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Richter weist JägerInnen in ihre Schranken

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (31.08.2007)

Wien, 31.08.2007

VGT-Obmann von absurder Verurteilung wegen Tierquälerei in zweiter Instanz ohne Zeugenanhörung freigesprochen

VGT-Obmann von absurder Verurteilung wegen Tierquälerei in zweiter Instanz ohne Zeugenanhörung freigesprochen

Im November 2005 verhinderten TierrechtlerInnen, dass eine Gruppe von JägerInnen mitgebrachte Fasane aus Kistln, sogenannte Kistlfasane, gesetzwidrig zum Abschuss freilassen. Durch den verhinderten Abschuss konnten die Fasane unverletzt entkommen. Die JägerInnen wurden zwar wegen Tierquälerei angezeigt, der VGT-Obmann aber wegen Tierquälerei verurteilt: er hätte zu verantworten, dass die entkommenen Fasane aufgrund der Tatsache, dass sie als Zuchtfasane in freier Wildbahn nicht lebensfähig sind, langsam zugrunde gehen oder durch Raubtiere getötet werden. Als Strafe für dieses absurde „Vergehen“ wurden 550 Euro ausgesprochen. Die für dieses Skandalurteil verantwortliche Person outete sich selbst als Jägerin, indem sie Worte aus der Jägersprache in das Urteil einfließen ließ. Wieder einmal wurde bestätigt, dass das Netzwerk der Jägerschaft seinen Machteinfluss bis in die Bezirkshauptmannschaften geltend machen kann.

Der zuständige Richter beim Berufungsverfahren am UVS in Mistelbach ist aber glücklicherweise nicht in diesem Netzwerk verfangen. Wie jedeR verständige BürgerIn – wie im übrigen auch alle Medien, die von diesem Fall berichtet hatten – sah er kein strafwürdiges Vergehen und sprach den VGT-Obmann frei. Dazu benötigte er nicht einmal eine Anhörung der ZeugInnen. Der absurde Schuldspruch der Bezirkshauptmannschaft Tulln wurde für null und nichtig erklärt.

Die betreffenden JägerInnen selbst sind zwar am Bezirksgericht Tulln wegen Tierquälerei vor Gericht, erschienen aber bisher bei beiden Prozessterminen nicht persönlich, offenbar um zu unterstreichen, für wie lächerlich sie diese Anklage halten. Der Jäger, der die 3 Angeklagten JägerInnen verteidigt, sagte offen von dem vom Gericht bestellten veterinärmedizinischen Gutachter, er sei ahnungslos, und forderte, dass der Gutachter durch einen Jäger als Gutachter zu ersetzen sei. Der Prozess wurde wieder einmal auf unbestimmte Zeit vertagt, bis sich die angeklagten JägerInnen endlich vor Gericht bequemen. Wären sie keine JägerInnen, würden sie längst zwangsweise vorgeführt. Die zuständige Richterin könnte sich vom UVS-Richter aus Mistelbach eine Scheibe abschneiden, wie mit dem präpotenten Verhalten der Jägerschaft umzugehen ist.

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