25.08.2026
Trotz Tierhaltungsverbots: Landwirt misshandelt weiter Tiere im Horrorstall
Verhungernde Tiere und Gewalt in St. Pölten-Land: VGT zeigt sich erschüttert über die Wirkungslosigkeit des Kontrollsystems und startet Petition
VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN
Bezirk St. Pölten-Land, 05.05.2023
Aufnahmen aus einem Mastbetrieb mit Rindern, Ziegen und Schafen zeigen grobe Vernachlässigung und schlimmes Tierleid. Trotz mehrfachen Anzeigen und Aufdeckungen änderten sich die Zustände nicht.
Schon im Jahr 2013 fiel der Betrieb - damals noch an einem nahegelegenen Standort - durch Verwesungsgeruch und Tierleid-Verdacht auf. Der VGT deckte den Betrieb erneut im Jahr 2022 und 2023 auf. Nach einem Gerichtsprozess wegen Tierquälerei nach dem Strafgesetzbuch wurde ein Tierhaltungsverbot gegen den Betreiber verhängt.
Kritik musste auch am Kontrollsystem geäußert werden, das trotz aller Anzeigen und Appelle nicht in der Lage war, das Tierleid vor Ort abzustellen.
Stand September 2022
Mehr als 1000 Lämmer, Schafe, Zicklein, Ziegen und Rinder werden in dem großen Mastbetrieb gehalten. Der Betrieb ist auf männliche Jungtiere aus der Milchproduktion und „ausgediente“ Milchschafe und -ziegen spezialisiert. Die Lämmer, Zicklein und Kälber werden von Milchbetrieben an die Skandal-Mast verkauft, denn männliche Jungtiere kann die Milchindustrie nicht gebrauchen. Auch ausgemergelte Mutterschafe und -ziegen, die ihr Leben lang Milch geben mussten, landen im Mastbetrieb.
Videoaufnahmen zeigen am Boden liegende Schafe und Ziegen – bewegungsunfähig und schwer atmend sterben die Tiere langsam. Tierleichen in unterschiedlichen Verwesungsstadien im Stall und volle Leichentonnen vor dem Gebäude zeigen, wie häufig Tiere in diesem Betrieb sterben. Einfach in den Mastbuchten liegen gelassen, müssen die Artgenoss:innen über die Leichen steigen, teils sogar auf ihnen liegen. Die toten Körper der Tiere sind ein Zeugnis der mangelnden Versorgung kranker, schwacher oder verletzter Tiere im Betrieb. Der Tod ist quasi einkalkuliert.
Die Vollspaltenbodenhaltung von Schafen ist gesetzlich verboten. Dennoch müssen mehrere Gruppen von jungen Lämmern auf hartem Plastik-Vollspaltenboden ausharren. Dicht drängen sich die erst wenige Wochen alten Tiere auf den dem VGT zugespielten Fotos zusammen.
Die Rinder müssen in knöcheltiefen Fäkalien-Seen aus Kot und Urin leben, liegen und schlafen. Das bedeutet für die Tiere erhebliche Krankheitsrisiken und immenses Tierleid.
Stand April 2023
Im April erreichte den VGT neues Bildmaterial aus dem großen Mastbetrieb in Niederösterreich. Die neuen Aufnahmen vom Februar und April 2023 beweisen, dass sich kaum etwas an der schrecklichen Haltung verändert hat. Die Kontrollen und Maßnahmen, die nach der Skandalaufdeckung im letzten Jahr versprochen wurden, sind offensichtlich wirkungslos.
Die neuen Szenen spiegeln die Zustände des letzten Jahres (2022) wider. Tote Lämmer, Ziegen und Rinder liegen zwischen den Lebenden - ein Kitz liegt bewegungsunfähig am Boden im Sterben. Junge Rinder mit schweren Hautproblemen stehen in einer Bucht zusammen, etliche Tiere im ganzen Stall husten, einige Zicklein leiden an Durchfall. Bei den größeren Rindern sammelt sich bereits wieder die zentimeterhohe Gülleschicht am Boden. Insgesamt wirkt die Haltung nach wie vor stark verwahrlost, was angesichts der wiederholten Missstände und Anzeigen im Betrieb (auch schon 2022 und 2013) höchst bedenklich ist.
Kontrollversagen
Ein Verwaltungsstrafverfahren und engmaschige Kontrollen wurden schon 2022 angekündigt. Für die Tiere, die im Betrieb auch bis 2023 leiden und sterben müssen, passiert aber offensichtlich viel zu wenig. Der VGT nimmt insbesondere die BH St. Pölten in die Verantwortung, die laut eigenen Angaben alle zwei Wochen amtstierärztliche Kontrollen im Betrieb durchführen lässt.
Tierhaltungsverbot: Endlich Konsequenzen?
Im Mai 2023 wurde schließlich das Tierhaltungsverbot gegen den Hauptverantwortlichen und Betreiber der Skandalmast verhängt.
Nach der Zustellung des fertigen Bescheids für ein Tierhaltungsverbot wird eine Frist von vier Wochen eingeräumt, in der der Betreiber eine Beschwerde gegen den Bescheid ans Landesverwaltungsgericht erheben kann. Wenn in dieser Zeit keine Beschwerde erfolgt, gilt das Tierhaltungsverbot und die Person darf entsprechend der Auflagen im Bescheid keine Tiere mehr besitzen oder versorgen. Wenn es keine andere Person gibt, die den Betrieb übernimmt, werden die Tiere von der Behörde abgenommen. Das Tierhaltungsverbot selbst kann für alle oder auch nur für bestimmte Tierarten ausgestellt werden - andere Tierarten dürfen in zweitem Fall weiterhin gehalten werden. Erfolgt eine Beschwerde, kann sich der Rechtsweg aber mitunter ein halbes Jahr hinziehen.
Wenn andere Personen die Betreuung und Haltung der Tiere übernehmen, kann ein solcher Betrieb jedoch dennoch weitergeführt werden.
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