Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (14.05.2007)
Wien, am 14.05.2007Nach VGT-Intervention: Elstern aus winzigen Käfigen befreit
Während der Singvogelfang im oö Salzkammergut von der Behörde geduldet wird, schreitet neben Kärnten auch NÖ gegen Singvogelfallen ein
Auf einem Privatgrundstück in NÖ stand eine Vogelfalle mit einem Lockvogel. Vor allem Elstern sollten dort in die Falle gehen. Die gefangenen Tiere mussten dann in winzigen Käfigen weiterleben. Eine Situation, die wir nur zu gut aus dem oö Salzkammergut kennen, zumal Elstern ja auch Singvögel sind. Was die Menschen dazu treibt, diese freiheitsliebenden Tiere einzusperren, und dann statt Mitleid mit dem traurigen, verängstigten Tier offenbar Freude zu empfinden, wird wohl immer unergründlich bleiben.
Die gesetzliche Situation ist klar. So wie die Artenschutzverordnung in OÖ eine Ausnahmegenehmigung für den Fang von Singvögeln kennt, so erlaubt auch das nö Landesjagdgesetz das Fangen dieser Tiere auf eigenem Grund. Allerdings ist Tierleid nicht nur eine Frage von Jagdgesetz und Artenschutzverordnung, sondern auch von Tierschutz. Und der ist Bundessache, das Tierschutzgesetz gilt damit einheitlich überall, ob in OÖ oder NÖ. Und das Bundestierschutzgesetz verbietet den Fallenfang von Singvögeln eindeutig: Nach §5 (2) 10 ist es verbotene Tierquälerei, ein Tier einer Bewegungseinschränkung auszusetzen, wenn dadurch schwere Angst entsteht. Was ist der Fallenfang eines wilden Vogels aber anderes, als eine Bewegungseinschränkung, aufgrund der der Vogel schwerste Angst empfindet?
Nach dem Hinweis des VGT griff der Amtstierarzt in NÖ beherzt ein und befreite unmittelbar die noch lebenden Vögel in der Falle.
Der Grundbesitzer wurde beauftragt, die Falle sofort zu demontieren. Für eine Elster kam das Einschreiten des Amtstierarztes jedoch leider zu spät: sie lag bereits tot in ihrem Käfig. In Villach haben die Behörden ebenso aufgrund des genannten Paragraphen aus dem Tierschutzgesetz sofort Singvogelfallen beschlagnahmt und Lockvögel freigelassen. Nur ihre Kollegen im oö Salzkammergut verweigern wider bessren Wissens die Umsetzung des Gesetzes. Tradition sei wichtiger als Tierleid, und offenbar sogar wichtiger als die Aufrechterhaltung des Rechtsstaats.
In diesem neuen Fall von Singvogelfang in NÖ ist allerdings auch die Jahreszeit ein zusätzliches Problem, weil mit dem Fang der Elterntiere nun auch die Jungen in den Nestern dem sicheren Tod geweiht sind. Nur gilt ähnliches für den Singvogelfang im oö Salzkammergut, wo manche Kreuzschnäbel zur Fangsaison eine zweite Brut haben können.
- Wann wird das Bundestierschutzgesetz endlich bundeseinheitlich umgesetzt?
- Wann wird Tierquälerei endlich von den Behörden ernstgenommen und entsprechend geahndet, wie es das Gesetz vorsieht?
- Wann anerkennen die Behörden im oö Salzkammergut endlich den Rechtsstaat?