Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (28.07.2005)
Wien, am 28.07.2005Ministerin zieht Novelle zum Singvogelfang zurück!
Das Ausstellen von wild gefangenen Singvögeln bleibt verboten; das bedeutet das Ende des Singvogelfangs in ganz Österreich
In den 1990er Jahren wurde der Singvogelfang als Tierquälerei in Salzburg und der Steiermark gesetzlich untersagt. Weil aber Tierschutz Landessache war, konnte der Singvogelfang in OÖ weiter erlaubt bleiben. Als Österreich 1995 der EU beitrat, musste der Singvogelfang an die EU-Vogelschutzrichtlinie angepasst werden. Der Fang wurde also 2003 aus Artenschutzgründen auf 2500 Vögel pro Saison im oö Salzkammergut eingeschränkt. Artenschutz ist zwar Landessache, aber Tierschutz seit 1. Jänner 2005 Bundessache, und damit wurden der Singvogelfang und das Ausstellen der Singvögel automatisch und quasi „aus Versehen“ auch in OÖ verboten. Landeshauptmann Pühringer intervenierte daraufhin bei der zuständigen Bundesministerin um eine Ausnahmegenehmigung wenigstens für das Ausstellen der Singvögel zu bekommen.
Die entsprechende Novelle ging am 20. Juni in Begutachtung und löste einen Sturm der Entrüstung aus. Aufgebrachte TierschützerInnen protestierten in der Folge wochenlang täglich vor dem Ministerium und bei allen öffentlichen Auftritten der Ministerin, tausende Plakate tauchten bundesweit auf, mehrere halbseitige Anzeigen wurden in Tageszeitungen geschalten, 45 Tierschutzvereine veröffentlichten eine Petition gegen die Novelle. Aber auch der Tierschutzrat, die Tierschutzombudsschaften, die Tierärzte und sogar Volksanwalt Dr. Peter Kostelka sprachen sich öffentlich gegen den Singvogelfang aus. Heute, den 28. Juli, verkündete Ministerin, dass sie die Verordnungsnovelle zurückzieht. Damit bleibt das Ausstellen wildgefangener Singvögel verboten.
DDr. Martin Balluch, Obmann des Verein Gegen Tierfabriken, kommentiert: "Wir sind sehr froh und dankbar, dass die Vernunft gesiegt und Ministerin im Sinne der Bürger und Bürgerinnen, aber natürlich auch im Sinne der Tiere entschieden hat. Das Ausstellen wildgefangener Singvögel bleibt also explizit verboten. Da nach §11 der oö Artenschutzverordnung das Fangen nur für das traditionelle Ausstellen erlaubt ist, wird damit auch nach dem Artenschutz der Fallenfang gesetzwidrig. Das Bundestierschutzgesetz verbietet den Fang der Singvögel nach §5 (2) Zi 8 und 10 ebenfalls. Das Land OÖ darf also ab diesem Jahr keine Genehmigungen mehr für den Singvogelfang ausstellen, wenn es nicht in einen Konflikt mit der Verfassung geraten will. Und sollten die Singvogelfänger im oö Salzkammergut ab 15. September versuchen, Singvögel illegal zu fangen, wie sie es immer wieder angekündigt haben, dann werden wir vor Ort sein und sie anzeigen."