Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (26.09.2005)
Wien, am 26.09.2005Bereits 4 Vogelfänger beim Fangen erwischt!
VGT macht Landesrat für das
mangelnde
Unrechtsbewusstsein bei den Vogelfängern
verantwortlich
Mit 15. September, dem Beginn der Singvogelfangsaison im oö Salzkammergut, hatten die zuständigen Bezirkshauptmannschaften nach eigenen Angaben rund 440 naturschutzrechtliche Bewilligungen erteilt. In den für juridische Laien nur schwer verständlichen 5 Seiten des Bewilligungsschreibens wird auf Seite 4 unter juridischen Floskeln ohne Hervorhebung darauf hingewiesen, dass eine naturschutzrechtliche Bewilligung noch lange keine tierschutzrechtliche Bewilligung bedeutet. Unter "Hinweise" wird am Ende der Bewilligung dann deutlich hervorgehoben, dass die Haltung aller Wildtiere bei der Tierschutzbehörde anzuzeigen ist.
Unterdessen gehen die laufenden Kontrollen von AktivistInnen des Verein Gegen Tierfabriken und des Dachverbandes der oö Tierschutzorganisationen weiter. Bis heute, den 26. September, sind bereits 4 Vogelfänger in flagranti beim gesetzwidrigen Fangen erwischt, identifiziert und angezeigt worden, und zwar quer durchs Salzkammergut, von Scharnstein über Altmünster bis Bad Goisern. Die Vogelfänger zeigten nach Angaben der TierschützerInnen kaum Unrechtsbewusstsein. Die für sie ausgestellten naturschutzrechtlichen Bewilligungen scheinen sie in der falschen Sicherheit zu wiegen, dass ihr Tun rechtmäßig wäre.
DDr. Martin Balluch, Obmann des VGT, dazu: "Ein Vogelfänger hat sich nicht nur vor uns ausgewiesen, sondern uns auch noch bereitwillig vor der laufenden Kamera erzählt, dass er mit Hilfe von 3 Gimpeln als Lockvögel seit 15. September bereits 5 Gimpel gefangen hat. Es ist offensichtlich, dass der für Naturschutz zuständige oö Landesrat durch die Entscheidung, naturschutzrechtliche Bewilligungen auszustellen, die Vogelfänger de facto eklatant fehlinformiert hat. Die Bewilligungen weisen viel zu unzureichend auf die Tierschutzrechtswidrigkeit des Vogelfangs hin, es ist kein Wunder, dass juridische Laien die Sachlage missverstehen müssen. Landesrat sollte umgehend in aller Deutlichkeit öffentlich machen, dass der Singvogelfang trotz allem gesetzwidrig ist. Ansonsten sollte auch er für die anstehenden Geldstrafen geradestehen."