Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (17.09.2012)
Die Einstellung der ÖsterreicherInnen zu Tierversuchen
Die Ergebnisse der repräsentativen IFES-Umfrage
Beiträge:
- Hermann Wasserbacher, IFES:
- DDr. Martin Balluch, Obmann des VGT:
Die Mehrheit will ein strenges Tierversuchsgesetz
Bis 10. November 2012 muss die EU-Richtlinie 2010/63 in eine Reform des Tierversuchsgesetzes münden. Die zentralen Forderungen von Tierschutzseite sind dabei:
- Objektiver
Kriterienkatalog für die Schaden-Nutzen Abwägung
bei jedem Tierversuch
Bisher wurden Tierversuchsanträge nur abgelehnt, wenn sie wissenschaftlich keinen Sinn machten. In der Praxis war das nie der Fall. Im neuen Tierversuchsgesetz soll ein vorgegebener objektiver Kriterienkatalog eine Abwägung durchführen, ob der angepeilte Erkenntnisgewinn den Schaden für die Tiere aufwiegt. Die positive Beurteilung nach diesem Katalog muss Voraussetzung dafür sein, dass ein Tierversuch durchgeführt werden darf.
Stand der Diskussion: Das Wissenschaftsministerium will einen Kriterienkatalog einführen, aber sein Ergebnis nicht bindend machen. Letztendlich soll wieder ein Beamter nach seinem Bauchgefühl entscheiden können.
IFES-Umfrage: 85% der Menschen sind für ein Verbot von Tierversuchen, die nach dem Ergebnis des Kriterienkatalogs keinen ausreichenden Nutzen für die Menschen bieten!
- Transparenz der Tierversuchspraxis
Bisher werden nur Statistiken darüber veröffentlicht, wie viele Versuchstiere in welchem wissenschaftlichen Bereich verwendet wurden. Im neuen Tierversuchsgesetz soll jeder einzelne Versuchsablauf auf einer eigenen Internetseite veröffentlicht und nach dem Versuch rückblickend bewertet werden.
Stand der Diskussion: Die Veröffentlichung soll nach dem Willen des Wissenschaftsministeriums lediglich die Anzahl der Versuchstiere, das Versuchsziel und den Schweregrad des Leids enthalten. Ob eine rückblickende Bewertung durchgeführt wird, wäre vom Bauchgefühl eines Beamten abhängig.
IFES-Umfrage: 78% der Menschen wollen die Veröffentlichung des Versuchsablaufs jedes einzelnen Tierversuchs!
- Einrichtung einer Ombudsschaft für Versuchstiere
Die Kontrolle der Tierversuche versagt völlig. Ausnahmslos alle Tierversuche werden genehmigt, auch wenn sich die Genehmigungskommission dagegen ausspricht. Übertretungen des Tierversuchsgesetzes werden nicht geahndet. Statt jährlicher Kontrollen aller Tierversuchseinrichtungen, wie im Gesetz vorgeschrieben, werden pro Jahr nur wenige Prozent aller Labors kontrolliert. Im neuen Tierversuchsgesetz soll daher die Einrichtung einer Ombudsschaft für Versuchstiere vorgesehen werden, analog der Tierschutz- Ombudsschaften im Tierschutzgesetz. Die Ombudsschaft soll die Oberkontrolle durchführen und in allen Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren Parteienstellung haben.
Stand der Diskussion: Eine Ombudsschaft für Versuchstiere wird vom Wissenschaftsministerium abgelehnt.
IFES-Umfrage: 78% der Menschen wollen, dass auch für Versuchstiere Ombudsschaften eingerichtet werden!
ÖVP sabotiert Tierschutz als Staatsziel in der Bundesverfassung
Im neuen Tierversuchsgesetz ist eine Abwägung zwischen dem Nutzen für die Menschen, also dem Erkenntnisgewinn, und dem Schaden für die Tiere, also den Tierschutzbedenken, für jeden einzelnen Tierversuch vorzunehmen, bevor er genehmigt werden darf. Die Freiheit der Wissenschaft, beliebige Erkenntnisgewinne anzustreben, egal zu welchem Preis, soll also durch Tierschutz eingeschränkt werden. Das Grundrecht auf Freiheit der Wissenschaft steht in der Verfassung, Tierschutz als Staatsziel aber noch nicht. Zur verfassungsrechtlichen Absicherung des neuen Tierversuchsgesetzes muss also bis zum 10. November 2012 Tierschutz in die Verfassung aufgenommen werden.
Tierschutz in der Verfassung – eine unendliche Geschichte
Bereits 1996 gab es ein Tierschutzvolksbegehren
mit 460.000 Unterschriften. Alle
Parteien versprachen die Umsetzung insbesondere
von Tierschutz in die Verfassung.
Nichts geschah. Am 27. Mai 2004 kam es zu einem Entschließungsantrag
im Parlament, der einstimmig angenommen wurde: Das Parlament forderte
die Regierung auf, den Schutz des
Lebens und den Wohlbefindens der Tiere als Mitgeschöpfe
des Menschen in die Verfassung
aufzunehmen. Nichts geschah.
Für die Nationalratswahlen 2006 und 2008 versprachen alle Parteien, weiterhin zu diesem Entschließungsantrag stehen zu wollen. Die Legislaturperioden verstrichen ungenutzt. Am 21. Mai 2008 sollte die Kampagne für Tierschutz in die Verfassung beginnen, die Einlösung des alten Versprechens wurde gefordert. In der Nacht davor begann mit den Überfällen der SOKO-Tierschutz die Tierschutzcausa.
Am 2. Februar 2012 beschloss der
Verfassungsausschuss des Parlaments
einstimmig, einen Unterausschuss zu Tierschutz
in die Verfassung einzurichten,
der
die
rasche Umsetzung durchführen soll. Drei Petitionen
und eine Bürgerinitiative hatten
die alte
Forderung
wieder erhoben.
Doch bis heute verweigert die
ÖVP als einzige Partei die Konstituierung
dieses Ausschusses!
IFES-Umfrage: 74% der Menschen wollen, dass Tierschutz in die Verfassung aufgenommen wird!