Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.08.2007)
Wien, am 22.08.2007Prozess gegen VGT-Obmann wegen Pelzrecherche in Finnland
Berufungsverfahren gegen 3 Verurteilungen am Gericht in Vaasa – Urteil wird in 1 Monat verlautbart
Im Herbst 2003 war ein Team von VGT-AktivistInnen in der Pelzfarmregion in Nord-West Finnland, um die Zustände in finnischen Pelzfarmen zu recherchieren. Die Ergebnisse können hier nachgelesen werden:
3 AktivistInnen wurden damals auf einer Tankstelle und in einem Supermarkt unter dem Verdacht festgenommen, Pelzfarmen betreten und darin gefilmt zu haben.
Nur der VGT-Obmann wurde tatsächlich angeklagt und Anfang April 2006 wegen Betretens zweier Farmen und wegen der Aufnahme des Bildes von einem Pelzfarmer (allerdings aus 20 m Entfernung von hinten auf einem Traktor) am Amtsgericht in Kokkola zu € 1900 verurteilt, € 1000 davon Kompensation an 2 Pelzfarmer wegen deren „psychischen Leidens“ aufgrund des Besuchs auf ihrer Pelzfarm. Zusätzlich beschloss das Gericht alle Filmaufnahmen konfiszieren und zerstören zu lassen, sowie die Akten des Prozesses für 15 Jahre unter Verschluss zu halten. Näheres zum damaligen Prozess hier!
Am 20. August 2007 kam es jetzt zur Berufungsverhandlung am Berufungsgericht in Vaasa, der Hauptstadt der Pelzfarmregion in Finnland. Bereits am Beginn der Verhandlung lehnten die Richter die Kompensationszahlung an die Pelzfarmer als unbegründet ab. Das Gericht reduzierte also die Zahlung um € 1000, selbst wenn ein Schuldspruch folgen sollte. Dann schauten sich die 3 Richter noch einmal alle Filme und Fotos an, die vom VGT-Obmann in den Pelzfarmen aufgenommen worden waren, danach wurde der Angeklagte ins Kreuzverhör genommen. Nach 5 Stunden war der Prozess vorbei. Die Richter erklärten, dass das Urteil in 1 Monat verkündet wird.
Die zentrale Frage, die die Richter zu beantworten haben, ist nicht, ob der VGT-Obmann auf den Farmen gefilmt hat. Vielmehr geht es um die Frage, ob dieses Verhalten eine Störung des öffentlichen Friedens und ein heimliches Ausspionieren der Farmen war oder nicht.
Zusätzlich müssen sie die Frage klären, ob eine derartige Fotoaufnahme eines Pelzfarmers aus großer Entfernung von hinten auf einem Traktor eine Verletzung seiner Privatsphäre bedeutet.
Sollte die Verurteilung bestätigt werden, will
der VGT in jedem Fall das finnische Höchstgericht
in Helsinki anrufen.