Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.07.1999)
LG Salzburg: Erstmals strafrechtliche Verurteilung eines Tiertransportfahrers
Bei der heutigen Verhandlung am Landesgericht Salzburg wurde der Fahrer einer deutschen Tiertransportfirma wegen § 107, Abs 1 und 2 StGB ("gefährliche Drohung") zu 5 Monaten bedingt auf 3 Jahre und zur Zahlung von je öS 5.000,- Schmerzensgeld an die beiden bedrohten Zeugen verurteilt. Dies war europaweit die erste strafrechtliche Verurteilung eines Tiertransportfahrers wegen Bedrohung von Tierschützern, obwohl es zuvor schon unzählige ähnliche Fälle gegeben hat. Er wurde in Abwesenheit verurteilt, weil er schon zum 2. Mal nicht vor Gericht erschienen war. Zudem kam erschwerend hinzu, daß er bereits mehrfach einschlägig vorbestraft, also wegen seiner Aggressivität amtsbekannt war.
Zur Vorgeschichte: Am 10.1.1998 um 00.10 Uhr verfolgten zwei VGT-Tierschützer einen Tiertransporter aus Spich/Bonn, den sie zuvor beim illegalen Austauschen der Tachoscheiben beobachtet hatten. Außerdem war der Transporter viel zu schnell unterwegs. Die Tierschützer verständigten daraufhin die Autobahn-Gendarmerie, welche den LKW dann auch am Parkplatz Walserberg kurz vor der Ausreise nach D stoppte und denn Fahrer anzeigte. Als die Gendarmerie sich entfernt hatte und die beiden Tierschützer zu Fuß zur Shell-Tankstelle zurück gingen, brauste ihnen der LKW nach und schrie aus seinem Führerhaus, "daß sie das das letzte Mal gemacht hätten, da sie demnächst unter den Rädern eines Hefter-LKWs landen würden...". Dazu machte er das unmißverständliche Zeichen mit dem Daumen über die Kehle - also eine durchaus verständliche und gefährliche Morddrohung.
Die Tiertransportfirma ist uns Tierschützern und auch der Exekutive bereits einigermaßen bekannt. So wurden innerhalb eines dreiviertel Jahres ganze 6 Verwaltungsstrafverfahren gegen verschiedene Fahrer bekannt. Und immer wieder haben wir bei Anhaltungen feststellen müssen, daß diese LKWs samt ihrer lebenden Fracht gleich gegen mehrere Gesetze verstoßen haben. So z.B. am 2. August 1997, als ein Transporter mit eklatanten technischen Mängeln seit 20 Stunden aus Norddeutschland unterwegs war, ohne die Tiere zwischendurch getränkt oder gefüttert zu haben. Leider kein Einzelfall! Er wäre so wohl noch ungeschoren bis nach Koper in Slowenien und die erschöpften Tiere dann aufs Schiff nach Beirut gekommen, wäre der VGT nicht zur Stelle gewesen und hätte den illegalen Transporter gestoppt. Wir konnten damals, wie auch etliche andere Male, die Entladung und Versorgung der erschöpften Tiere in Salzburg-Bergheim erzwingen.
Es bleibt zu hoffen, daß dieser Präzedenzfall Schule machen wird und kein Einzelfall war. Immerhin hat die Staatsanwaltschaft erst vor kurzem eine fünffache Strafanzeige gegen drei aggressive Viehhändler, die den VGT-Geschäftsführer mißhandelt, beraubt und eingesperrt hatten, wegen "Nichtigkeit" zurückgelegt. Diesen Menschen müßte die Erlaubnis, mit lebenden, fühlenden Lebewesen umzugehen, sofort entzogen werden. Man muß sich vorstellen, wie solche Leute in unbeobachteten Augenblicken mit den ihnen anvertrauten Tieren umgehen, wenn sie selbst bei Menschen nicht vor Brachialgewalt, ja offenbar nicht einmal vor Mord zurückschrecken !