Singvogelfang trotz Falschmeldung weiterhin verboten! - vgt

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Singvogelfang trotz Falschmeldung weiterhin verboten!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (02.09.2005)

02.09.2005

VGT: Aus der rechtlichen Beurteilung des oö Verfassungsdienstes folgt nicht, dass der Singvogelfang erlaubt ist

VGT: Aus der rechtlichen Beurteilung des oö Verfassungsdienstes folgt nicht, dass der Singvogelfang erlaubt ist

Nach der klaren Entscheidung von Ministerin gegen eine Ausnahmeerlaubnis für den Singvogelfang zu den Verordnungen des Bundestierschutzgesetzes Ende Juli, wurde allgemein anerkannt, dass der Singvogelfang jetzt auch im oö Salzkammergut verboten ist. Auch Landesrat, bisher für die Singvogelfang-Bewilligungen nach der Artenschutzverordnung zuständig, beugte sich "zähneknirschend" dieser Entscheidung und gab öffentlich bekannt, keine Bewilligungen mehr ausstellen zu wollen. In einer Aussendung vom 1. September macht er aber eine vollkommene Kehrtwendung: aufgrund eines Gutachtens des oö Verfassungsdienstes würden die Singvogelfänger jetzt ihre Bewilligungen bekommen, obwohl sich seither nichts an der Gesetzeslage verändert hat.

"Der Einfluss der Singvogelfänger bis in die höchsten Kreise der oö Landespolitik ist zutiefst alarmierend", kommentiert VGT-Obmann DDr. Martin Balluch. "Besonders erschüttert aber, dass diese Freunderlwirtschaft auf Kosten der Tiere geht. Offenbar hat die oö Landesregierung ihrem Verfassungsdienst aufgetragen, auf Biegen und Brechen irgendwelche potentielle Lücken in den Gesetzen zu finden. Das dürftige Ergebnis dieser Mission wird jetzt als Ausrede hergenommen, um das Leben von 2500 Singvögeln zu gefährden."

"Der Verfassungsdienst stellte lediglich fest, dass Tierschutz und Artenschutz durch zwei voneinander unabhängige Gesetze geregelt sind, die im Falle des Singvogelfangs beide denselben Sachverhalt betreffen. Der Verfassungsdienst steht nun auf dem Standpunkt, dass eine Fangbewilligung nach dem Artenschutzrecht nicht verfassungswidrig wäre. Das bedeutet aber nicht, dass eine solche Bewilligung einer Erlaubnis nach dem Tierschutzrecht gleichkomme. Vielmehr bleibt der Singvogelfang nach dem Tierschutzrecht verboten, egal ob es Fangbewilligungen nach dem Artenschutzrecht gibt oder nicht.", analysiert Balluch. "Landesrat nutzt das, um sich aus der Affäre zu ziehen, indem er nun doch artenschutzrechtliche Bewilligungen erteilen will, aber den tierschutzrechtlichen Aspekt offen lässt. Nach Landesrat wird in den Fangbewilligungen drinnenstehen, dass sich jeder Einzelne um die Einhaltung des Bundestierschutzgesetzes selber kümmern muss."

"Die Veranstaltungsverordnung des Tierschutzgesetzes verbietet nach §2 (2) das Ausstellen wildgefangener Tiere ohne wenn und aber. In der Anlage 4 derselben Verordnung finden sich Käfiggrößen für 120 Vogelarten und andere Tiere bei Ausstellungen. Offensichtlich beziehen sich diese Angaben ausschließlich auf in der Gefangenschaft gezüchtete und keine wildgefangenen Tiere. Der Verfassungsdienst vermutet aber nun, dass gewisse der genannten Vogelarten unter keinen Umständen jemals gezüchtet werden könnten und erkennt darin einen Widerspruch zu dem generellen Verbot der Ausstellung von Wildfängen. Daher sei dieses Verbot nicht wirklich ernstzunehmen und es könne Ausnahmen z.B. für Singvogelfangausstellungen geben", erklärt Balluch.

Und er kommentiert: "Mit was für fadenscheinigen Ausreden und spitzfindigen juridischen Tricks hier gearbeitet wird, um einen eigentlich klaren Sachverhalt zu verdrehen und zu entstellen! Faktum bleibt: der Singvogelfang ist Tierquälerei, wie unzählige Expertengutachten bestätigt haben; der Singvogelfang soll nach dem Willen der großen Mehrheit in Österreich verboten sein; und der Singvogelfang ist mit dem neuen Bundestierschutzgesetz verboten worden, und zwar sowohl der Fallenfang als auch die Ausstellungen. Wenn Bewilligungen nach der hierfür irrelevanten oö Artenschutzverordnung erteilt werden und die Vogelfänger fangen gehen und die Tiere ausstellen, dann werden wir TierschützerInnen vor Ort sein und die Tierquälerei anzeigen. Sollte die Bezirksbehörde das Bundesgesetz ignorieren und nicht einschreiten, werden wir die Sache bis zu den Bundesgerichtshöfen verfolgen, um diesem Kasperltheater zum Schaden der Tiere endgültig ein Ende zu bereiten!"

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