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Tierschutz fängt 2 Vogelfänger

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.10.2006)

Wien, 09.10.2006

VGT entdeckt riesige Bügelfalle für Kreuzschnäbel - Vogelfänger angezeigt

VGT entdeckt riesige Bügelfalle für Kreuzschnäbel – Vogelfänger angezeigt

Trotz laufender Verwaltungsstrafverfahren gegen 22 von TierschützerInnen im Vorjahr in flagranti erwischten und angezeigten Vogelfänger, hat SPÖ-Landesrat Mitte September auch für die Saison 2006 naturschutzrechtliche Fangbewilligungen ausgestellt. Freilich, ohne den tierschutzrechtlichen Verfahren vorgreifen zu wollen, wie Landesrat  sagte. Eine naturschutzrechtliche Bewilligung bedeute nicht, dass der Vogelfang keine Übertretung des Tierschutzgesetzes ist. Bis die Verfahren gegen die Vogelfänger vom Höchstgericht entschieden sind, wird der Vogelfang offenbar weiterhin betrieben.

Letztes Wochenende stießen Tierschutzpatrouillen auch tatsächlich wieder auf 2 Vogelfänger am Bäckerberg bei Scharnstein im Salzkammergut. In beiden Vorfällen hatten die Täter Fallen aufgestellt und Lockvögel in winzigen Käfigen an Bäumen montiert. Einer der Vogelfänge hatte eine über 1 m große Bügelfalle aufgestellt, wie sie zum illegalen Fang von Greifvögeln wie dem Habicht benutzt wird. Wird die Bügelfalle für den Habicht mit lebenden Tauben beködert, so war es in diesem Fall ein lebender Kreuzschnabel.

VGT-Obmann DDr. Balluch kommentiert: „Trotzdem auch in diesem Jahr unsinniger Weise naturschutzrechtliche Bewilligungen ausgestellt wurden, müssen wir betonen – und berufen uns dabei auch auf die Volksanwaltschaft – dass der Vogelfang tierschutzrechtlich illegal ist. Alle, die auch mit Bewilligungen Vögel fangen und von unseren Patrouillen erwischt werden, müssen mit einem Verwaltungsstrafverfahren wegen Tierquälerei rechnen. Es möge bitte niemand sagen, dass wir nicht davor gewarnt hätten.“

 

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