Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (30.01.2007)
Wien, am 30.01.2007Tiertransporte innerhalb der EU ab sofort unter Satellitennavigations-Kontrolle
Neue EU-Verordnung für Transporte im Jänner in Kraft getreten – eine Reihe von Wermutstropfen schmälern Freude über das Gesetz
Für Pferde, Rinder, Schweine, Ziegen oder Schafe, die in der Europäischen Union auf Tiertransporte geschickt werden, hat am 5. Jänner das Zeitalter der Satellitennavigation begonnen. Sämtliche von diesem Tag an zugelassenen und für die Reisezeiten von mindestens acht Stunden vorgesehen Transportfahrzeuge müssen über entsprechende Sendegeräte verfügen, die eine Verbindung zum zentralen Empfangssatelliten herstellen. Sie sollen den Behörden eine lückenlose Kontrolle der Fahrten erlauben und damit der Tierquälerei auf Rädern einen wirksameren Riegel vorschieben. All dies sieht die Ende 2004 erarbeitete und mit Jahresbeginn nun in Kraft tretende „EU-Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen“ vor.
Trächtige und kranke Tiere von
Tiertransporten verschont
Eng mit der Neuregelung verknüpft, aber
2004 wegen Divergenzen und Streitereien der
EU-Länder ausgespart worden ist die Verschärfung
der Regelung für Ruhezeiten bei grenzüberschreitenden
Transporten sowie für die zulässige
sogenannte Besatzdichte, die bestimmt, auf
wie engem Raum sich die transportierten Tiere
drängeln müssen bzw. wie viel Platz
die Transporteure den Tieren in den Transportfahrzeugen
zur Verfügung stellen müssen.
Zumindest für Pferde gilt ab jetzt, dass sie in voneinander abgetrennten Verschlägen transportiert werden müssen. Trächtige Tiere, die unmittelbar vor oder nach der Geburt des Nachwuchses stehen, müssen künftig nicht mehr dir Fahrt antreten – das gleiche gilt für kranke Tiere. Abzuwarten bleibt, ob bei den vorhandenen und geplanten Kontrollstrukturen diese an sich positiven Regelungen auch wirklich in die Realität umgesetzt bzw. exekutiert werden können.
Einsatz von Schlagstöcken und
Fußtritte ab sofort verboten
Schon 2004 hatte es von Seiten des Tierschutzes,
aber auch im Kreis der EU-Regierungen Kritik
gehagelt. „Das ist kein schwarzer, das
ist ein grauer Tag“, hatte sich die
damalige grüne deutsche Agrarministerin
Renate Künast die Neuregelungen im Bereich
der Tiertransporte nicht allzu negativ zu
beurteilen bemüht. Immerhin sei erreicht
worden, die veterinärmedizinische Gesundheitsprüfung
vor den Transporten zu verbessern und eine
regelmäßige Versorgung der Tiere
mit Trinkwasser sowie klarere Regeln für
die berufliche Qualifikation von Fahrern und
Tierpflegern vorzuschreiben.
Auch der Einsatz von Schlagstöcken und andere Formen der Brutalität und Quälerei wie Fußtritte (bisher durchaus gängig und weitverbreitet) sind ab sofort untersagt. Vergeblich hatte Künast damals aber dafür geworben, dass Kälber nicht mehr bereits zehn Tage nach der Geburt transportiert werden dürfen.
In manchen Bereichen durch neue EU-Regelungen
sogar Verschlechterungen
Aber ihr Hauptargument gegen zu frühe
Kälbertransporte, dass der Nabel bei
Kälbern normalerweise erst zwei Wochen
nach der Geburt ausheile, verfing ebenso wenig
wie ihr Aufruf, die zulässigen Fahrzeiten
drastisch zu verkürzen – derzeit
bei Schweine – und Pferdetransporten
bis zu 24 Stunden. Tierschutzgruppen wie die
Organisation „Menschen
für Tierrechte“ beklagten darüber
hinaus, für den Transport von Jungtieren
habe die Neuregelung sogar Verschlechterungen
zur Folge.
Ob die Einwände des Tierschutzes noch Nachbesserungen bewirken werden bleibt abzuwarten. Der zuständige EU-Kommissar kündigte zumindest an, neue Vorschläge zur zulässigen Ladedichte und zu den erlaubten Fahrzeiten unterbreiten zu wollen. Die betroffenen Tiere und ihre FürsprecherInnen werden sich aber möglicherweise noch fast drei Jahre gedulden müssen. Er will in EU-typischer „Zügigkeit“ die Vorschläge „vor Ende 2009“ präsentieren. Und erst danach beginnt die nächste Verhandlungsrunde der nationalen EU-Verhandler...