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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (31.05.2007)

Wien, am 31.05.2007

1. Juni: Weltmilchtag

Die Milchlobby rüstet wieder für diverse Werbeveranstaltungen und das weiße Image der Milch ist auch tatsächlich fest in den Köpfen der Bevölkerung verankert.

Die Ahnen unseres heutigen Rindes sind längst von unserem Planeten verschwunden, übrig blieb eine hochgezüchtete Rinderrasse, die den Ansprüchen der modernen Landwirtschaft genügt. So kann man von Hochleistungsrindern, mit einer Jahresleistung von bis zu 10.000 l Milch, lesen.

Fakten, die keiner sehen soll!

Kraftfutter, Selektionszucht, das sind die Zauberwörter, mit denen sich immer noch mehr Geld aus einem Tier pressen lässt. Der Milchfluss lässt aber trotz allem auch bei der modernen Kuh viele Monate nach der Geburt nach, um rentabel zu bleiben muss sie jedes Jahr wieder ein Kalb zur Welt bringen. Kurz nach der Geburt wird sie wieder künstlich befruchtet (seltener auch durch einen Stier) bis zum 7. oder 8. Schwangerschaftsmonat wird sie zweimal täglich gemolken, kurz vor der Geburt wird die Kuh medikamentös trockengestellt (auch hier gibt es genaue Berechnungen bei welcher Länge der „Trockenstehzeit“ bei der nächsten Laktationsperiode die besten Ergebnisse erzielt werden können).

Die Kälber dürfen höchstens vier Tage bei den Müttern bleiben, würde man diese Zeit verlängern, würde eine so starke Bindung entstehen, dass die Mutter die Trennung überhaupt nicht mehr verkraften würden. Aber auch so ist es ein extrem traumatisierendes Ereignis und Leute berichten, dass die Kühe noch tagelang nach ihren Kleinen rufen.

Teilweise schon nach drei Schwangerschaften mit einem Alter von ca. 5 Jahren ist die Kuh ausgelaugt und am Ende ihrer Kräfte. Für die Wirtschaft unrentabel bleibt der letzte Gewinn, das Geld vom Schlachter.

Das neue Bundestierschutzgesetz versucht die ständige Anbindehaltung der Rinder einzuschränken. So sollte mit einer Übergangsfrist von 7 Jahren den Rindern an mindestens 90 Tagen ein Auslauf im Freien gestattet sein. Hier gibt es aber wieder Ausnahmeregelungen, so genügt schon das nicht Vorhandensein einer geeigneten Weidefläche.

Die Anbindehaltung der Kälber sollte Vergangenheit sein, aber gerade in kleineren Betrieben ist das immer noch die gängige Praxis. Hier besteht ein eklatantes Vollzugsdefizit. Kälber, die älter als 6 Monate sind dürfen auf Vollspaltenboden gehalten werden, für sie sieht das Gesetz keinen einzigen weichen Platz zum Ausruhen vor.

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