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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (30.01.2007)

Wien, am 30.01.2007

Tiertransporte innerhalb der EU ab sofort unter Satellitennavigations-Kontrolle

Neue EU-Verordnung für Transporte im Jänner in Kraft getreten – eine Reihe von Wermutstropfen schmälern Freude über das Gesetz

Für Pferde, Rinder, Schweine, Ziegen oder Schafe, die in der Europäischen Union auf Tiertransporte geschickt werden, hat am 5. Jänner das Zeitalter der Satellitennavigation begonnen. Sämtliche von diesem Tag an zugelassenen und für die Reisezeiten von mindestens acht Stunden vorgesehen Transportfahrzeuge müssen über entsprechende Sendegeräte verfügen, die eine Verbindung zum zentralen Empfangssatelliten herstellen. Sie sollen den Behörden eine lückenlose Kontrolle der Fahrten erlauben und damit der Tierquälerei auf Rädern einen wirksameren Riegel vorschieben. All dies sieht die Ende 2004 erarbeitete und mit Jahresbeginn nun in Kraft tretende „EU-Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen“ vor.

Trächtige und kranke Tiere von Tiertransporten verschont
Eng mit der Neuregelung verknüpft, aber 2004 wegen Divergenzen und Streitereien der EU-Länder ausgespart worden ist die Verschärfung der Regelung für Ruhezeiten bei grenzüberschreitenden Transporten sowie für die zulässige sogenannte Besatzdichte, die bestimmt, auf wie engem Raum sich die transportierten Tiere drängeln müssen bzw. wie viel Platz die Transporteure den Tieren in den Transportfahrzeugen zur Verfügung stellen müssen.

Zumindest für Pferde gilt ab jetzt, dass sie in voneinander abgetrennten Verschlägen transportiert werden müssen. Trächtige Tiere, die unmittelbar vor oder nach der Geburt des Nachwuchses stehen, müssen künftig nicht mehr dir Fahrt antreten – das gleiche gilt für kranke Tiere. Abzuwarten bleibt, ob bei den vorhandenen und geplanten Kontrollstrukturen diese an sich positiven Regelungen auch wirklich in die Realität umgesetzt bzw. exekutiert werden können.

Einsatz von Schlagstöcken und Fußtritte ab sofort verboten
Schon 2004 hatte es von Seiten des Tierschutzes, aber auch im Kreis der EU-Regierungen Kritik gehagelt. „Das ist kein schwarzer, das ist ein grauer Tag“, hatte sich die damalige grüne deutsche Agrarministerin Renate Künast die Neuregelungen im Bereich der Tiertransporte nicht allzu negativ zu beurteilen bemüht. Immerhin sei erreicht worden, die veterinärmedizinische Gesundheitsprüfung vor den Transporten zu verbessern und eine regelmäßige Versorgung der Tiere mit Trinkwasser sowie klarere Regeln für die berufliche Qualifikation von Fahrern und Tierpflegern vorzuschreiben.

Auch der Einsatz von Schlagstöcken und andere Formen der Brutalität und Quälerei wie Fußtritte (bisher durchaus gängig und weitverbreitet) sind ab sofort untersagt. Vergeblich hatte Künast damals aber dafür geworben, dass Kälber nicht mehr bereits zehn Tage nach der Geburt transportiert werden dürfen.

In manchen Bereichen durch neue EU-Regelungen sogar Verschlechterungen
Aber ihr Hauptargument gegen zu frühe Kälbertransporte, dass der Nabel bei Kälbern normalerweise erst zwei Wochen nach der Geburt ausheile, verfing ebenso wenig wie ihr Aufruf, die zulässigen Fahrzeiten drastisch zu verkürzen – derzeit bei Schweine – und Pferdetransporten bis zu 24 Stunden. Tierschutzgruppen wie die Organisation „Menschen für Tierrechte“ beklagten darüber hinaus, für den Transport von Jungtieren habe die Neuregelung sogar Verschlechterungen zur Folge.

Ob die Einwände des Tierschutzes noch Nachbesserungen bewirken werden bleibt abzuwarten. Der zuständige EU-Kommissar kündigte zumindest an, neue Vorschläge zur zulässigen Ladedichte und zu den erlaubten Fahrzeiten unterbreiten zu wollen. Die betroffenen Tiere und ihre FürsprecherInnen werden sich aber möglicherweise noch fast drei Jahre gedulden müssen. Er will in EU-typischer „Zügigkeit“ die Vorschläge „vor Ende 2009“ präsentieren. Und erst danach beginnt die nächste Verhandlungsrunde der nationalen EU-Verhandler...

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