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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.07.1996)

Demo und Aktion zum Salzburger Landestierschutzgesetz

Noch existiert in Österreich kein Bundestierschutzgesetz, aber vielleicht macht das so erfolgreiche Tierschutz-Volksbegehren vom letzten Frühjahr ein solches im Laufe des nächsten halben Jahres möglich. Einstweilen müssen sich die Tierschützer noch mit den Landestierschutzgesetzen herumplagen, eines davon steht in Salzburg vor der Verabschiedung. Es gehört zwar zu den besten, weist aber dennoch größere Mängel auf.

Aus Anlaß dieses Tierschutzgesetzes veranstaltete der VGT eine informative Kundgebung in Salzburg. Für den aktionistischen Teil verwendeten wir dabei einerseits den bekannten Schweinekäfig, in dem bereits im März unser bewährter Mitarbeiter Kurt Schmidinger eine Woche Tag und Nacht verbracht hatte (diese sog. Kastenstände sollen auch in Salzburg erlaubt bleiben) und andererseits einen „Hühnerkäfig“ für Menschen, in dem 4 Aktivist(inn)en mit Hühnermasken ausharrten (Legebatterien sollen wahrscheinlich ab 2001 in Salzburg verboten werden, doch sind die Übergangsfristen so schwammig formuliert, daß wir Druck auf die Politiker ausüben wollen, die Fristen exakt zu definieren). Zusätzlich breiteten wir noch tote Hühner aus einer Legebatterie auf einem Leintuch aus.

Zu den konkreten Änderungswünschen dieses ansonsten eher zu den fortschrittlichen Landesgesetzen zu rechnenden Salzburger Nutztierschutzgesetzes gehören unter anderem die exakte Regelung von Übergangsfristen für Stallumbauten, der Einbau des Tiergerechtheitsindex (TGI) in die Bewertung von Rinderstallungen statt starrer Mindestabmessungsforderungen, die für die Bauern existenzbedrohend sein können und dem Tierschutz vergleichsweise wenig bringen, die Parteienstellung und weitere Kompetenzen (z. B. Mitgehen bei Betriebskontrollen) für die Plattform sowie bessere Regelungen zum Schutz verschiedener Tierarten (einige sind im Gesetz überhaupt nicht enthalten).

Dann wäre dieses Gesetz in Österreich wirklich einzigartig und ein ideales Vorbild für ein Bundestierschutzgesetz, auf das ja fast alle Tierschützer sowie jene 460.000 Personen, die das Tierschutz-Volksbegehren unterstützt haben, hoffen.

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