Skandalurteil gegen Tierschützer - vgt

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Skandalurteil gegen Tierschützer

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.03.1998)

10.03.1998

Stift Kremsmünster läßt VGT verbieten, das Wort "Tierquälerei" zu verwenden!

Zur Vorgeschichte: Autonome Tierschützer waren im Sommer 1995 in die damals noch bestehenden Hühnerbatterien des Benediktinerstifts Kremsmünster eingedrungen und hatten acht der geschundenen Kreaturen aus ihren engen Drahtkerkern befreit. Die Hühner wurden daraufhin einer Biobäuerin übergeben und spürten erstmals in ihrem Leben natürlichen Boden, Sonnenstrahlen und ein Fleckchen Wiese. Der Verein gegen Tierfabriken (VGT), dem das Foto- und Videomaterial zugespielt wurde, brachte die Aktion sowie die Zustände der klösterlichen Massentierhaltung in die Medien. Die Batteriehaltung des Klosters, die man 20 Jahre lang betrieben hatte, wurde inzwischen auf unsere vielen Proteste hin zumindest in eine Bodenhaltung umgewandelt! Nach wie vor besteht allerdings die Tierfabrik mit ca. 1.000 Mastschweinen, zusammengepfercht in fensterlosen Betonbunkern auf Vollspaltenböden und die lebenslängliche Kettenhaltung von ca. 120 Rindern.

Auf die ORF-Sendung "Help-TV" vom 2. August 1995, in der die unhaltbaren Zustände in der Hühnerfabrik des Benediktiner-Stiftes Kremsmünster (OÖ) aufgezeigt wurden, ergoß sich über uns eine regelrechte Klagsflut: Mit enormen Streitwertsummen (ca. 600.000,- S, Prozeßkosten bisher mehr als 200.000,- S !) versucht seither eines der reichsten Klöster Österreichs, einen auf Spendengelder angewiesenen Tierschutzverein mundtot zu machen. Denn anstatt die noch vorhandenen Tierfabriken in Kremsmünster stillzulegen oder ebenfalls in eine - wenigstens einigermaßen - artgerechte Haltung umzuwandeln, klagten uns die Klosterbrüder gleich in mehreren Verfahren, u.a. auf Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung nach dem § 1330 ABGB ("Ehrverletzung"). Nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes Wien soll uns Tierschützern nun nicht nur verboten werden, die Wahrheit über die klösterliche Tierhaltung öffentlich aufzuzeigen, sondern auch, die Intensivtierhaltung des Stiftes als "Tierquälerei" zu bezeichnen!

Dies wäre ein unglaublicher Präzedenzfall in der österr. Rechtsgeschichte: Ein Wort, welches im allgemeinen Sprachgebrauch sicherlich von mehr als 90% der Bevölkerung ohne Zögern z.B. für die bekanntermaßen grausame Haltung von Hühnern in engsten Batteriekäfigen verwendet wird, müßte nun aus dem deutschen Sprachschatz gestrichen werden, es sei denn, der betreffende Tierhalter wäre bereits nach dem Strafgesetzbuch wegen Tierquälerei rechtskräftig verurteilt. Dies ist allerdings - trotz etlicher Anzeigen des VGT gegen die schlimmsten Hühnerbatterien und Schweinefabriken - noch nie geschehen!

Wir geben uns dennoch nicht geschlagen und werden diesen Musterprozeß bis zum OGH durchziehen - das sind wir der Gerechtigkeit den wehrlosen Nutztieren gegenüber schuldig!

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