Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.10.2007)
Fiaker Salzburg 2007
Stallungen
Auch in der Tourismusstadt Salzburg gibt es die Möglichkeit Fiakerrundfahrten zu machen. Um herauszufinden, wie das Leben dieser Pferde aussieht, wurden alle 5 Unternehmen, die direkt in Salzburg liegen, von TierschützerInnen besichtigt.
So wie in Wien, zeigt sich auch in Salzburg, dass auf die Bedürfnisse der Pferde nicht eingegangen wird. Anbindehaltungen, in denen die Pferde dahinvegetieren, stehen auch hier an der Tagesordnung. Bei 3 von 4 Betrieben müssen die Fiakerpferde mit einem Halsgurt an einer Kette oder einem Strick angebunden im Stall stehen. Dies bedeutet: starke Einschränkung der Bewegungsmöglichkeit, des Komfortverhaltens und allgemein eine Einschränkung des artgemäßen Verhaltens. Die Tiere können sich nicht einmal in ihrer Freizeit frei bewegen. Das Leben dieser Fiakerpferde könnte bedeuten niemals einen freien Schritt setzen zu können.
Die Anbindehaltung ist nur noch bis 1.1.2010 erlaubt, jedoch mit der Einschränkung, dass den Tieren täglich freier Auslauf zusteht. Dieser Auslauf wird den Pferden nur in einem der 4 Stallungen sicher gewährleistet. Bei den anderen Stallungen wurden in der Nähe keine Koppeln gesichtet.
Fiakerunternehmen 1
Anzahl der Pferde: | ca. 12 Pferde |
Haltung: |
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Anbindehaltung,
leerer Stall
Haflinger mit Halsgurt
angebunden im Stand
Fiakerunternehmen 2
Anzahl der Pferde: | ca. 6 Pferde |
Haltung: |
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Stallung
mit Anbindehaltung
Pferd mit Halsgurt
in Anbindehaltung
Fiakerunternehmen 3
Anzahl der Pferde: | ca. 8 Pferde |
Haltung: |
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Boxenhaltung
Pferd mit Wunde
am Widerrist
Fiakerunternehmen 4
Anzahl der Pferde: | ca. 20 Pferde |
Haltung: |
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Haflinger in Anbindehaltung
Stall mit
Anbindehaltung
Fiakerunternehmen 5
Anzahl der Pferde: | ca. 10 Pferde |
Haltung: |
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Von diesem Betrieb sind leider keine Fotos vorhanden
Fahrbetrieb
Der Residenzplatz ist in Salzburg der einzig offizielle Standplatz, wo den TouristInnen Fiakerrundfahrten angeboten werden. Hier gibt es für die Pferde keine eigenen Schattenplätze, die Pferde müssen etwa den halben Arbeitstag in der prallen Sonne stehen. Dies stellt gerade in der heißen Jahreszeit eine zusätzliche Belastung für die Fiakerpferde dar.
Gesetzliche Lage
Für die Haltung der Pferde gilt das Bundestierschutzgesetz
und für den Fahrbetrieb gibt es das Fiakergesetz aus
dem Jahr 1995, Beförderung von Personen durch Fiaker
oder Pferdemietwagen (LGBl Nr 68/1995) und die Fiaker
- Prüfungsverordnung (LGBl Nr 36/1997).
Die Fiakerstallungen
werden laut Behörde in Salzburg ein Mal jährlich kontrolliert
und es hat hier noch
nie
Beanstandungen gegeben.