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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.03.2006)

St. Pölten, am 05.03.2006

Reptilienbörse 2006, St. Pölten

Eine von Europas größten Reptilienbörsen mit tausenden Schlangen, Echsen, Spinnen und Insekten - welch freudige Ankündigung für tausendfaches Tierleid!

Reptilien erfreuen sich scheinbar immer größerer Beliebtheit. In Scharen bestaunen die Leute die wundersamst anmutenden Tiere aus aller Welt. Frösche, die gerade einmal einen Zentimeter groß sind, riesengroße Tausendfüßler die sich wie Schnecken einringeln, Stabheuschrecken, die Meister der Tarnkunst und vieles andere mehr. Und mit stolzgeschwellter Brust wandert so manch Jugendlicher mit seiner neu erworbenen Vogelspinne nach Hause.

Wie es den Tieren in ihren strukturlosen Plastikschachteln, die teilweise nicht einmal mit einem Bodensubstrat ausgestattet sind, geht, darüber macht man sich keine Gedanken. Völlig schutzlos stundenlang der Bedrohung Mensch ausgesetzt. Kein noch so kleiner Raum wo sie sich zurückziehen und ein bisschen Schutz finden könnten. Ein Frosch hat sich in seinem Plastikbecher in eine Ecke genau unter das große Preisschild gedrängt. Eine Schildkröte, die auch in eine kleine Plastikschachtel gesperrt war, versuchte mit verzweifelten Grabebewegungen der Vorderbeine dieser Situation zu entkommen. Viele dieser Plastikbehälter hatten nicht einmal Luftlöcher. Auch das vorgeschriebene Wasser stand fast allen Tieren während dieser Börse nicht zur Verfügung.

Es waren so viele Punkte, die nicht der Veranstaltungsverordnung des Bundestierschutzgesetzes entsprachen, dass man sich wirklich fragt, wie es immer wieder möglich ist, dass diese Veranstalter neue Bewilligungen dafür ausgestellt bekommen.

Hier nur einige Punkte:

  • Eine Börse darf samt dem Transport der Tiere 12 Stunden nicht überschreiten. Da hier auch Aussteller von z.B. der Schweiz, Tschechien und Ungarn dabei waren ein Ding der Unmöglichkeit
  • Der Veranstalter hätte dafür sorgen müssen, daß Anbieter, die nicht den Mindestanforderungen genannter Verordnung entsprechen, ausgeschlossen werden
  • Alle Ausstellungsunterkünfte müssen mit einem geeigneten Bodensubstrat ausgestattet sein und den Tieren muss während der gesamten Veranstaltung Wasser und Futter zur Verfügung stehen
  • Die ausgestellten Nagetiere hatten keine Rückzugsmöglichkeiten
  • Ausstellungsunterkünfte hatten keine Luftlöcher

Eine dreiseitige Anzeige wurde an den zuständigen Amtstierarzt geschickt.

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