Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (12.09.1998)
Zweiter VGT-Sieg nach Klagswut des Stifts Kremsmünster
Wie aus früheren Aussendungen bekannt sein dürfte, steht der Verein gegen Tierfabriken (VGT) seit 3 Jahren im Streit mit dem Benediktinerkloster Kremsmünster. Die Hintergründe: 1995 wurden dem VGT Foto- und Videomaterialien zugespielt, welche die katastrophalen Verhältnisse in der klösterlichen Massentierhaltung zeigen. Dort wurde seit 20 Jahren eine Hühnerbatterie betrieben, die auf unser Betreiben hin immerhin in eine Bodenhaltung (leider keine Freilandhaltung) umgewandelt wurde. Nach wie vor vegetieren jedoch noch ca. 1.000 Schweine in fensterlosen Betonbunkern auf Vollspaltenböden und ca. 100 Rinder in lebenslanger Anbindehaltung dahin. Diese intensiven Haltungsformen sind mit schwerem Leiden für die betroffenen Tiere verbunden. Wir werden daher nicht ruhen, diese Zustände so lange anzuprangern, so lange sie existieren.
Vor kurzem bekam der VGT - wie berichtet - in der aufsehenerregenden Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) recht. Wir dürfen nun nach unserer außerordentlichen Revision diese Tierhaltung wieder öffentlich kritisieren - was uns in den beiden ersten Instanzen untersagt wurde - und als das bezeichnen, was sie ist, nämlich "Tierquälerei". Der OGH dazu wörtlich: "Massentierhaltung schafft für die betroffenen Tiere zweifellos äußerst unangenehme Lebensbedingungen. Dies darf auch mit massiver Kritik als Tierquälerei [...] provokant zum Ausdruck gebracht werden."
Doch die Klagswut der Klosterbrüder und ihrer Anwälte war durch diesen Monsterprozeß noch nicht gestillt: Nach der ersten Hauptverhandlung am Handelsgericht Wien fand der Anwalt des Klosters einige irrtümlich verlorene Flugzettel des VGT, die wir als Unterlagen für die Verhandlung mit hatten, vor dem Gerichtsgebäude. Darauf war ein angeketteter Stier mit dem Titel "Klösterlicher Zuchtstier" zu sehen. Da sich genau dieser Stier nie in den Stifts-Stallungen befand, wurde dem VGT untersagt, diese Flugzettel zu verteilen - ungeachtet der Tatsache, daß nach wie vor ca. 100 andere Rinder in tierquälerischer Kettenhaltung in besagten Gefängnissen dahinvegetieren. Diese aus Versehen verlorenen Flugzettel - sie waren aus den Prozeßunterlagen gerutscht - zog eine 80.000,-- Schilling Exekutionsklage des Klosters nach sich - offenbar mit dem Hintergedanken, den VGT auf diese Weise endgültig mundtot zu machen.
Zum Glück konnte vor Gericht, durch die Aussage einer unabhängigen Zeugin, klargelegt werden, daß der VGT diesen strittigen Flugzettel zum damaligen Zeitpunkt niemals verteilt hatte. So wurde nun vom BG Neulengbach (2C5/97y-11) die Exekution abgewiesen und dem Stift auch noch die Zahlung der Prozeßkosten in Höhe von S 40.000,- auferlegt. Ein weiteres gerechtes Urteil, ist es doch völlig unerheblich, ob genau dieser Stier auf der Abbildung sein Leben in den Verliesen des Klosters Kremsmünster fristen muß, solange Dutzende Leidensgenossen das gleiche Schicksal erleiden müssen. Außerdem zeigt es wieder einmal die Geisteshaltung, die hier seitens der Kirche den leidensfähigen Geschöpfen entgegengebracht wird. Mit dem Geld für die Prozeßkosten hätte das Stift schon lange in die Umstellung zu artgerechteren Haltungsformen vorantreiben können.
Wir apellieren dennoch weiterhin auf ein Einsehen der verantwortlichen Stiftsbrüder, daß Tiere leidensfähige Mitgeschöpfe sind und keinesfalls von Gott dafür geschaffen wurden, von den Menschen in Käfige, dunkle Betonbunker oder lebenslang an die Kette gehängt zu werden.