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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (06.11.2001)

Laaben, am 06.11.2001

Großdemo in München gegen Krebsmaus

VGT bei Neuverhandlung des Patentantrages vom 6.-8. November im Europäischen Patentamt München

Mit der noch nicht vollzogenen Umsetzung der umstrittenen EU-Patentrichtlinie 98/44/EG ("Rechtlicher Schutz biotechnologischer Erfindungen") in österreichisches Recht gibt es immer noch Unklarheit im Parlament. Die Richtlinie ist von den europäischen Tierschutz- und Umweltorganisationen sowie den Grünen jahrelang massiv bekämpft worden, da sie grundsätzlich Patente auf Tiere, Pflanzen, Teile des menschlichen Körpers und das Genom aller Lebewesen zuläßt. Diese EU-Richtlinie ist bisher nicht in österreichisches Recht umgesetzt worden, FPÖ/ÖVP machten zwar im Juni 2000 einen Versuch, die Implementierung im Wirtschaftsausschuß des Parlaments anzugehen, nach Protesten von Tierschutzorganisationen und Grünen wurde dieser Punkt jedoch wieder abgesetzt. In den nächsten Monaten ist wohl mit einem neuen Anlauf zu rechnen. 1995 wurde die Anhörung im Europäischen Patentamt (EPA) ohne Ergebnis abgebrochen, damals war die Rechtslage eindeutig, Patente auf Pflanzen und Tiere wurden nicht mehr erteilt; aber 1999 wurde die EU-Richtlinie vom EPA adaptiert und somit werden seit September 1999 wieder Pflanzen und Tiere patentiert! Wie ging es weiter? Im Jahre 2000 wollte das EPA endgültig entscheiden, aber die Kammer war inzwischen aufgelöst worden. Status quo: Es muß neu verhandelt werden.

Worum geht es genau? Das Europäische Patentamt in München erteilte 1992 ein Patent auf die an der Harvard-Universität entwickelte Krebsmaus ­ eine Maus, der zu Forschungszwecken ein Krebsgen eingepflanzt wurde (EP 0169672, Anmeldenummer: 8530-1190,7 Inhaber: The President and Fellows of Harvard College). Diesen Mäusen wurde die Thymusdrüse weggezüchtet, sie erkranken somit nach Verabreichung krebserzeugender Stoffe an Krebs, diese Maus und alle ihre Nachkommen sterben den unweigerlichen und grausamen Krebstod.

Das Patent auf die Krebsmaus hatte in Europa Signalwirkung: Bis Mitte 1995 waren bereits etwa 300 weitere Patentanträge auf Tiere am Europäischen Patentamt eingegangen, bis 1998 hat sich die Zahl der Anmeldungen noch einmal verdoppelt. Die meisten Anträge beziehen sich auf Versuchstiere. Viele dieser Tiere sind, wie die Krebsmaus, durch die Genmanipulation so verändert, daß ihre Existenz unausweichlich mit Leiden und Schmerzen verbunden ist.

Unter den Patentanträgen sind aber auch Kühe zu finden, die mehr Milch geben, oder Schweine und Mastputen, die noch schneller wachsen sollen. Das zeigt: Die "Krebsmaus" ist nur der "Fuß in der Tür", die Wegbereiterin für einen ganzen Zoo von gentechnisch manipulierten Tieren, welche die Gewinnerwartungen der Industrie erfüllen sollen. Der Ausschluß der Patentierung von Erfindungen, die gegen die "guten Sitten" und die"öffentliche Ordnung" (§ 53a EPÜ) verstoßen, erhält hier eine neue Aktualität. Im Hinblick auf die Dynamik, die das Patentrecht auf Tierversuche ausübt, würden die "guten Sitten" ein grundsätzliches Verbot der Patentierung von Tieren verlangen.

Marion Löcker, Gentechnik-Expertin beim "Verein gegen Tierfabriken" (VGT): "Mit der Patentierung von Tieren wird eine Tierquälerei legalisiert, die zu verhindern und aufzuzeigen noch schwieriger sein wird, da dies alles hinter verschlossenen Türen geschieht, in Hochsicherheitslabors und nochdazu im Eigentum von gefühl- und gewissenlosen Wissenschaftlern."

Am 6. November wird ab 10.00 Uhr vor dem EPA eine internationale Großdemo stattfinden, bei der auch der VGT ein Zeichen im lange währenden Kampf der Krebsmaus-Patentierung setzen wird.

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