Ferkelspenden! vgt.at Verein gegen Tierfabriken Menü

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.10.2006)

Wien, am 09.10.2006

Tierschutz fängt 2 Vogelfänger

VGT entdeckt riesige Bügelfalle für Kreuzschnäbel – Vogelfänger angezeigt

Trotz laufender Verwaltungsstrafverfahren gegen 22 von TierschützerInnen im Vorjahr in flagranti erwischten und angezeigten Vogelfänger, hat SPÖ-Landesrat Mitte September auch für die Saison 2006 naturschutzrechtliche Fangbewilligungen ausgestellt. Freilich, ohne den tierschutzrechtlichen Verfahren vorgreifen zu wollen, wie Landesrat  sagte. Eine naturschutzrechtliche Bewilligung bedeute nicht, dass der Vogelfang keine Übertretung des Tierschutzgesetzes ist. Bis die Verfahren gegen die Vogelfänger vom Höchstgericht entschieden sind, wird der Vogelfang offenbar weiterhin betrieben.

Letztes Wochenende stießen Tierschutzpatrouillen auch tatsächlich wieder auf 2 Vogelfänger am Bäckerberg bei Scharnstein im Salzkammergut. In beiden Vorfällen hatten die Täter Fallen aufgestellt und Lockvögel in winzigen Käfigen an Bäumen montiert. Einer der Vogelfänge hatte eine über 1 m große Bügelfalle aufgestellt, wie sie zum illegalen Fang von Greifvögeln wie dem Habicht benutzt wird. Wird die Bügelfalle für den Habicht mit lebenden Tauben beködert, so war es in diesem Fall ein lebender Kreuzschnabel.

VGT-Obmann DDr. Balluch kommentiert: „Trotzdem auch in diesem Jahr unsinniger Weise naturschutzrechtliche Bewilligungen ausgestellt wurden, müssen wir betonen – und berufen uns dabei auch auf die Volksanwaltschaft – dass der Vogelfang tierschutzrechtlich illegal ist. Alle, die auch mit Bewilligungen Vögel fangen und von unseren Patrouillen erwischt werden, müssen mit einem Verwaltungsstrafverfahren wegen Tierquälerei rechnen. Es möge bitte niemand sagen, dass wir nicht davor gewarnt hätten.“

 

Deine Privatsphäre ist uns wichtig!

Wir verwenden Cookies und verwandte Technologien, um unsere Website weiter zu entwickeln, um unsere Bewerbung dieser Website zu optimieren, die Ergebnisse zu messen und zu verstehen, woher unsere Besucher:innen kommen.

Du kannst die Cookies hier auswählen oder ablehnen.

DatenschutzhinweisImpressum
Einstellungen Alle ablehnen Alle erlauben

Cookie Einstellungen

Notwendige Cookies

Die notwendigen Cookies sind zur Funktion der Website unverzichtbar und können daher nicht deaktiviert werden.

Tracking und Performance

Mit diesen Cookies können wir analysieren, wie Besucher:innen unsere Website nutzen.

Wir können beispielsweise nachverfolgen, wie lange du auf der Website bleibst oder welche Seiten du besuchst. Das hilft uns unser Angebot zu optimieren.

Du bleibst aber anonym, denn die Daten werden nur statistisch ausgewertet.

Targeting und Werbung

Diese Targeting Technologien nutzen wir, um den Erfolg unserer Werbemaßnahmen zu messen und um Zielgruppen für diese zu definieren.

Konkret kann das Unternehmen Meta Informationen, die auf unserer Website gesammelt werden, mit anderen Informationen die dem Unternehmen bereits zur Verfügung stehen, kombinieren. Auf diese Weise können wir Menschen in den sozialen Medien Facebook und Instagram möglichst gezielt ansprechen.

Speichern Alle erlauben