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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.06.2007)

Wien, am 27.06.2007

Gerechtigkeit statt Blut: Tierschutzaktivist wird seine Adern vor dem Parlament öffnen

Wann wird das Versprechen endlich eingelöst: Tierschutz in die Bundesverfassung!

Wann: Donnerstag 28. Juni 2007, 10:30 Uhr
Wo: auf der Parlamentsrampe in Wien

Der Aktionskünstler Benjamin Schmidt wird mit einem eindrucksvollen Schauspiel seinen Protest wegen des gebrochenen Wahlversprechens zum Ausdruck bringen.


Als Justitia verkleidet werden die Waagschalen der Gerechtigkeit mit dem symbolischen Blut der vergessenen Tiere aus dem Gleichgewicht gebracht.
Zu diesem Zweck wird der Künstler eine Ader seines Armes öffnen und sein eigenes Blut in die Waagschalen rinnen lassen.

Am 27. Mai 2004 hat das Parlament einstimmig beschlossen: „Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen des Österreich-Konvent dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf als Staatszielbestimmung Eingang in den neuen Verfassungsentwurf findet.“

Wahlversprechen nicht eingelösteingelösteingelöst

Heute, über 3 Jahre später, ist nichts dergleichen geschehen und auch nichts dergleichen geplant. Ein Entschließungsantrag, wie jener, dem obiger Beschluss zugrunde liegt, ist für die Regierung nicht bindend und kann im Prinzip in der neuen Legislaturperiode von der neuen Regierung ignoriert werden. Und er wird es auch, obwohl sich ausnahmslos alle Parteien vor der Wahl, inklusive SPÖ und ÖVP, zu obigem Beschluss bekannt haben und als Wahlversprechen am 9. August 2006 angekündigt hatten, dass Tierschutz in die Verfassung kommen wird. Doch wie so viele Wahlversprechen, wurde auch dieses nicht gehalten.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: „Der österreichischen Tierschutz- und Tierrechtsbewegung ist dieser Schritt, Tierschutz in den Verfassungsrang zu erheben, das allergrößte Anliegen. Auch wenn es unmittelbar in der Praxis nichts verändern würde, ist es unabdingbare Basis für positive Entwicklungen im Tierschutz in der Zukunft. Aber auch die allergrößte Mehrheit in der Bevölkerung ist für einen derartigen Schritt. So ergab eine repräsentative IFES-Umfrage im Auftrag des VGT Anfang 2004, dass damals bereits 76% der Bevölkerung für Tierschutz in der Verfassung waren. 3 Jahre seit der einstimmigen Aufforderung des Parlaments an die Regierung, den Tierschutz in die Verfassung aufzunehmen, sind genug! Wir bitten die Regierung endlich zu handeln.“

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