Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (28.09.2006)
Große Schweinerecherche 2006: Problemkreis Vollspaltenboden
Bundestierschutzgesetz
1. Tierhaltungsverordnung, Anlage 5, 3.1.2:
Bei der Sauenhaltung in Gruppen darf die Bodenperforation
auf 0,85 m² pro Jungsau bzw. 1,3 m² pro Sau
15% nicht überschreiten. Mastschweine können
allerdings auf Vollspaltenböden gehalten werden.
Gilt ab 1. Jänner 2003 für neugebaute Betriebe,
ab 1. Jänner 2013 für alle.
1. Tierhaltungsverordnung, Anlage 5, 3.3
Die Böden von Abferkelbuchten müssen mindestens
zu einem Drittel geschlossen ausgeführt sein. 5%
Perforation im Liegebereich der Sau gilt als geschlossener
Boden.
Die jetzige Situation der Schweine:
85,5% der Mastschweine auf Vollspaltenböden!
85% der in Gruppenhaltung lebenden Zuchtsauen auf Vollspaltenböden!
97,3% der Vormastferkel auf Vollspaltenböden!
Vollspaltenböden erleichtern den SchweinehalterInnen die Arbeit, bedeuten für die Tiere aber eine furchtbare Qual durch den harten Boden, die reizarme Umgebung und den permanenten Gestank. Aufgrund der schlechten Luftqualität leiden viele der Tiere unter roten, entzündeten Augen. Außerdem führen die eingeatmeten Schadgase zu Atemwegserkrankungen bis hin zu Lungenentzündungen.
Vollspaltenböden können nicht mit Stroh eingestreut werden, weil das Stroh die Spalten verkleben würde und die Schweine dann nicht mehr ihren Kot in den Güllebereich unter die Spalten treten könnten.
Was sagt die Wissenschaft?
Ein ungestörtes, artgemäßes Ruhen kann
auf einem harten, perforierten Boden, durch dessen Spalten
die Tiere ständig den Gerüchen der eigenen und
fremden Exkremente ausgesetzt sind, nicht stattfinden.
Um Schweinen das artgemäße Ruhen zu ermöglichen,
muss der Liegebereich nicht nur sauber und trocken, sondern
auch bequem sein (vgl. dazu Kap. I Nr. 11 des Anhangs
zur Richtlinie 91/630/EWG: „Die Fläche zum
Liegen muss bequem, sauber und ausreichend drainiert sein“).
Eine entsprechende Forderung findet sich im Bericht des
Wissenschaftlichen Veterinärausschusses zur Schweinehaltung
(vgl. EU-Kommission, Scientific Veterinary Committee,
Report on the welfare of intensively kept pigs 1997, S.
141 No. 13: „comfortable“).
Ein Perforationsgrad von 15% im Liegebereich von Sauen
widerspricht dem obgenannten Gebot, den Liegebereich so
komfortabel wie möglich auszugestalten. Im Liegebereich
sollte auf jegliche Perforation verzichtet werden, da
anderenfalls die Tiere gezwungen sind, mit ihrer empfindlichen
Nase direkt über der Gülle zu liegen. Schweine
besitzen sogar mehr Riechzellen als Hunde. Anderweitige
Lösungen zum Ableiten von Kot und Harn (z.B. eine
Bodenneigung von über 2% und eine Klappe oder ein
Schlitz am Rand der Liegefläche) sind nach dem Stand
der Technik möglich und sollten bevorzugt werden.
(IGN*)
In der EU-Richtlinie 2001/93/EG v. 23.10.01 (Änderung
der EU-Richtlinie 91/630/EWG) in Artikel 6 (2) wird darauf
hingewiesen, daß die Kommission bis 2008 einen Bericht
vorlegen wird, der sich u.a. mit der Besatzdichte und
der Bodengestaltung hinsichtlich Tierschutz beschäftigen
wird. Hieran wird ersichtlich, daß der Kommission
die Bedeutung der Bodenausführung bezüglich
Tiergerechtheit bereits bewußt ist.
Die Haltung auf Vollspalten führt zu tierschutzrelevanten
Problemen vor allem aufgrund von zwei Ursachen: der durchbrochene,
harte Boden, sowie die Reizarmut. Das Gehen und Liegen
auf dem durchbrochenen, harten Boden kann zu Haut- und
Klauenverletzungen bzw. Gelenkentzündungen führen.
Die reizarme Haltung bewirkt ein Beschäftigungsdefizit,
Frustration und erhöht die Gefahr von negativen Sozialaktivitäten
wie z.B. Ohren- oder Schwanzbeißen, sowie von Verhaltensstörungen
insbesondere im Bereich Nahrungsaufnahme bzw. Erkundung.
Zu diesen negativen Auswirkungen existiert eine umfangreiche
wissenschaftliche, auch neuere, Literatur.
Darüber hinaus wurden Spaltenböden als Risikofaktoren
für bestimmte Infektionskrankheiten ermittelt. Ferner
gibt es Hinweise auf eine erhöhte Streßanfälligkeit
bei reizarmer Haltung. Dazu kommt, daß Betonspaltenböden
schon bald (d.h. innerhalb weniger Jahre) Verschleißerscheinungen
zeigen, die das Risiko für Verletzungen erhöhen.
Dieses Problem ist bei Flüssigfütterung noch
erhöht. (GÖT^)
Verbesserungsvorschlag des VGT: ein Ende von Vollspaltenböden!
Die Alternative zu Vollspaltenböden sind Mehrflächenbuchten, bei denen ein Bereich als Liegefläche dient und mit Stroh eingestreut ist. Ein anderer Bereich dient dem Erkunden und der Fütterung, und ein weiterer Bereich, der dann mit einem Spaltenboden ausgestattet sein kann, dient als Kotplatz.
* IGN: Internationale Gesellschaft für Nutztierhaltung (1978 von schweizer und deutschen WissenschaftlerInnen gegründet; Präsident: Prof. Dr. A. Steiger, Universität Bern, Institut für Genetik, Ernährung und Haltung von Haustieren, Abteilung Tierhaltung und Tierschutz, Bremgartenstr. 109a, CH - 3012 Bern)
^GÖT: Gesellschaft für Ökologische Tierhaltung (Vereinigung von WissenschaftlerInnen zur Durchführung von Forschungsvorhaben in der Nutztierhaltung; Geschäftsstelle: Dr. Bernhard Hörning, Fachgebiet angewandte Nutztierethologie und tiergerechte Nutztierhaltung, Universität GH Kassel, Nordbahnhofstr. 1 a, D-37213 Witzenhausen)