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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (31.08.2001)

Laaben, am 31.08.2001

Neue EU-Eiervermarktungsverordnung - ein fauler Kompromiß?

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat Mitte August eine neue Verordnung über die Vermarktung von Eiern erlassen, die auf den ersten Blick - auch in den Augen vieler Tierschützer - die Lebensbedingungen der Legehennen zu verbessern scheint. Leider muß man diese Einschätzung bei genauerem Hinsehen großteils revidieren.

Als Erfolg ist lediglich zu verbuchen, daß die den Konsumenten irreführende Bezeichnung "Eier aus möblierten Käfigen" in der Etikettierung nicht gestattet ist, sondern nur die Angaben "Eier aus Käfighaltung" bzw. die (positiv besetzten) "Eier aus Bodenhaltung" und "Eier aus Freilandhaltung" erlaubt sind. Die "möblierten Käfige", die ab dem Jahr 2.012 anstatt der herkömmlichen Batterien gestattet sein werden, sind nämlich für die betroffenen Tiere eher eine Farce als ein wirklicher Fortschritt: Die"Möblierung" in diesen noch nicht praxisreifen neuen EU-Gefängnissen besteht aus einem winzigen "Nest" und einer Sitzstange. Das Platzangebot pro Henne vergrößert sich dann von 550 cm2 auf heiße 600 cm2 "nutzbarer Fläche", genau um die Fläche eines quadratischen Post-it-Zettels. Insgesamt noch immer weniger als ein DIN-A4-Blatt pro Huhn!

Was die Bezeichnungen "Bodenhaltung" bzw. "Freilandhaltung" betrifft, wird mit dieser neuen Vermarktungsnorm noch mehr Schindluder mit dem guten Glauben unwissender Konsumenten getrieben: "Bodenhaltung" kann demnach in bis zu vier (!) Etagen übereinander erfolgen (was früher als "Volierenhaltung" bezeichnet wurde), mit bis zu neun (!) Hühnern pro m2 nutzbarer Fläche. Somit könnten theoretisch bis zu 25 Hühner pro m2 Bodenfläche gehalten werden, was an eine Dichte ähnlich den Batterien herankommt. Der Auslauf in der neuen "Freilandhaltung" wurde hingegen von bisher 10 m2 pro Huhn auf 4 m2 reduziert! Auch die maximale Auslaufdistanz von der Stallöffnung wurde nicht - wie nach der aktuellen Verhaltensforschung eindeutig notwendig - ausnahmslos auf 150 m begrenzt, sondern ist bis zu 350 m möglich. Das ermöglicht Pseudo-"Freiland"-Betriebe mit 50.000 und mehr Hühnern, wie sie jetzt bereits in Deutschland und Holland existieren. Nicht von der Kontrollstelle tierschutzgeprüfte Eier können daher in Zukunft alle aus derartigen Bodenhaltungs- oder Freiland-Massentierhaltungen stammen!

Unterdessen sind dem VGT - Verein gegen Tierfabriken vor ein paar Tagen 34 aus einer herkömmlichen Hühnerbatterie befreite Tiere anonym zugetragen worden. Derzeit noch fast völlig nackt und total verstört, gewöhnen sie sich von Tag zu Tag mehr an die nie gekannte Freiheit, an den natürlichen Boden zum Scharren und Picken, Tageslicht, Sandbad, eingestreute Legenester und normales Sozialverhalten.

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