Teilen:

Kühe: Ein Leben an der Kette

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (07.03.2006)

Wien, 07.03.2006

Anbindehaltung: Leider ein gewohntes Bild, das nur allzu selten hinterfragt wird.

Anbindehaltung: Leider ein gewohntes Bild, das nur allzu selten hinterfragt wird.

Im Gesetz kann man nachlesen, dass die Kette einen Spielraum von 60cm in der Längsrichtung und 40 cm in der Querrichtung geben muss. Eine gewisse Ironie, dass das unter dem Punkt „Bewegungsfreiheit“ steht. Für so ein großes Tier kein Quadratmeter auf dem es sich frei bewegen darf.
Der vom Gesetz geforderte Freigang von 90 Tagen im Jahr ist praktisch nicht kontrollierbar und lässt sich auch durch einen weiteren Unterpunkt aushebeln. Hier heißt es: Die dauernde Anbindehaltung ist zulässig, wenn der Freigang aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Wir bekamen nun Fotos zugeschickt, die solch ein Schicksal dokumentieren. Ein kleiner Bauernhof in NÖ. Wenn sich eine Kuh hinlegt ist die Kette so gespannt, dass sie ihren Kopf nicht mehr weiter senken kann oder in der Lage ist eine sonstige weitere Bewegung auszuführen. Die Kühe leben auf dem kahlen, kalten und verschmutzten Betonboden, ohne Einstreu. Sie sind so dicht nebeneinander angebunden, dass es ihnen nicht einmal möglich ist gleichzeitig abzuliegen. Wenn sie dann zum Liegen kommen, liegen sie mit einem Drittel ihres Körpers auf dem Gitterrost. Das ist schmerzhaft und kann zu Verletzungen beim Euter führen.

Aber auch die Kälber in diesem Hof sind an einer kurzen Eisenkette angebunden. Ihnen wird als Unterlage verschmutztes Stroh "gegönnt". Ein noch ganz junges Kalb hat einen riesigen Maulkorb umgebunden. Zuerst nimmt man diesem Kind seine Mutter weg und dann darf es noch nicht einmal seinem stark ausgeprägten Saugreflex nachgehen.

Folgende Übertretungen der 1. Tierhaltungsverordnung des Bundestierschutzgesetzes haben wir angezeigt:

  • Für Kühe ist ein weicher Boden oder Einstreu vorgeschrieben
  • Alle Kühe müssen ungehindert, gleichzeitig abliegen können
  • Anbindehaltung ist bei Kälbern generell verboten
  • Maulkorb bei Kälbern ist verboten

Wie werden beobachten, ob die Behörde einschreitet und diese Missstände abstellt.

11.12.2025, Wien/Dänemark

Neues Video zeigt die Schweinehaltung in Österreich ab 2034/2038 am Beispiel Dänemark

Was in Dänemark seit 2015 verpflichtend vorgeschrieben ist, wird in Österreich 2034/2038 neuer – von der Regierung hochgelobter – Mindeststandard: weiterhin ein Vollspaltenboden

10.12.2025, Wien

Tierversuche mit Fischen in Österreich - Teil 3

Der Zebrafisch hat ungewöhnliche Fähigkeiten. Deshalb ist er bei Tierexperimentator:innen sehr begehrt.

10.12.2025, Strem

Gatterjagd: Eine Begehung durch Tierschutz zeigt: auch Jagdgatter Draskovich aktiv

Wie immer, wenn es um den Schutz der Tiere geht, scheinen Gesetze keinen Wert mehr zu haben – das Gatterjagdverbot im Burgenland wird ständig gebrochen!

09.12.2025, Wien

Das war der 9. Österreichische Tierrechtskongress 2025 des VGT

Über 300 Teilnehmer:innen besuchten die viertägige Veranstaltung und sammelten Motivation und neue Impulse für die Tierrechtsarbeit!

04.12.2025, Wien

Fiakerpferd kommt am Heldenplatz zu Sturz

VGT mahnt: Fluchttiere haben im hektischen Stadtverkehr nichts verloren

04.12.2025, Linz

Landesverwaltungsgericht OÖ hebt 30 Genehmigungen zum Singvogelfang auf

Da alle 370 Genehmigungen für den Singvogelfang praktisch gleichlautend sind, sind damit ausnahmslos alle Genehmigungen (wissentlich!) rechtswidrig erstellt worden

03.12.2025, Gattendorf

Treibjagd auf Hasen trotz Myxomatose: Tierschutzkameras lösen Polizei-Großeinsatz aus

Während diese schreckliche, von Menschen absichtlich eingeführte Seuche für Hasen grassiert, vergnügen sich Jäger:innen dennoch beim Abschuss dieser Tiere

03.12.2025, Wien

VGT vor Ministerrat: nach Aufdeckung Hardegg echtes Vollspaltenbodenverbot nötig

Demo „Wann bekommen Schweine endlich Stroh“ am Ballhausplatz – Antrag der Grünen gegen Förderungen für Firlefanz-Vollspaltenboden schon wieder vertagt