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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (11.01.2007)

Wien, am 11.01.2007

Wildtierverbot im Zirkus bleibt!

EU-Kommission stellt Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein!

Wie der Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage des österreichischen MEP Jörg Leichtfried zu entnehmen ist, stellte die EU-Kommission am 12. Dezember 2006 das gegen Österreich angestrengte Vertragverletzungsverfahren wegen dem Verbot von Wildtieren in Zirkussen ein. Wörtlich heisst es in der Antwort von Kommissar: "Nach eingehender Analyse der Antwort der österreichischen Behörden hat das Kollegium bei seiner Sitzung am 12. Dezember 2006 beschlossen, die Akte zu schliessen." Das Wildtierverbot in Zirkussen ist damit erfolgreich verteidigt worden!

Seit 1996 wurden vom VGT in einer großangelegten Kampagne sowohl die Öffentlichkeit als auch der Gesetzgeber überzeugt, im Rahmen des Tierschutzgesetzes die Wildtierhaltung in Zirkussen grundsätzlich zu verbieten. Am 1. Jänner 2005 trat dieses Gesetz nach 2 jähriger Übergangsfrist in Kraft. Mit einem Mahnschreiben des EU-Kommissars für den Binnenmarkt an Österreich vom 12. Oktober 2005 eröffnete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren. Es wurde moniert, dass das österreichische Wildtierverbot im Zirkus die EU-Dienstleistungsfreiheit unzulässig einschränke.

Als Ende 2005 bekannt wurde, dass die EU-Kommission Österreich zwingen wollte, das Wildtierverbot in Zirkussen aufzuheben, startete der VGT eine internationale Kampagne. 24.163 Protest-Emails aus verschiedensten europäischen Ländern wurden über die Website des VGT an die EU-Kommission verschickt. Tierschutzorgansationen aus Deutschland, Polen, Frankreich, Portugal, Großbritannien, Spanien, Holland, Griechenland, Schweden, Kroatien, Irland, Belgien und vielen anderen europäischen Staaten unterstützten die Aktion.

Der Protest der europäischen Tierschutzbewegung hatte Erfolg: Bereits im April 2006 gab es deutliche Signale der Kommission, dass diese ihre Meinung revidiert hätte. Am 12. Dezember 2006 wurde das Verfahren auch formal eingestellt.

Dieser unglaubliche Erfolg hat weitreichende Folgen:

  • Für andere Länder der EU wie z.B. Kroatien und Ungarn, die ebenfalls daran denken ein Wildtierverbot in Zirkussen einzuführen, ist nun der Weg geebnet. Es gibt nun eine gewisse Rechtssicherheit und diese Länder können davon ausgehen mit einem Totalverbot EU-konform zu handeln.
  • Durch die Einstellung des Verfahrens akzeptiert die Kommission, dass das absolute Verbot von Wildtieren im Zirkus eine angemessene Maßnahme im Sinne des Schutzes der Tiere darstellt. Ja sie akzeptiert sogar, dass es kein gelinderes Mittel als das Totalverbot zur Erreichung des Zieles Tierschutz gibt. In diesem Sinne ist der Weg für eine entsprechende EU-Mindestrichtlinie geebnet. Ja es scheint argumentativ kein Weg mehr daran vorbei zu führen!

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