Teilen:

Bereits 4 Vogelfänger beim Fangen erwischt!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (26.09.2005)

Wien, 26.09.2005

VGT macht Landesrat Haider für das mangelndeUnrechtsbewusstsein bei den Vogelfängern verantwortlich

VGT macht Landesrat für das mangelnde
Unrechtsbewusstsein bei den Vogelfängern verantwortlich

Mit 15. September, dem Beginn der Singvogelfangsaison im oö Salzkammergut, hatten die zuständigen Bezirkshauptmannschaften nach eigenen Angaben rund 440 naturschutzrechtliche Bewilligungen erteilt. In den für juridische Laien nur schwer verständlichen 5 Seiten des Bewilligungsschreibens wird auf Seite 4 unter juridischen Floskeln ohne Hervorhebung darauf hingewiesen, dass eine naturschutzrechtliche Bewilligung noch lange keine tierschutzrechtliche Bewilligung bedeutet. Unter "Hinweise" wird am Ende der Bewilligung dann deutlich hervorgehoben, dass die Haltung aller Wildtiere bei der Tierschutzbehörde anzuzeigen ist.

Unterdessen gehen die laufenden Kontrollen von AktivistInnen des Verein Gegen Tierfabriken und des Dachverbandes der oö Tierschutzorganisationen weiter. Bis heute, den 26. September, sind bereits 4 Vogelfänger in flagranti beim gesetzwidrigen Fangen erwischt, identifiziert und angezeigt worden, und zwar quer durchs Salzkammergut, von Scharnstein über Altmünster bis Bad Goisern. Die Vogelfänger zeigten nach Angaben der TierschützerInnen kaum Unrechtsbewusstsein. Die für sie ausgestellten naturschutzrechtlichen Bewilligungen scheinen sie in der falschen Sicherheit zu wiegen, dass ihr Tun rechtmäßig wäre.

DDr. Martin Balluch, Obmann des VGT, dazu: "Ein Vogelfänger hat sich nicht nur vor uns ausgewiesen, sondern uns auch noch bereitwillig vor der laufenden Kamera erzählt, dass er mit Hilfe von 3 Gimpeln als Lockvögel seit 15. September bereits 5 Gimpel gefangen hat. Es ist offensichtlich, dass der für Naturschutz zuständige oö Landesrat durch die Entscheidung, naturschutzrechtliche Bewilligungen auszustellen, die Vogelfänger de facto eklatant fehlinformiert hat. Die Bewilligungen weisen viel zu unzureichend auf die Tierschutzrechtswidrigkeit des Vogelfangs hin, es ist kein Wunder, dass juridische Laien die Sachlage missverstehen müssen. Landesrat sollte umgehend in aller Deutlichkeit öffentlich machen, dass der Singvogelfang trotz allem gesetzwidrig ist. Ansonsten sollte auch er für die anstehenden Geldstrafen geradestehen."

05.05.2026, Südoststeiermark

Lauter VGT-Protest nach Aufdeckung vor neuem Vollspaltenboden-Schweinebetrieb

„Strukturierter“ Vollspaltenboden Neu, wie ab 2034/2038 neuer Mindeststandard; Demo betont: der Vollspaltenboden muss weg, es gibt weiterhin keine Rechtssicherheit in der Schweinebranche

04.05.2026, Südoststeiermark

Einladung: VGT-Demo vor aufgedeckter Schweinefabrik mit „Gruppenhaltung Neu“

Tierschützer:innen kritisieren anhand von Bildmaterial aus der Tierfabrik, dass sich am Schweineleid durch die Gesetzesnovelle nichts geändert hat

04.05.2026, Wien

Welt-Thunfischtag 2026

Neuer Bericht bestätigt: Massive Tierschutzprobleme beim Thunfischfang

02.05.2026, Wien

Der Tierschutzprozess

Einer der größten Justizskandale der 2. Republik.

01.05.2026, Wien

Veganes Sommer-Gewinnspiel 2026

Gewinne eine Hotelübernachtung, Geschenkboxen, vegane Kleidung uvm.

29.04.2026, Wien

Das Geschäft mit Kampffischen

VGT-Recherchen deuten darauf hin, dass in Österreich ein lukrativer Handel mit Zierfischen stattfindet.

29.04.2026, Südoststeiermark

VGT zeigt Schweinebetrieb in Südoststeiermark an: kein physisch angenehmer Liegebereich

Seit 2022 fordert die Verordnung zur Schweinehaltung, dass jedem Schwein ein physisch angenehmer Liegebereich geboten werden muss – auch Vollspaltenboden Neu bietet das nicht

28.04.2026, Südoststeiermark

VGT zeigt erste Schweinefabrik Österreichs mit Vollspaltenboden Neu: kein Unterschied!

Der von der Regierung als Ende des Vollspaltenbodens angekündigte neue Mindeststandard, der ab 2034/2038 gelten soll und „Gruppenhaltung Neu“ heißt, ist ununterscheidbar vom Bisherigen