Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.08.2006)
Wien, am 09.08.2006Verwaltungsstrafverfahren gegen Vogelfänger wegen Tierquälerei laufen
Gegenteilige Meldung seitens der Vogelfänger ist reine Propaganda, meint der anzeigende Verein Gegen Tierfabriken
Wien (OTS) - In einer heutigen OTS-Aussendung melden die "Vogelfreunde" des Salzkammerguts, also die Vogelfänger selbst, dass die in flagranti beim Vogelfang erwischten Vogelfänger von den Bezirksgerichten wegen Tierquälerei nach dem Strafgesetzbuch freigesprochen wären. "Diese Aussendung möchte den Eindruck erwecken, dass der Vogelfang damit gerichtlich als rechtskonform festgestellt wurde. Das ist natürlich vollkommen falsch und typische Propaganda der Vogelfänger, ein 'ökonomischer Umgang mit der Wahrheit', der den JournalistInnen ein ganz falsches Bild vermittelt", kommentiert derVGT-Obmann DDr. Martin Balluch.
Und weiter: "Eingestellt wurden die Verfahren nach §222 Tierquälerei des Strafgesetzbuches, also nicht des Bundestierschutzgesetzes. Das Strafgesetzbuch verbietet Tierquälerei, die vorsätzlich mit Lust auf Quälerei passiert. Leider wird dieses Tierquälereiverbot immer noch nicht weiter gefasst, sodass es auch auf Tierquälerei aufgrund von Tradition oder zum Geldverdienen anwendbar wäre. Es war daher zu erwarten, dass diese Verfahren eingestellt werden."
"Ganz anders aber bei den Verwaltungsstrafverfahren, die jetzt gegen die 22 erwischten Vogelfänger anlaufen. Diese Verfahren beziehen sich auf Tierquälerei nach dem Bundestierschutzgesetz, und dieses haben die Vogelfänger völlig ohne jeden Zweifel übertreten. Das Subsidiarprinzip bedingt, dass die Verwaltungsstrafverfahren erst nach Abschluss der bezirksgerichtlichen Strafverfahren anlaufen dürfen. Jetzt ist der Weg aber frei, um die Vogelfänger zu verurteilen", so DDr. Balluch.
Die für den Tierschutz zuständige Landesrätin von OÖ, hat ein eigenes unabhängiges Gutachten zum Singvogelfang erstellen lassen. In diesem Gutachten finden sich folgende Erkenntnisse zum Fang der Vögel in Fallen (Zitat): "Zweifellos stellen der Vogelfang, das Verwahren im Leinensack und im Fangkäfig, sowie der anschließende Abtransport einen hohen unmittelbaren Stressfaktor dar. Argument dafür ist insbesondere die wissenschaftliche Nutzung dieser Situation als standardisierte Stresssituation mit ausgeprägten physiologischen Reaktionen.[...] Die Trennung sozialer Bindungen durch den Wegfang von Individuen kann bei den in Freiheit belassenen als auch bei den gefangenen Vögeln zu ausgeprägten Stressreaktionen führen und die Überlebensfähigkeit sowie den Fortpflanzungserfolg beeinträchtigen.[...] Beim Fang ist allgemein unvermeidbar, dass die Tiere einer hohen Stressbelastung sowie einer gewissen unmittelbaren Verletzungs- und Todesgefahr ausgesetzt sind."
DDr. Balluch vom VGT kommentiert: "Das von der Landesrätin selbst in Auftrag gegebene, wissenschaftliche Gutachten insgesamt stellt dem Singvogelfang also ein vernichtendes Urteil aus und besagt eindeutig, dass der Singvogelfang dem Tierschutzgesetz widerspricht. Wir erwarten entsprechende Verurteilungen der von uns erwischten Vogelfänger in den nächsten Wochen. In der nächsten Saison dürfen keine Bewilligungen mehr ausgestellt werden!"