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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.04.2007)

Wien, am 27.04.2007

Schweinezüchter drischt mit Eisenstange auf schwerverletztes Tier ein

Vor den Augen der Polizei versuchte Schweinezüchter (OÖ), eine „Zuchtsau“ zu erschlagen. Zuvor hatte er das Tier stundenlang mit gebrochenem Rückgrat in seiner Hauseinfahrt liegen lassen …

In der Nacht auf Dienstag brach sich eines der Zuchttiere, eine 140 Kilogramm schwere „Muttersau“, eines Schweinezüchters im Ort Suben (Bezirk Schärding) im Stall die Wirbelsäule. Warum ist nicht bekannt, Tatsache aber ist, dass immer wieder Schweine in der Intensivtierhaltung derartige Rückenwirbel-Verletzungen erleiden.

Zuchtsau vor Haus geschleift
Das Tier konnte sich kaum mehr bewegen. Doch anstatt den Tierarzt zu rufen, schleifte der Mann das Schwein noch am selben Tag mit Auto und Seil aus dem Stall hinaus und ließ es die ganze Nacht in seiner Hauseinfahrt liegen – eine unbeschreibliche Brutalität, wenn man sich die schwere Wirbelsäulenverletzung des Schweines vergegenwärtigt. Das Tier hätte sowieso nicht mehr lange gelebt, rechtfertigt sich der Tierquäler später wenig überzeugend gegenüber der Polizei.

Die Tierkörperverwertung sollte das Schwein am nächsten Vormittag abholen. Deren Mitarbeiter schlugen aber Alarm: Der vermeintliche „Kadaver“ fing plötzlich an, sich zu bewegen, das Tier konnte zwar nicht mehr laufen, war aber noch am Leben.

Mit Eisenstange auf Schwein Tier eingedroschen
Vor ihren Augen versuchte daraufhin der Schweinezüchter das Tier mit einer Eisenstange zu erschlagen. Das bestätigten auch die Polizisten, die kurze Zeit später eintrafen und die grausame Szene mit ansehen mussten.

Schwein musste eingeschläfert werden
Die Beamten schritten sofort ein und hinderten den Bauern daran, weiter auf das Schwein einzudreschen. Ein von der Polizei herbeigerufener Amtstierarzt musste das Schwein schließlich einschläfern.

Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN fordert Entzug der Gewerbeberechtigung. Der Züchter wird sich wegen Tierquälerei vor
Gericht verantworten müssen, die Strafen dafür, falls es überhaupt zu Verurteilungen kommt, sind aber erfahrungsgemäß geradezu lächerlich gering. Der VGT fordert, dass der Mann aus spezial- und generalpräventiven Gründen wegen Tierquälerei die Gewerbeberechtigung für Schweinezucht und auch jede andere Form der kommerziellen und allenfalls auch privaten Tierhaltung verliert. Ein derartig brutaler Mensch sollte auf keinen Fall die Verantwortung über eine große Anzahl leidensfähiger und sensibler Schweine, wie sie in seinem Betrieb vorhanden sind, haben.

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