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Jäger wünscht sich Hitler zurück!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (11.05.2006)

Wien, 11.05.2006

VGT zeigt Teilnehmer einer Treibjagd wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung an

VGT zeigt Teilnehmer einer Treibjagd wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung an

Bei einer Treibjagd auf Hasen, Fasane und Enten am 13. November 2005 in Unterfladnitz bei Weiz, waren auch rund 25 TierrechtlerInnen anwesend, um die Jagd zu dokumentieren, Gesetzesübertretungen anzuzeigen und die JägerInnen aufzufordern sich zu rechtfertigen. Einer der Jäger reagierte daraufhin mit der Aussage „Jo wir brauchen wieder amol an Hitler, weg damit. Des is wos anders“, und ein anderer Jäger antwortete: „Jo, genau“. Ein Aktivist konnte diese in aller Öffentlichkeit gemachte Aussage filmisch dokumentieren.

Die Szene als Windows Media Film betrachten (wmv, 678 KB)

Nach dem Verbotsgesetz 1947 darf sich niemand in Österreich im nationalsozialistischen Sinne betätigen oder öffentlich die nationalsozialistische Gewaltherrschaft verharmlosen oder gar gutheißen. Der Verein Gegen Tierfabriken hat deshalb Anfang Mai das entsprechende Videoband samt Fotoaufnahmen der Täter an die Staatsanwaltschaft übergeben.

Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: „Für alle, die die Jagd näher kennenlernen mussten, überrascht es nicht zu hören, dass sich braunes Volk unter der Jägerschaft tummelt. Die Begeisterung für Waffen, die Lust am Töten, die alten (germanischen) Rituale, die Männerbündelei usw. spricht eben einen gewissen Menschentypus an. Die Jagd im heutigen Sinne wurde auch vom Nationalsozialismus im April 1938 mit dem Reichsjagdgesetz in Österreich eingeführt, mit dem obersten sogenannten Reichsjägermeister Hermann Göring als Führer. Seitdem kann sich die Jägerschaft ihre Gesetze selbst geben, weil die durch das Reichsjagdgesetz eingeführte „Weidgerechtigkeit“ noch heute nach den Landesjagdgesetzen einen gesetzesfreien Raum lässt: alles, was weidgerecht ist, ist gesetzlich erlaubt. Allerdings definiert die Jägerschaft selbst, was unter diesen Begriff fällt. Dabei wird „weidgerecht“ bis heute im Sinne des Dritten Reichs als „mannhaft“ und „ritterlich“ verstanden. Tierschutz und Mitleid mit dem Individuum spielt in der Jagd keine Rolle. Bei diesem Nazi-Sager des Jägers hat sich eben wieder gezeigt, wessen Geistes Kind nicht nur einzelne Jäger, sondern in gewissem Sinne die gesamte Jagd ist.“

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