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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.04.1999)

Tiertransport-Demo vor Salzburger Landesgericht

Endlich steht Fahrer einer amtsbekannten Tiertransportfirma wegen gefährlicher Drohung und Nötigung vor Salzburger Gericht

Zur Vorgeschichte: Am 10.1.1998 um 00.10 Uhr verfolgten zwei VGT-Tierschützer einen Tiertranporter aus Spich/Bonn, den sie zuvor beim illegalen Austauschen der Tachoscheiben beobachtet hatten. Außerdem war der Transporter statt der vorgeschriebenen 60 km/h zumeist mit 100 km/h auf der Tauernautobahn Richtung Walserberg unterwegs. Die Tierschützer verständigten daraufhin per Handy die Autobahn-Gendarmerie, welche den LKW dann auch am Parkplatz Walserberg kurz vor der Ausreise nach Deutschland stoppte.

Der Fahrer wurde daraufhin angezeigt. Als die Gendarmerie wieder weg war und die beiden Tierschützer zu Fuß zur Shell-Tankstelle unterwegs waren, brauste ihnen derselbe Fahrer mit seinem LKW nach und schrie aus seinem Führerhaus, daß sie das das letzte Mal gemacht hätten, da sie demnächst unter den Rädern eines LKWs landen würden... Dazu machte er das unmißverständliche Zeichen mit dem Daumen über die Kehle - also eine durchaus verständliche und gefährliche Morddrohung.

Auch wenn Tierschützern bei der Aufdeckung von für diese milliardenschwere Mafia unangenehmen Tatsachen ähnliche Drohungen öfters widerfahren, so hat es in diesem Fall eine besondere Bewandtnis: Denn die Transportfirma ist uns und auch der Exekutive schon einigermaßen bekannt. Immer wieder haben wir bei Anhaltungen feststellen müssen, daß diese LKWs samt ihrer lebenden Fracht gleich gegen mehrere Gesetze verstoßen haben. Nicht nur gegen das Tiertransportgesetz-Straße, sondern auch gegen die Straßenverkehrsordnung und das Kraftfahrergesetz. Am 2. August ‘97 z.B. war ein Transporter seit 20 Stunden aus Norddeutschland auf der Straße, ohne die Tiere zwischendurch getränkt oder gefüttert zu haben. Er wäre so wohl noch ungeschoren bis nach Koper in Slowenien und die erschöpften Tiere dann aufs Schiff nach Beirut gekommen, wäre der VGT nicht zur Stelle gewesen und hätte den illegalen Transporter gestoppt. Diese Schlachttransporte dürften nämlich laut geltendem österreichischem Tiertransportgesetz-Straße gar nicht durch unser Land geführt werden (§ 5, Abs. 2: "Schlachttiertransporte dürfen nur bis zum nächstgelegenen geeigneten inländischen Schlachtbetrieb durchgeführt werden").

In diesem Fall handelte es sich nochdazu um ein besonders krasses Beispiel von gleich mehreren Gesetzesübertretungen:

  • Ungeeigneter Fahrgestellaufbau und Inneneinrichtung.
  • Defekte Hebebühne, die beim Entladen der Tiere zusammengebrochen ist.
  • Kaum vorhandene Einstreu -- Rutsch- und Verletzungsgefahr.
  • Erhebliches Überschreiten der erlaubten Fahrtzeit und der Lenkzeit des Fahrers.
  • Ein Außenreifen ohne erkennbares Profil, ein anderer mit einer Schnittverletzung.
  • Tränkebecken nicht funktionstüchtig, Wassertank leer, Tiere extrem durstig.
  • Ca. die Hälfte der Tiere hatte entzündete Gelenke oder Klauenverletzungen.

Angesichts dieser vielen - tagtäglich auf unseren Straßen auftretenden Mißstände - demonstriert der VGT am kommenden Montag, dem 12.4.99 ab 10.30 Uhr vor dem Landesgericht Salzburg (Eingang Kajetanerplatz) gegen die EU-Schlachttiertransporte und gegen die sich häufenden gemeingefährlichen Übergriffe der Tiertransportmafia gegen Tierschützer.

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