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Spanien: Initiative für Menschenaffengrundrechte

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.05.2006)

Wien, 09.05.2006

Sozialdemokraten fordern Grundrechte für Schimpansen, Bonobos, Gorillas und Orang Utans auf Leben, Freiheit und Unversehrtheit

Sozialdemokraten fordern Grundrechte für Schimpansen, Bonobos, Gorillas und Orang Utans auf Leben, Freiheit und Unversehrtheit

In Spanien sorgten letzte Woche die regierenden Sozialdemokraten für den tierschutzpolitischen, ja tierrechtspolitischen Überraschungscoup des Jahres. Mit dem Einbringen einer Initiative zur Etablierung von Grundrechten für Menschenaffen - Schimpansen, Bonobos, Gorillas und Orang Utans - sorgte die sozialistische Regierungspartei im Madrider Parlament und weit darüber hinaus für großes Aufsehen, Wirbel und Kritik.
 
Konkret geht es um drei Rechte: Erstens das Recht auf Leben. Dies besagt, dass die Menschenaffen - außer zur Selbstverteidigung - nicht getötet werden dürfen und ihre Lebensräume geschützt werden müssen. Das zweite Recht ist das auf Freiheit. Danach dürften Menschenaffen weder in Zoos gefangen gehalten noch in Zirkusarenen vorgeführt werden. Drittens soll für die Tiere das Recht auf körperliche Unversehrtheit gelten. Danach müssten Menschenaffen vor Folter und menschlichen Übergriffen aller Art geschützt werden und dürften beispielsweise nicht mehr in Labors zu Forschungszwecken missbraucht werden.
 
Die SozialistInnen um Ministerpräsident José Luis Rodríguez Zapatero machten sich mit dem Vorstoß die Forderungen des internationalen "Great Ape Projects" ("Große Menschenaffen Projekt") zu eigen, das vor acht Jahren gestartet wurde und von zahlreichen Wissenschaftern an 70 Universitäten unterstützt wird. "Wenn Spanien die Vorschläge annimmt, wäre es nach Neuseeland weltweit das zweite Land, das unseren Empfehlungen folgt", so Pedro Pozas, der Generalsekretär des Great Ape Projekts in Spanien.
 
Entsprechend den Überlegungen moderner Tierschutzethiker und fortschrittlicher Philosophen sehen die Verfechter des Vorstoßes in der körperlich-physiologischen sowie der psychisch-mentalen Ähnlichkeit zwischen Menschen und Menschenaffen, ihrer komplexen - vor allem auch kognitiven - Fähigkeiten, physische wie psychische Schmerzen und Leidenszustände zu empfinden, einen triftigen Grund, diesen hochentwickelten Primaten und nächsten Verwandten des Menschen bestimmte grundlegende Rechte nicht länger vorzuenthalten.
 
Wenig überraschend kam Widerstand gegen das Projekt vor allem von Seiten der katholischen Kirche. "Zu viel Fortschrittlichkeit führt zur Lächerlichkeit" ätzte der Erzbischof von Pamblona, der die Rechte abgetriebener Föten grundlegend wichtiger erachtet als die von Schimpanse und Orang Utan.
Völlig die zukunftsweisende Bedeutung der Initiative auch für die über Menschenaffen hinausgehende Tierschutzgesetzgebung unterschätzend wandte die rechtskonservative Zeitung ein: "Wir sollten uns in Spanien beim Tierschutz um näher liegende Probleme kümmern wie zum Beispiel um die Frage des Stierkampfs."
 
Dagegen ist dem sozialdemokratischen Abgeordneten Francisco Garrido, der das Vorhaben im Parlament vorgelegt hat, nicht nach Witzen zumute. Für ihn sind die Menschenaffen "genetische Gefährten der Menschheit". "Die Menschenaffen besitzen eine Selbstkontrolle und einen Sinn für die Vergangenheit und die Zukunft", betonte der Parlamentarier. "Sie trauern über den Tod von Angehörigen, sie teilen sich die Nahrung, sie gehen feste Beziehungen ein und erlernen die Benutzung von Werkzeugen. Sie sind keine Menschen, aber sie gehören zu unserer Familie." Der Philosoph Jesus Mosterín ergänzte: "Wir Menschen sind nicht die Kinder der Götter, sondern die Cousins der Schimpansen."
 
Auch in Österreich gab es, speziell unter Federführung des VGT, bereits intensive Anstrengungen, die rechtliche Situation der Menschenaffen zu verbessern - mit beträchtlichem Erfolg.
Zwar konnte hierzulande nicht, wie in Spanien von der parlamentarischen Initiative beabsichtigt, ein wirkliches Grundrecht für die Primaten erreicht werden, immerhin aber ein de facto-Recht auf Schutz vor Folter in Form eines Menschenaffenversuchsverbots:
Im Jahr 2002 wurden die Versuchsschimpansen in Orth/Donau in den Safaripark in „Pension“ geschickt und damit waren die Versuche an Menschenaffen in Österreich praktisch beendet. Der VGT initiierte daraufhin eine Kampagne für ein generelles Verbot von Tierversuchen an allen Menschenaffen, nicht nur um für alle Zeiten eine Wiederholung dieser Tierquälereien zu verhindern, sondern auch um ein Zeichen zu setzen, dass viele Tiere und besonders Menschenaffen den Menschen zu ähnlich sind, um Tierversuche an ihnen ethisch vertreten zu können. Zu den Menschenaffen zählen nicht nur die Großen Menschenaffen Schimpanse, Bonobo, Mensch, Gorilla und Orang Utan, sondern auch die kleinen Menschenaffen mit 8 Gibbonarten.
 
Am 10. Dezember 2004 stimmte das Parlament einstimmig einem Entschließungsantrag zu, die Regierung zu bitten ein entsprechendes Verbotsgesetz zu erlassen. Die im Frühjahr 2005 veröffentlichte Regierungsvorlage beschränkte sich aber auf ein Versuchsverbot nur für die Grossen Menschenaffen, also ohne Gibbons. Der VGT konnte daraufhin erreichen, dass letztendlich alle Menschenaffen in das Gesetz aufgenommen wurden. Am 7. Dezember 2005 wurde das Gesetz dem Nationalrat vorgelegt und beschlossen. Am 21. Dezember 2005 stimmte auch der Bundesrat dem Gesetz zu. Damit konnte es am 1. Jänner 2006 in Kraft treten.
 
Bleibt zu hoffen, dass die ebenso mutige wie richtungsweisende Initiative der spanischen SozialdemokratInnen nicht an konservativ-klerikaler Ignoranz und der Engstirnigkeit des konservativen Lagers scheitern wird...

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