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Kälber an der Kette

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.10.2006)

Wien, 10.10.2006

Mit dem neuen Bundestierschutzgesetz ist die Anbindehaltung von Kälbern ausnahmslos verboten. Auch die Liegeflächen müssen weich und verformbar sein

Mit dem neuen Bundestierschutzgesetz ist die Anbindehaltung von Kälbern ausnahmslos verboten. Auch die Liegeflächen müssen weich und verformbar sein

Bei Einzelboxenhaltung, die ab der 8. Lebenswoche nur in Betrieben mit weniger als sechs Kälbern erlaubt ist, müssen die Boxen einen direkten Sicht- und Berührungskontakt ermöglichen.

Gegen all diese gesetzlichen Regelungen verstößt ein Bauer im Bezirk Gmunden OÖ. Die Kälber sind an extrem kurzen Eisenketten angebunden. Der harte Betonboden ist kaum eingestreut. Ein noch ganz kleines Kalb steht verlassen in einer geräumigen Einzelbox, Körperkontakt gibt es hier keinen.

Auch die Standplätze der Kühe in diesem Stall weisen starke Mängel auf. Diese sind so kurz, dass die Kühe mit ihrem hinteren Körperteil schon über der Kotgrube liegen. Auch wurde hier eine mangelnde Klauenpflege dokumentiert. Dies verursacht bei den Kühen auf Dauer eine Fehlstellung der Füße einhergehend mit Schmerzen.

Der VGT hat diesen Betrieb wegen Übertretung der 1. Tierhaltungs-Verordnung angezeigt.

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