Teilen:

Kühe: Ein Leben an der Kette

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (07.03.2006)

Wien, 07.03.2006

Anbindehaltung: Leider ein gewohntes Bild, das nur allzu selten hinterfragt wird.

Anbindehaltung: Leider ein gewohntes Bild, das nur allzu selten hinterfragt wird.

Im Gesetz kann man nachlesen, dass die Kette einen Spielraum von 60cm in der Längsrichtung und 40 cm in der Querrichtung geben muss. Eine gewisse Ironie, dass das unter dem Punkt „Bewegungsfreiheit“ steht. Für so ein großes Tier kein Quadratmeter auf dem es sich frei bewegen darf.
Der vom Gesetz geforderte Freigang von 90 Tagen im Jahr ist praktisch nicht kontrollierbar und lässt sich auch durch einen weiteren Unterpunkt aushebeln. Hier heißt es: Die dauernde Anbindehaltung ist zulässig, wenn der Freigang aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Wir bekamen nun Fotos zugeschickt, die solch ein Schicksal dokumentieren. Ein kleiner Bauernhof in NÖ. Wenn sich eine Kuh hinlegt ist die Kette so gespannt, dass sie ihren Kopf nicht mehr weiter senken kann oder in der Lage ist eine sonstige weitere Bewegung auszuführen. Die Kühe leben auf dem kahlen, kalten und verschmutzten Betonboden, ohne Einstreu. Sie sind so dicht nebeneinander angebunden, dass es ihnen nicht einmal möglich ist gleichzeitig abzuliegen. Wenn sie dann zum Liegen kommen, liegen sie mit einem Drittel ihres Körpers auf dem Gitterrost. Das ist schmerzhaft und kann zu Verletzungen beim Euter führen.

Aber auch die Kälber in diesem Hof sind an einer kurzen Eisenkette angebunden. Ihnen wird als Unterlage verschmutztes Stroh "gegönnt". Ein noch ganz junges Kalb hat einen riesigen Maulkorb umgebunden. Zuerst nimmt man diesem Kind seine Mutter weg und dann darf es noch nicht einmal seinem stark ausgeprägten Saugreflex nachgehen.

Folgende Übertretungen der 1. Tierhaltungsverordnung des Bundestierschutzgesetzes haben wir angezeigt:

  • Für Kühe ist ein weicher Boden oder Einstreu vorgeschrieben
  • Alle Kühe müssen ungehindert, gleichzeitig abliegen können
  • Anbindehaltung ist bei Kälbern generell verboten
  • Maulkorb bei Kälbern ist verboten

Wie werden beobachten, ob die Behörde einschreitet und diese Missstände abstellt.

13.10.2026, Wien/EU

85 % der Österreicher:innen fordern rasches Ende der Käfighaltung

Ein Großteil der Österreicher:innen will bis 2035 ein EU-weites Ende der Käfighaltung von Legehennen. Die Industrie pocht auf eine Übergangsfrist bis 2045.

09.10.2026, Wien

Urteil im SPAR-SLAPP gegen den VGT beweist: Vollspaltenboden ist Tierquälerei

Zusätzlich hat die Richterin mit Bezug zum OGH zahlreiche Klagspunkte von SPAR zurückgewiesen und dadurch die Klage als SLAPP entlarvt

08.10.2026, Wien

Der Schweine-Vollspaltenboden muss weg: VGT-Demos bei Parteizentralen in Wien

Mit Zitat aus dem Tierschutzgesetz, nach dem jetzt ein neuer Mindeststandard in der Schweinehaltung beschlossen werden muss, erinnert der VGT die Regierung an ihre Verantwortung

07.10.2026, Wien

VGT-Aktion: Tintenfische schützen, nicht essen

Morgen ist Welt-Oktopus-Tag. Brutale Methoden beim Fang sind weithin unbekannt

06.10.2026, Wien

Handelsgericht urteilt in SPAR-Klage gegen VGT: SLAPP weitgehend bekräftigt

Richterin bestätigt OGH-Urteil und 6 Verbote der EV zu Schweine-Vollspalten, verbietet dem VGT aber zusätzlich, wissenschaftliche Studien zu Mortalität und Tierwohl-Preisen zu zitieren

06.10.2026, Wien

Welt-Oktopus-Tag: VGT-Aktion am Stephansplatz

Tierschutz-Aktion in Wien soll tierquälerische Aspekte bei der Fischerei von Tintenfischen in den Fokus rücken

05.10.2026, Wien/Neutillmitisch(Stmk.)

VGT kritisiert Greenwashing bei Insekten-Hundefutter

Neue Studie stellt Umweltvorteile von Insektenprotein in Frage

01.10.2026, Wien

VGT vor dem Landwirtschaftsministerium: nicht vergessen, Schweine brauchen Stroh

Jahr 2026 neigt sich dem Ende zu: laut Tierschutzgesetz MUSS 2027 ein neuer Mindeststandard in der Schweinehaltung festgelegt werden!