Teilen:

Eklatantes Vollzugsdefizit bei der Kälberhaltung

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (15.01.2007)

Wien, 15.01.2007

Kein Einstreu, Dreck, verbotene Anbindehaltung und Maulkörbe

Kein Einstreu, Dreck, verbotene Anbindehaltung und Maulkörbe

Seit nunmehr über zwei Jahren ist die Anbindehaltung von Kälbern generell, ausnahmslos und ohne Übergangsbestimmungen verboten. Doch wen kümmert das? Die Bauern offensichtlich nicht. Die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle ist ohnehin verschwindend gering und selbst wenn es zu einer Kontrolle kommen sollte, so schrecken die eventuellen Strafen nicht wirklich ab.

Flächendeckend bietet sich daher Tierschutzaktivist/-innen das gleiche Bild: Kälber an Ketten, teilweise auf hartem kaum eingestreutem Betonboden. Kühe auf viel zu kurzen, verschmutzten Liegeflächen, teilweise auch hier ohne jegliche Einstreu.

Unzählige Male hat der Verein Gegen Tierfabriken diese illegale Tierhaltung angezeigt. Die Kühe bekommen dann Gummimatten, so dass zumindest ein bisschen weicheres Liegen möglich wird. Die Kälber bekommen Kälberhütten, in denen sie sich zumindest ein paar Schritte bewegen können. Mehr kann man zur Zeit mit unserem Gesetz leider nicht erreichen. Damit aber überhaupt diese Mindestanforderungen durchgesetzt werden, braucht es ganz offensichtlich vorher Anzeigen von Tierschutzseite!

Kälber über sechs Monate sind laut Definition des Tierschutzgesetzes schon Jungrinder und unterliegen dann nicht mehr dem besonderen Schutz der Kälberhaltung. Somit darf man Rinder ab einem Alter von sechs Monaten bereits in Buchten mit Vollspaltenböden halten. Nicht ein weicher Platz zum Ausruhen ist für diese Tiere vorgesehen. Ausgenommen davon sind Kühe, die für die Milchproduktion gehalten werden.

04.05.2026, Österreich

Schluss mit Vollspalten-Schweinefleisch bei SPAR

Für ein Ende des Verkaufs von Vollspaltenboden-Schweinefleisch bei SPAR

23.04.2026, Wien

Geheime Grausamkeit – Wer versteckt die „Versuchstiere“?

Der 24. April ist der Welttag für Versuchstiere: Allein in Österreich leiden und sterben hunderttausende Tiere jedes Jahr für Tierversuche. Kontrollen und Transparenz fehlen.

23.04.2026, Wien

Nach Anfragen Informationsfreiheitsgesetz: Tierversuche sollen Staatsgeheimnis bleiben

Keine inhaltlichen Antworten der Landesregierungen; ca 500.000 Versuchstiere sterben jedes Jahr in Österreich, 7184 Versuchstiere zur Effizienzsteigerung von Tierfabriken 2025 genehmigt

22.04.2026, Wien

Tierversuche als Staatsgeheimnis: Einladung

Anlässlich des Welttags für Versuchstiere am 24. April fragt der VGT: Wer hält die Tiere versteckt?

22.04.2026, Salzburg

Mahnwache für Stadttauben vor dem Salzburger Schloss Mirabell

Um die 30 Salzburger:innen versammeln sich heute vor dem Sitz der Salzburger Stadtregierung, um auf das Leid der Stadttauben aufmerksam zu machen.

21.04.2026, Wien

Großes Interesse bei den Tierrechtstagen in Wien

Mit 80 Teilnehmer:innen beging der VGT letztes Wochenende die Tierrechtstage in Wien Das große Interesse zeugt davon, dass der brutale Umgang mit Tieren in Tierfabriken längst schon der Vergangenheit angehören sollte.

17.04.2026, Salzburg

Tauben hungern – auch wenn Stadt Salzburg es weiterhin leugnet

Tote Tauben mit Körnerfutter im Kropf zeigen nicht, dass sie genug Futter in der Stadt finden, sondern eher durch Futter von Privatpersonen vor dem Hungertod bewahrt wurden

16.04.2026, Wien/Dänemark

VGT präsentiert neues Videomaterial von Vollspaltenboden Mindeststandard ab 2034/2038

Neue Aufnahmen aus Dänemark, dem größten Schweineproduzenten Europas, wo der Österreichische Mindeststandard ab 2034/2038 bereits seit 2015 gilt, zeigen unendliches Tierleid