EU bereitet Mindestrichtlinie zu Tierversuchen vor - vgt

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EU bereitet Mindestrichtlinie zu Tierversuchen vor

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (26.07.2006)

Wien, 26.07.2006

Bei EU-weiter Umfrage wird bis 18. August die Meinung der BürgerInnen zu Tierversuchen eingeholt

Bei EU-weiter Umfrage wird bis 18. August die Meinung der BürgerInnen zu Tierversuchen eingeholt

Die EU-Kommission ist gerade dabei die Richtlinie 86/906/EEC zu überarbeiten, die die Mindestanforderungen an den Schutz von Labortieren festschreibt, den die EU-Mitgliedsstaaten einhalten müssen. Zum Themenkreis Tierversuche hat die Kommission daher einen Fragebogen für alle EU-BürgerInnen erstellt, der bis 18. August die Einstellung zu Tierversuchen und die Wichtigkeit, die die Öffentlichkeit diesem Thema beimisst, eruieren soll. Der Fragebogen kann hier abgerufen werden:

http://ec.europa.eu/yourvoice/ipm/forms/dispatch?form=experimentalanimals&lang=de

DDr. Martin Balluch, Obmann des Verein Gegen Tierfabriken VGT, kommentiert: „Es ist sehr erfreulich, dass sich die EU Kommission bei derartigen Fragen immer wieder an die Bevölkerung wendet und nicht einfach über unsere Köpfe hinweg bestimmt. Unsere Regierung könnte sich da etwas abschauen. Bei Befragungen zu Tierfabriken würde sie nämlich sehr rasch feststellen, dass die große Mehrheit der BürgerInnen in Österreich derartigen Tiermissbrauch rigoros ablehnt. Beim Eurobarometer zum Tierschutz, einer EU-weiten Befragung von 24.708 Personen im Jahr 2005 zum Tierschutz allgemein, hat sich nämlich herausgestellt, wie wichtig der Bevölkerung gerade der Nutztierschutz ist.“

Bei der vorliegenden Bürgerbefragung geht es um Tierversuche. Gerade in diesem Bereich ist Österreich ein Nachzügler in der EU. Das österreichische Tierversuchsgesetz ist fast 20 Jahre alt und sieht weder eine verpflichtende Ethikkommission, noch überhaupt die Möglichkeit vor, Tierversuche ethisch zu evaluieren und gegebenenfalls aus ethischen Gründen abzulehnen. Eine Revision der EU-Mindestrichtlinie zum Schutz von Versuchstieren könnte bewirken, dass auch Österreich sein Tierversuchsgesetz reformieren und wieder an den internationalen Standard heranführen muss.

Vor allem im Bereich der Gentechnik kam es in letzter Zeit zu einem rasanten Anstieg der Versuchstierzahlen. Dabei wird die Herstellung gentechnisch veränderter Tiere, die mit hohem Tierverbrauch und oft großem Tierleid verbunden ist, in Österreich oft nicht als Tierversuch gewertet. Ebenso verhält es sich mit Tieren, die gezüchtet werden, um ihre Organe oder Gewebe für Versuche heranzuziehen.

DDr. Balluch: „Die Tierversuchslobby versteht es durch Behörden- und Betriebsgeheimnisse ihre Aktivität praktisch vollkommen vor der Öffentlichkeit zu verbergen. Selbst die Tierversuchs-Statistiken geben nur ein völlig verzerrtes und unvollständiges Bild. Was aber tatsächlich an Tierversuchen durchgeführt wird, bleibt geheim. Wie soll eine Öffentlichkeit die Tierversuchsproblematik kritisch prüfen und letztlich Gesetze beschließen, wenn sie kein Recht hat zu erfahren was tatsächlich passiert? Und nach wie vor fließen unvergleichbar viel mehr Fördermittel der öffentlichen Hand in Forschungsprojekte mit Tierversuchen, als in jene, die sich mit Alternativen beschäftigen. Wenn das Wegkommen vom Tierversuch nicht nur ein Lippenbekenntnis der Politik bleiben soll, dann muss hier radikal umgedacht werden.“

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