Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (07.03.2006)
Wien, 07.03.2006
Anbindehaltung: Leider ein gewohntes Bild, das nur allzu selten hinterfragt wird.
Anbindehaltung: Leider ein gewohntes Bild, das nur allzu selten hinterfragt wird.
Im Gesetz kann man nachlesen, dass die Kette 
                                    einen Spielraum von 60cm in der Längsrichtung 
                                    und 40 cm in der Querrichtung geben muss. 
                                    Eine gewisse Ironie, dass das unter dem Punkt 
                                    „Bewegungsfreiheit“ steht. Für 
                                    so ein großes Tier kein Quadratmeter 
                                    auf dem es sich frei bewegen darf.
                                    Der vom Gesetz geforderte Freigang von 90 
                                    Tagen im Jahr ist praktisch nicht kontrollierbar 
                                    und lässt sich auch durch einen weiteren 
                                    Unterpunkt aushebeln. Hier heißt es: 
                                    Die dauernde Anbindehaltung ist zulässig, 
                                    wenn der Freigang aus technischen oder rechtlichen 
                                    Gründen nicht möglich ist.
Wir bekamen nun Fotos zugeschickt, die solch ein Schicksal dokumentieren. Ein kleiner Bauernhof in NÖ. Wenn sich eine Kuh hinlegt ist die Kette so gespannt, dass sie ihren Kopf nicht mehr weiter senken kann oder in der Lage ist eine sonstige weitere Bewegung auszuführen. Die Kühe leben auf dem kahlen, kalten und verschmutzten Betonboden, ohne Einstreu. Sie sind so dicht nebeneinander angebunden, dass es ihnen nicht einmal möglich ist gleichzeitig abzuliegen. Wenn sie dann zum Liegen kommen, liegen sie mit einem Drittel ihres Körpers auf dem Gitterrost. Das ist schmerzhaft und kann zu Verletzungen beim Euter führen.
Aber auch die Kälber in diesem Hof sind an einer kurzen Eisenkette angebunden. Ihnen wird als Unterlage verschmutztes Stroh "gegönnt". Ein noch ganz junges Kalb hat einen riesigen Maulkorb umgebunden. Zuerst nimmt man diesem Kind seine Mutter weg und dann darf es noch nicht einmal seinem stark ausgeprägten Saugreflex nachgehen.
Folgende Übertretungen der 1. Tierhaltungsverordnung des Bundestierschutzgesetzes haben wir angezeigt:
- Für Kühe ist ein weicher Boden oder Einstreu vorgeschrieben
 - Alle Kühe müssen ungehindert, gleichzeitig abliegen können
 - Anbindehaltung ist bei Kälbern generell verboten
 - Maulkorb bei Kälbern ist verboten
 
Wie werden beobachten, ob die Behörde einschreitet und diese Missstände abstellt.