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Singvogelfang soll in Österreich wieder erlaubt werden

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (30.06.2005)

Wien, 30.06.2005

Per Gesetzesnovelle soll in Österreich der brutale Mord an teilweise vom Aussterben bedrohten heimischen Singvögeln wieder erlaubt werden.

Per Gesetzesnovelle soll in Österreich der brutale Mord an teilweise vom Aussterben bedrohten heimischen Singvögeln wieder erlaubt werden.

Damit wird – mittels eigens geschaffener Novelle – das bundesweite und als „neu“ deklarierte, weil erstmals einheitliche, Bundestierschutzgesetz ad absurdum geführt. Darüber hinaus ist das – nach Ansicht der heimischen Tierschützer, allen voran des Verein Gegen Tierfabriken – der Startschuss in Richtung weiterer Aufweichungen („Ausnahmen“, Novellen“) des wichtigen Bundestierschutzgesetzes, der auch massive Auswirkungen auf den Artenschutz in Österreich haben wird.

Singvogelfang in Österreich

Beim Vogelfang werden Gimpel, Zeisig, Kreuzschnabel und Stieglitz zunächst mit Netzen und Fallen gefangen, um sie dann in winzigen Käfigen in der Adventszeit öffentlich auszustellen und sie im Frühjahr, sofern sie noch am Leben sind, wieder frei zu lassen. Der Vogelfang dient keinerlei wirtschaftlichen Interessen, sondern ausschließlich der Traditionspflege und der Freude am Fangen wilder Tiere.

Bis vor einem halben Jahr, und unbemerkt von einem Großteil der Bevölkerung, war der Singvogelfang, trotz jahrelanger Proteste von Tierschutzorganisationen und trotz Verstoßes gegen EU Richtlinien, in Oberösterreich legal.

Die Wildvögel kommen durch diese Behandlung auf verschiedene Weise zu grobem Schaden:

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