Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (30.04.2006)
Wien, am 30.04.2006Reptilienbörse St. Pölten 30. 04. 2006
Trotz zahlreicher Anzeigen nach der letzten Reptilienbörse am 05. März 2006, fand die gleiche Veranstaltung ohne Verbesserungen für die Tiere nun neuerlich statt
Nach der letzten Reptilienbörse,
die am 05.03.2006 stattfand, gab es von
einigen Seiten Anzeigen, weil die gesetzlichen
Bestimmungen in keinster Weise eingehalten
worden sind. Alleine unser Verein zeigte 19 Übertretungen
der Tierschutz-Veranstaltungsverordnung sowie
der 2. Tierhaltungsverordnung des Bundestierschutzgesetzes
an.
Und nun darf die gleiche Veranstaltung offensichtlich
völlig ohne Auflagen wieder stattfinden.
Die Bedingungen für die ausgestellten
Tiere haben sich um nichts gebessert.
Um nur ein Beispiel aufzuzeigen: Schildkröten müssten laut Gesetz in einem mindestens 2m2 großen Terrarium ausgestellt werden. Dieses müsste desweiteren mit einer Versteckmöglichkeit, einem Wärmestrahler, Steinen und Ästen sowie einer Trinkmöglichkeit ausgestattet sein. Natürlich ist auch ein geeignetes Bodensubstrat vorgeschrieben. Und so wie beim letzten Mal saßen auch bei dieser Börse die völlig verängstigen Tiere in einer kahlen Plastikschachtel.
Der Verantwortliche der Börse ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass sich die Aussteller an die gesetzlichen Mindestanforderungen halten, andernfalls müsste er die Aussteller von der Börse ausschließen. Leider sieht bei all diesen groben Verstößen nicht einmal die Behörde einen direkten Handlungsbedarf. Die angeblichen Geldstrafen dürften bei dem riesigen Menschenandrang nicht ins Gewicht fallen. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass der Veranstalter, wenn zu viele Anzeigen gegen ihn vorliegen, keine Genehmigung zur Abhaltung dieser Börse mehr bekommen wird.