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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (24.02.2006)

Wien, am 24.02.2006

Freispruch für VGT-AktivistInnen

Nach Verhinderung eines Tierversuchs durch Besetzung des Operationssaales wurden heute am Landesgericht in Wels 13 AktivistInnen vom Vorwurf des Hausfriedensbruch freigesprochen

Nachdem bekannt geworden war, dass am 26.04.2005 26 Gänse einen zigarettenschachetelgroßen Telemetriesender operativ in den Körper eingepflanzt bekommen sollten, wurde der VGT aktiv. Die Tierversuchskommission hatte sich im Vorfeld gegen diesen Versuch ausgesprochen, dennoch war er kurzfristig vom Wissenschaftsministerium genehmigt worden. 13 AktivistInnen besetzten vorort den Operationssaal. Natürlich lief diese Aktion vollkommen gewaltfrei ab, dennoch klagte die Staatsanwaltschsaft die AktivistInnen wegen Hausfriedensbruch an. Heute, am 24. Februar, gab nun das Landesgericht Wels den AktivistInnen recht und sprach sie von diesem Vorwurf frei.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: "Mit dem Tierversuchsgesetz 1988 ist eine Tierversuchskommission eingeführt worden, bei der jeder Tierversuch vor seiner Durchführung gemeldet werden muss, und die die Versuche auf ihre Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit überprüfen soll. Allerdings hat diese Kommission laut Tierversuchsgesetz nur eine beratende Funktion. Deshalb konnte in diesem Fall, wie schon einige male zuvor, ein negativer Bescheid der Kommission vom Wissenschaftsministerium einfach ignoriert und dem Versuch eine Genehmigung erteilt werden. Durch die Besetzung wurde dieser Missstand öffentlich gemacht. Mit dem Freispruch vor Gericht wurde bestätigt, dass derartige Aktionen Teil einer modernen Demokratie sind. Der VGT fordert eine Reform des bereits 18 Jahre alten Tierversuchsgesetzes. In dieser Zeit hat sich der Anspruch an Tierschutz und das gesellschaftliche Verständnis von Tierversuchen stark geändert."

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