Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.06.2006)
Wien, am 22.06.2006Rundgang durch Wiens Zoohandlungen
Letzte Woche starteten zwei VGT-Aktivistinnen einen Rundgang durch Wiens Zoohandlungen
In erster Linie wollten sie schauen, ob der § 8 der Tierhaltungs-Gewerbeverordnung, nämlich die Pflicht der Kundeninformation, eingehalten wird. Das Ergebnis war ernüchternd: Kein einziges Zoofachgeschäft verfügte über die vorgeschriebenen Merkblätter mit ausreichender Information über Haltung und Pflege aller von ihnen zum Verkauf angebotenen Tierarten. Auch die Blätter zu den eventuellen Anzeigen- und behördlichen Bewilligungspflichten lagen nicht auf.
Rückendeckung bekommen sie hier von der Handelskammer, die die Verantwortung für die Herstellung dieser Merkblätter übernommen hat. Zurzeit sind 44 Merkblätter in Vorbereitung, die spätestens im September an alle Zoofachgeschäfte verteilt werden sollen.
Positiv zu bewerten ist, dass es kaum mehr Geschäfte gibt, die ihre Tiere in den Schaufenstern zum Verkauf anbieten. Dies ist eher noch in Geschäften, die in einem Einkaufscentre integriert sind, üblich. Diese Tiere stehen dann teilweise direkt im Eingangsbereich des Geschäftes. Diese Art des Zurschaustellens ist gesetzlich aber mit dem Ausstellen in straßenseitigen Schaufenstern gleichzusetzen und somit nicht erlaubt.
Teilsweise ist auch zu beobachten, dass besonders Nagetieren nicht genügend Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, Käfige für Vögel oder Schlangen nicht den geforderten Mindestmaßen entsprechen oder eben auch nicht die geforderte Ausstattung aufweisen. Zum Beispiel fanden wir in einer Zoohandlung Strahlenschildkröten, die weder Beschäftigungs- noch Rückzugsmöglichkeiten oder Wasser zur Verfügung hatten.
Wir werden die Situation weiter beobachten und gegebenenfalls auch die notwendigen Verbesserungen einfordern und Anzeige erstatten.