Richtungweisende Verurteilung im Mord-Fall der Hündin "Mona" - vgt

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Richtungweisende Verurteilung im Mord-Fall der Hündin "Mona"

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (15.10.2001)

Laaben, 15.10.2001

Prozeß um Ermordung der Schäferhündin "Mona" durch einen Jäger:
Verurteilung zu 10 Wochen bedingt und Schadenersatz

Bei der heutigen Verhandlung beim BG Wien-Liesing im Strafverfahren um die vorsätzliche Ermordung der Schäferhündin "Mona" im März d.J. kam es zu einer klaren und richtungweisenden (noch nicht rechtskräftigen) Verurteilung des angeklagten Jägers: Wegen § 222 StGB (Tierquälerei, vorsätzliche rohe Mißhandlung mit Todesfolge), § 125 StGB (Sachbeschädigung bis S 25.000,-), sowie § 50 Waffengesetz (Besitz von verbotenen Waffen).

Zur Vorgeschichte: Am 7. März vormittags ging eine Frau mit Säugling und 2 Hunden, die beide einen Beißkorb trugen, spazieren. Der angeklagte Jäger (75 Jahre), mit Jägergewand und in Begleitung seines Schweißhundes, hatte die Frau, aber auch andere Hundebesitzer aus der Umgebung (die heute auch als Zeugen auftraten), schon zuvor bedroht, daß er ihre Hunde erstechen werde, wenn sie ihm zu nahe kommen würden. Diesmal paßte er die Frau im Maurer Wald ab. Sie sah ihn schon von etwa 70 m Entfernung, wie er da stand und auf sie wartete. Als sie in seine Nähe kam, rief er, sie solle die Hunde an die Leine nehmen, worauf sie antwortete, daß die Hunde soundso einen Beißkorb hätten. Daraufhin zückte er ohne Vorwarnung ein langes Jagdmesser und stach zwei Mal auf die 11-jährige, gehbehinderte Schäferhündin "Mona" ein, als sie den anderen Hund freundlich begrüßen wollte. Wegen ihres besonders netten Charakters hat sie zeitlebens niemandem etwas zuleide getan. Die Messerstiche gingen ihr direkt in den Brustkorb. Sie wehrte sich nicht einmal, torkelte noch etwa 5 m weiter und brach dann zusammen. 10 Minuten lang röchelte sie noch. Die sofort gerufene Tierrettung konnte Mona auch nicht mehr helfen.

Bei der heutigen Verhandlung verstrickte sich der Jäger, der das Töten von Tieren zu seinem Lebens-Hobby gemacht hat, derartig in Widersprüche, daß es für den Richter offensichtlich war, daß es sich hier um einen vorsätzlich und heimtückisch geplanten Tötungsakt und nicht um eine "Notwehr" handelte. Denn während er gesehen haben wollte, daß die von ihm getötete Hündin angeblich mit "Beißbewegungen" auf seinen Hund losgegangen sein soll, war ihm der überdimensional große Beißkorb, den sie trug, nicht aufgefallen. Er wurde - neben der "Sach"-Beschädigung (des Hundes) - auch noch wegen illegalen Waffenbesitzes eines selbstladenden, zerlegbaren Kleinkalibergewehrs verurteilt. Die vor kurzem bei diesem Waffennarr durchgeführte Hausdurchsuchung hatte ein Arsenal von insgesamt 80 Schuß- und 40 Stichwaffen (!) ergeben, welche anschließend beschlagnahmt wurden. Gleichzeitig wurde ihm sowohl Jagd- als auch Waffenschein entzogen!

Die Verurteilung wegen vorsätzlicher Tierquälerei ist umso bedeutender, als die Jäger diese ja tagtäglich unbeobachtet und ungestraft in den Tiefen der Wälder betreiben. Hier handelte es sich aber um einen Haushund und damit quasi um ein Familienmitglied, daher die (ausnahmsweise) Verurteilung. Gerade deshalb erscheint es aufgrund dieses öffentlichkeitsträchtigen Anlaßfalls einmal mehr dringend erforderlich, über strengere Tierschutzgesetze zu reden, v.a. ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz, welches bislang von der ÖVP konsequent blockiert wurde. Denn Hunde, wie alle anderen Tiere auch, gelten in Österreich nach wie vor als "Sachen". Während gerade - wie in NÖ - absurde Gesetze für Leinen- UND Maulkorbzwang für sämtliche Hunde über 30 kg entstehen, und so Aggressivität und Verhaltensstörungen der Tiere nur noch mehr gesteigert werden, anstatt das Übel bei der Wurzel - also beim verantwortungslosen Menschen - zu packen, laufen Tiermörder zum größten Teil straffrei herum. Denn hierbei handelt es sich nach dem Gesetz nur um "Sachen" und keine Subjekte bzw. leidensfähige Mitgeschöpfe.

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