Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.06.2007)
Wien, am 27.06.2007Gerechtigkeit statt Blut: Tierschutzaktivist wird seine Adern vor dem Parlament öffnen
Wann wird das Versprechen endlich eingelöst: Tierschutz in die Bundesverfassung!
Wann: Donnerstag 28. Juni 2007, 10:30 Uhr
Wo: auf der Parlamentsrampe in Wien
Als Justitia verkleidet werden die Waagschalen
der Gerechtigkeit mit dem symbolischen
Blut der vergessenen Tiere aus dem
Gleichgewicht gebracht. Zu
diesem Zweck wird der Künstler eine
Ader seines Armes öffnen und sein
eigenes Blut in die Waagschalen rinnen
lassen.
Am 27. Mai 2004 hat das Parlament einstimmig beschlossen: „Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen des Österreich-Konvent dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf als Staatszielbestimmung Eingang in den neuen Verfassungsentwurf findet.“
Wahlversprechen nicht eingelösteingelösteingelöst
Heute, über 3 Jahre später, ist nichts dergleichen geschehen und auch nichts dergleichen geplant. Ein Entschließungsantrag, wie jener, dem obiger Beschluss zugrunde liegt, ist für die Regierung nicht bindend und kann im Prinzip in der neuen Legislaturperiode von der neuen Regierung ignoriert werden. Und er wird es auch, obwohl sich ausnahmslos alle Parteien vor der Wahl, inklusive SPÖ und ÖVP, zu obigem Beschluss bekannt haben und als Wahlversprechen am 9. August 2006 angekündigt hatten, dass Tierschutz in die Verfassung kommen wird. Doch wie so viele Wahlversprechen, wurde auch dieses nicht gehalten.
VGT-Obmann
DDr. Martin Balluch kommentiert: „Der
österreichischen Tierschutz- und Tierrechtsbewegung
ist dieser Schritt, Tierschutz in den
Verfassungsrang zu erheben, das allergrößte
Anliegen. Auch wenn es unmittelbar in
der Praxis nichts verändern würde, ist
es unabdingbare Basis für positive Entwicklungen
im Tierschutz in der Zukunft. Aber auch
die allergrößte Mehrheit in der Bevölkerung
ist für einen derartigen Schritt. So
ergab eine repräsentative IFES-Umfrage
im Auftrag des VGT Anfang 2004, dass
damals bereits 76% der Bevölkerung für
Tierschutz in der Verfassung waren. 3
Jahre seit der einstimmigen Aufforderung
des Parlaments an die Regierung, den
Tierschutz in die Verfassung aufzunehmen,
sind genug! Wir bitten die Regierung
endlich zu handeln.“