Teilen:

Ministerin zieht Novelle zum Singvogelfang zurück!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (28.07.2005)

Wien, 28.07.2005

Das Ausstellen von wild gefangenen Singvögeln bleibt verboten; das bedeutet das Ende des Singvogelfangs in ganz Österreich

Das Ausstellen von wild gefangenen Singvögeln bleibt verboten; das bedeutet das Ende des Singvogelfangs in ganz Österreich

In den 1990er Jahren wurde der Singvogelfang als Tierquälerei in Salzburg und der Steiermark gesetzlich untersagt. Weil aber Tierschutz Landessache war, konnte der Singvogelfang in OÖ weiter erlaubt bleiben. Als Österreich 1995 der EU beitrat, musste der Singvogelfang an die EU-Vogelschutzrichtlinie angepasst werden. Der Fang wurde also 2003 aus Artenschutzgründen auf 2500 Vögel pro Saison im oö Salzkammergut eingeschränkt. Artenschutz ist zwar Landessache, aber Tierschutz seit 1. Jänner 2005 Bundessache, und damit wurden der Singvogelfang und das Ausstellen der Singvögel automatisch und quasi „aus Versehen“ auch in OÖ verboten. Landeshauptmann Pühringer intervenierte daraufhin bei der zuständigen Bundesministerin um eine Ausnahmegenehmigung wenigstens für das Ausstellen der Singvögel zu bekommen.

Die entsprechende Novelle ging am 20. Juni in Begutachtung und löste einen Sturm der Entrüstung aus. Aufgebrachte TierschützerInnen protestierten in der Folge wochenlang täglich vor dem Ministerium und bei allen öffentlichen Auftritten der Ministerin, tausende Plakate tauchten bundesweit auf, mehrere halbseitige Anzeigen wurden in Tageszeitungen geschalten, 45 Tierschutzvereine veröffentlichten eine Petition gegen die Novelle. Aber auch der Tierschutzrat, die Tierschutzombudsschaften, die Tierärzte und sogar Volksanwalt Dr. Peter Kostelka sprachen sich öffentlich gegen den Singvogelfang aus. Heute, den 28. Juli, verkündete Ministerin, dass sie die Verordnungsnovelle zurückzieht. Damit bleibt das Ausstellen wildgefangener Singvögel verboten.

DDr. Martin Balluch, Obmann des Verein Gegen Tierfabriken, kommentiert: "Wir sind sehr froh und dankbar, dass die Vernunft gesiegt und Ministerin  im Sinne der Bürger und Bürgerinnen, aber natürlich auch im Sinne der Tiere entschieden hat. Das Ausstellen wildgefangener Singvögel bleibt also explizit verboten. Da nach §11 der oö Artenschutzverordnung das Fangen nur für das traditionelle Ausstellen erlaubt ist, wird damit auch nach dem Artenschutz der Fallenfang gesetzwidrig. Das Bundestierschutzgesetz verbietet den Fang der Singvögel nach §5 (2) Zi 8 und 10 ebenfalls. Das Land OÖ darf also ab diesem Jahr keine Genehmigungen mehr für den Singvogelfang ausstellen, wenn es nicht in einen Konflikt mit der Verfassung geraten will. Und sollten die Singvogelfänger im oö Salzkammergut ab 15. September versuchen, Singvögel illegal zu fangen, wie sie es immer wieder angekündigt haben, dann werden wir vor Ort sein und sie anzeigen."

15.09.2025, Salzkammergut

Heute beginnt die Singvogelfangsaison im OÖ Salzkammergut

Bis Ende November werden etwa 35.000 Singvögel gequält, um dieser absurden Tradition zu huldigen – neue Auflage der Behörden beim Transport der gefangenen Vögel

05.09.2025, Altlichtenwarth (NÖ)

Grauenhaft: Liechtenstein’sche Jagdgesellschaft setzt massenweise Fasane zum Abschuss aus

Nahe Altlichtenwarth wimmelt es momentan von Fasanen, die alle aus einer Zucht in Massentierhaltung stammen und nur zur Abschussbelustigung dienen werden

03.09.2025, Wien

Tierschützerin verbringt 29 Stunden ohne Essen und Trinken im Tiertransporter

VGT fordert starke neue EU-Tiertransportverordnung mit maximal 8 Stunden Transportzeit

02.09.2025, Graz

Argumentationstraining für Aktivist:innen

Workshop am Institut für Ethik und Gesellschaftslehre

02.09.2025, Wien

Einladung zur 29-Stunden-Aktion im Tiertransporter

Eine als Kuh verkleidete Tierschützerin wird insgesamt 29 Stunden ohne Essen und Trinken in einem Mini-Tiertransporter verbringen

02.09.2025, Wien

Nach 24 Stunden in Innsbruck auf Vollspalten-Version von 2038: um nichts besser als der bisherige

Tierschützerin hat 24 Stunden auf jenem Vollspaltenboden verbracht, den die Regierung und die Schweineindustrie als „Ende des Vollspaltenbodens“ ab 2034/2038 verkaufen will

01.09.2025, Innsbruck

Einladung: Tierschützerin wird in Innsbruck 24 Std auf Vollspaltenboden verbringen

Platzangebot und Bodenbeschaffenheit entsprechen dabei dem, was die Regierung unter dem euphemistischen Begriff „Gruppenhaltung Neu“ als Ende des Vollspaltenbodens verkaufen will.

01.09.2025, Innsbruck

Tierschützerin Nicole startet jetzt 24 Stunden auf Schweine-Vollspaltenboden in Innsbruck

Nachdem sie bereits 24 Stunden am klassischen Vollspaltenboden verbracht hat, probiert sie jetzt den von der Regierung „Gruppenhaltung Neu“ genannten Vollspaltenboden aus