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Teilerfolg gegen oö. Singvogelfänger

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.10.2001)

Laaben, 22.10.2001

Kundgebungen gegen den Singvogelfang dürfen wieder stattfinden

Die BH hatte vergangenen Sommer die Anzeige von weiteren Versammlungen vonseiten der "Österreichischen Tierwacht", gemeinsam mit dem "Verein gegen Tierfabriken", gegen die anachronistischen und grausamen Methoden des Singvogelfangs in OÖ zurückgewiesen, d.h. de facto verboten. Außerdem wurde deren Berufung die aufschiebende Wirkung aberkannt, d.h. auch bis zur Entscheidung der Berufungsinstanz hätten keine Versammlungen mehr stattfinden dürfen.

Die Berufung der Tierschützer ging an die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich. Diese hat nunmehr unserer Berufung voll stattgegeben. Das heißt, die BH hat zu Unrecht die Versammlungsanzeigen zurückgewiesen und auch zu Unrecht unserer Berufung die aufschiebende Wirkung aberkannt. Daher werden also die Vogelfängergemeinden nächsten Sommer wieder mit Versammlungen rechnen müssen, sollte dieser barbarische Brauch bis dahin nicht endlich verboten sein.

Versammlungen dürfen nicht mit einfacher Flugblattverteilung verwechselt werden. Auch darüber ist ein Instanzenverfahren im Laufen, weil ein VGT Aktivist wegen Verteilens von Flugblättern in Bad Ischl von der BH mit 500.- öS bestraft wurde. Er hat daraufhin selbstverständlich berufen, unter Hinweis auf einen Entscheid des Verwaltungsgerichtshofes, der wie folgt lautet: "Die Verteilung von Flugblättern durch eine Person auf einem 3 bis 4 Meter breiten Gehsteig kann von vornherein die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Fußgängerverkehres nur in einem so geringen Ausmaß beeinträchtigen, daß dem Recht auf freie Meinungsäußerung der Vorzug gegenüber der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehres zu geben ist." Wir sind sicher, daß auch in diesem Fall die BH verlieren wird, sodaß für nächstes Jahr einem für die Vogelfänger und ihre Komplizen dornenreichen Kampf nichts mehr im Wege stehen wird.

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