Teilen:

Tierrechtsbewegung in Estland und Finnland

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (14.05.2007)

Wien, 14.05.2007

von Pelzfarm-Recherchen bis Staatsterror

Erfahrungen beim Animal Liberation Workshop in Tallinn, Estland, 4.-6. Mai

Der vom VGT organisierte Animal Liberation Workshop in Estland wurde von 50 AktivistInnen besucht, etwa 1 Drittel davon aus Estland und 2 Drittel aus Finnland. In Estland steckt die Tierrechtsbewegung noch verhältnismäßig in den Kinderschuhen. Es gab noch relativ wenig Demonstrationen und Aktionen, und ein etablierter Tierschutzverein ist hauptsächlich auf Haustierschutz konzentriert. Streunerhunde und –katzen, die in die Tierheime kommen, werden 14 Tage aufbewahrt, mit ihren Bildern in Supermärkten und Postämtern. Sollten sich nach 14 Tagen keine Menschen gemeldet haben, die die Tiere aufnehmen, werden sie getötet. Durch eine Tierschutzlehrerausbildung in Österreich sind auch einige AktivistInnen in der Lage, Schulen zu besuchen und über Tierschutz zu sprechen, was bisher sehr gut angenommen und von Schulen sogar finanziell gefördert wird.

Abgesehen von Haustierschutz ist das erste Thema der jungen Tierrechtsbewegung Pelz. In Estland gibt es 222 Pelzfarmen, davon 2 große Fuchsfarmen und 1 große Nerzfarm, sonst nur kleinere Farmen, zumeist Chinchilla oder Kaninchen. Nach dem ALW wurden einige Farmen besucht und fotografiert. Die Bedingungen für die Tiere auf diesen Farmen sind genauso, wie überall sonst: die gleichen Käfiggrößen, die gleichen Stereotypien, die gleichen Leiden in den Augen der Tiere.

In Finnland ist die Tierrechtsbewegung schon viel länger aktiv und viel weiter gediehen.

Es gibt einige Tierrechtsgruppen, die schon seit gut 10 Jahren zum Teil sehr erfolgreich Kampagnen fahren. Die Anzahl der Pelzfarmen ist in den letzten 10 Jahren von um 3000 auf nur mehr 1500 zurückgegangen. Dafür wurde die alarmierende Nachricht verbreitet, dass in Norwegen eine neue weltgrößte Pelzfarm mit 100.000 Füchsen in Planung sei.

In Finnland sind allerdings die Behörden mittlerweile zum Großangriff auf die AktivistInnen übergegangen. Dieser Terror der Polizei zeigt sich u.a. darin, dass eine Aktivistin, die beim Nachhausegehen auf die Scheibe eines Pelzgeschäftes gespuckt hatte – ohne dabei auch nur irgendwas zu zerstören – am nächsten Tag von der Polizei mittels Genanalyse ausgeforscht wurde und 60 Euro Strafe zahlen musste. Ebenso hat die Polizei Fingerabdrücke von einem Pelzflugblatt genommen, das – völlig legal – in den Postschlitz eines Pelzgeschäftes geworfen worden war. Die Person, deren Fingerabdrücke auf dem Blatt waren, musste dann eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen, ohne jemals wegen irgendetwas angeklagt zu werden. Auch das offensichtlich eine Polizeimaßnahme aus keinem anderen Grund, als um tierschutzaktive BürgerInnen durch Terror dazu zu bringen, ihren Einsatz für die Tiere zu beenden.

Den Höhepunkt von Staatsterror gegen TierrechtsaktivistInnen wurde aber in Finnland durch ein kürzlich erlassenes Urteil erreicht.

Eine Reihe von AktivistInnen hatte völlig legale Demos vor Wohnhäusern von PelzhändlerInnen abgehalten. Die Polizei war anwesend und es gab keine Beanstandungen. Einige Monate danach wurden die AktivistInnen wegen „Erpressung“ von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Trotzdem dieser Anklagepunkt später fallengelassen wurde, gab es Verurteilungen wegen Störung des Hausfriedens und wegen Ehrenbeleidigung, letzteres aufgrund der Rufe „Tierquäler“ bei der Demo. In erster Instanz wurde bereits eine Strafe von 20.000 Euro ausgesprochen – für junge AktivistInnen eine unbezahlbare Summe. 7 andere AktivistInnen wurden vom Modehaus gegen das eine Kampagne wegen dessen Pelzhandels läuft, auf zivilrechtlichem Weg geklagt und erhielten die gerichtliche Auflage, 1 Jahr lang nicht in die Nähe der Filialen dieser Modekette zu gehen und nicht gegen sie zu demonstrieren.

Diese erschütternde Entwicklung von Polizei- und Behördenterror gegen AktivistInnen im Tierrechtsbereich ist leider weltweit zu spüren. Kürzlich wurden in England zeitgleich 32 Hausdurchsuchungen bei AktivistInnen durchgeführt, und zusätzlich 2 in Holland und 1 in Belgien. 9 AktivistInnen sitzen jetzt in U-Haft. Die Vorwürfe der Behörden: durch völlig legale Demos hätten die AktivistInnen Tierversuchsfirmen zu erpressen versucht, was einem neuen, eigens eingeführten Anti-Terrorgesetz widerspreche. Der Staat nützt auch hier, wie in den USA, die Terrorwelle des islamistischen Fundamentalismus, um legitime Formen des Widerstandes gegen Tierausbeutung zu kriminalisieren und bürgerliche Freiheiten weiter einzuschränken. Wir müssen dieser Entwicklung des organisierten Staatsterrors energisch entgegentreten, bevor sie auch in Österreich um sich zu greifen beginnt. Erste Anzeichen dafür gibt es bereits.

21.05.2026, Wien/Steiermark

VGT an Styriabrid-Obmann Kaiser: bitte lesen Sie die Verordnung zur Schweinehaltung

Josef Kaiser hatte Medien erklärt, er wüsste nicht, worauf sich der VGT beziehe; Punkt 2.1 der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung ist eindeutig: angenehmer Liegebereich

20.05.2026, Guntersdorf/Wien

VGT gibt echte Einblicke in den Tierschutzunterricht

Unterricht des VGT beliebt wie eh und je, Rückmeldungen von Lehrpersonen und von Kindern durchwegs positiv

20.05.2026, Wien

Steiermark: FPÖ und ÖVP schmettern Grünen Antrag im Landtag gegen Vollspalten ab

Die steirische Landesregierung ist nicht einmal bereit, Tierwohlfleisch in Landesküchen oder den Umbau der Schweinebetriebe weg vom Vollspaltenboden zu fördern

19.05.2026, Steiermark

VGT erstattet 1025 Anzeigen gegen Vollspalten-Schweinefabriken in der Steiermark

Es besteht der Verdacht, dass keiner dieser Betriebe allen Schweinen einen physisch angenehmen Liegebereich bietet, wie gesetzlich seit Juli 2022 vorgeschrieben

13.05.2026, Wien

Wir gewinnen Bronze beim VAMP Award!

Ein großer Erfolg für den VGT und den Tierschutz

12.05.2026, Österreich

Einblicke in den VGT-Tierschutzunterricht

Unterrichtsbeispiele für unterschiedliche Schulstufen - kreativ, interaktiv und altersgerecht!

12.05.2026, Wien

Rechtskräftig: Schweinefabriksbesitzer Hardegg darf VGT nicht terroristisch nennen

Hardegg hat das Urteil des Handelsgerichts Wien anerkannt: der VGT darf nicht „terroristische Vereinigung“ genannt werden und Hardegg muss dem VGT € 5.423,48 bezahlen

08.05.2026, Wien

Gemeinsam für Tiermütter – VGT-Aktion im Herzen Ottakrings

Der VGT macht heute den Yppenplatz zum Aktivismus-Hotspot