
24.04.2025,
Verein gegen Tierfabriken
Petition
noch 4.437 unterschriften bis zum ziel
In Hühnermasten herrscht unermessliches Leid. Aufdeckungen zeigen qualgezüchtete Hühner, die in kargen Hallen dahinvegetieren. Bitte helfen Sie mit, diese schreckliche Tierqual zu beenden!
Diese Petition richtet sich an alle Unternehmen der Lebensmittelbranche in Österreich.
Formular
Die Forderungen dieser Petition entsprechen den Richtlinien der Europäische Masthuhn-Initiative (European Chicken Commitment – ECC). Ziel dieser Initiative ist es, an den gravierendsten Tierschutzproblemen in der Hühnermast anzusetzen und neue Mindestanforderungen zu etablieren. Die Richtlinien basieren auf aktuellen wissenschaftlichen Kenntnissen und berücksichtigen die wirtschaftliche Realisierbarkeit.
In der konventionellen Hühnermast in Österreich wird hauptsächlich die „Masthuhn-Hybride“ Ross 308 eingesetzt. Diese Tiere sind durch genetische Selektion auf unnatürliches, extrem schnelles Wachstum gezüchtet, um in kürzester Zeit möglichst viel Fleisch anzusetzen. Das bringt verheerende gesundheitliche Probleme mit sich. Die Hühner sind sehr anfällig für Erkrankungen der Brustmuskulatur und des Herz-Kreislaufsystems. Plötzlicher Herztod gilt als eine der häufigsten Todesursachen. Auch Fehlstellungen der Beine sind keine Seltenheit. Gegen Ende der Mast nach nur 4-6 Wochen können sich diese Hühner oft kaum mehr bewegen. Durch das viele Liegen und Sitzen kann es zu Dermatitis kommen. Auch die Eltern der Masthühner leiden. Sie bekommen wenig und energiearmes Futter, damit sich die typischen gesundheitlichen Probleme nicht ganz so schnell entwickeln. Dadurch sind sie permanent hungrig. Langsamer wachsende Masthuhn-Hybride wären in Österreich bereits verfügbar.
Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass Masthallen über Fenster verfügen müssen. Natürliches Licht wirkt sich allerdings positiv auf arttypische Verhaltensmuster, Aktivität und Gesundheit aus. Die Petition fordert daher, dass allen Masthühnern natürliches Tageslicht geboten wird (mind. 50 Lux Beleuchtungsstärke).
Das Bereitstellen von Beschäftigungsmaterialien, wie z.B. Stroh oder Picksteinen, ermöglicht das Ausüben natürlicher Verhaltensweisen, wie die Futtersuche durch Picken und Scharren. Auch das wirkt sich positiv auf die Aktivität und die Gesundheit aus.
Hühner haben von Natur aus ein sehr hohes Bedürfnis, beim Rasten erhöht zu sitzen. Das diente ursprünglich dem Schutz vor Prädatoren und ist im Verhaltensrepertoire der heutigen domestizierten Hühner immer noch fest verankert.
Für Hühner sind zwei Betäubungsmethoden verbreitet. Teils wird die Betäubung mit CO2 durchgeführt, teils im elektrischen Wasserbecken. Beide Methoden sind aus Tierschutzsicht kritisch zu betrachten. Bei letzterer werden die Hühner bei vollem Bewusstsein Kopfüber mit den Füßen in eine Metallschiene eingespannt, die sie später durch ein elektrisch geladenes Wasserbecken zieht. Die Hühner wehren sich dabei natürlich. Die Prozedur verursacht enormen Stress und es kommt oft zu Verletzungen. Die Betäubung ist auch nicht immer erfolgreich, da die Tiere versuchen, dem Wasser auszuweichen. So kommt es vor, dass den Hühnern schließlich bei vollem Bewusstsein die Kehle durchgeschnitten wird. Wenn sie es auch hier schaffen, auszuweichen, werden sie lebendig verbrüht und gerupft. Die Unterzeichnenden der Petition fordern ein Ende dieser tierquälerischen Praktik.
Schlechte Luftqualität und Schadstoffe in der Luft können zu Atemwegserkrankungen führen. Lüftungsanlagen und Heiz- bzw. Kühlanlagen müssen so konzipiert sein, dass die in Annex 2.3 der EU Richtlinie zum Schutz von Masthühnern genannten Maximalwerte unabhängig von der Besatzdichte nicht überschritten werden.
Die Einhaltung der Richtlinien muss jährlich von einer unabhängigen Kontrollstelle überprüft werden. Ein Unternehmen, das sich der Masthuhn-Initiative anschließt, hat alle Richtlinien unabhängig des Produktionslandes einzuhalten. Zudem fordert die Initiative und damit die Unterzeichnenden der Petition eine jährliche Berichterstattung über den Fortschritt bei der Umsetzung aller Richtlinien
Die Europäische Masthuhn-Initiative fordert zusätzlich eine maximale Besatzdichte von 30 kg Huhn pro m2 Stallfläche. Diese Besatzdichte gilt laut 1. Tierhaltungsverordnung in Österreich bereits als gesetzlicher Mindeststandard. In anderen EU-Ländern sind gesetzlich höhere Besatzdichten von bis zu 42 kg/m2 erlaubt.
20.06.2024, Wien
Besorgniserregende Ergebnisse lieferte eine Überprüfung von Hühnerfleischproben aus fünf europäischen Ländern. Auf der Hälfte der Proben wurden antibiotikaresistente Keime gefunden. Kaum eine Probe war unauffällig.