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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.10.2007)

Wien, am 01.10.2007

Nach VGT Vorwurf der Lüge: Innenminister entschärft seine Aussagen

In einem Brief an den Tierschutzverein relativiert der Minister seine im Parlament getätigten harschen Vorwürfe von Gewalt

Auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen an den Innenminister, warum dem Verein Gegen Tierfabriken VGT Demonstrationen rigoros untersagt worden waren, antwortete dieser mit, wie der VGT betont, nachweislich falschen Behauptungen und Unterstellungen, die den VGT als gewalttätig darstellen würden. Der VGT klagte daraufhin den Minister auf Unterlassung und Widerruf am Handelsgericht Wien. Die Klage wurde aber abgewiesen, weil der Innenminister immun sei. In einem offenen Brief forderte der Tierschutzverein daraufhin den Minister auf, „die von ihm verbreiteten Lügen öffentlich zu widerrufen“. Der Innenminister möge sich seiner Verantwortung bewusst sein, und die durch seine Immunität bedingte Macht nicht missbrauchen, um einen auf Spenden angewiesenen Tierschutzverein durch falsche Unterstellungen zu ruinieren.

In einem Brief antwortete der Minister jetzt dem VGT und entschärfte seine Vorwürfe.

Er hätte nie behaupten wollen, auf der Homepage des VGT würden regelmäßig anonyme Bekennerschreiben veröffentlicht, sondern nur, dass es möglich wäre, wenn man die Links auf der Homepage des VGT verfolgt, zu anderen Webseiten zu gelangen, die derartige Bekennerschreiben veröffentlichen würden. Dazu VGT-Obmann DDr. Martin Balluch: „Der Minister hat in seiner parlamentarischen Anfragebeantwortung wörtlich erklärt: ‚Die der Untersagung zugrunde gelegten Prognosen […] resultierten […] aus […] einem auf der erwähnten Homepage [des VGT] festgestellten Bekennerschreiben, welches eindeutig radikalen Tierschützern zuzuordnen war.’ Der Minister hat also ohne Zweifel behauptet, auf der Homepage des VGT ein derartiges Bekennerschreiben gefunden zu haben. Die jetzige Behauptung, nur durch Links auf der Homepage zu anderen Webseiten gekommen zu sein, die diese Bekennerschreiben enthalten, muss daher als müde Ausrede gewertet werden.“

Der Innenminister hatte weiters in seiner Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der Grünen 6 Vorfälle genannt, die "im Verlauf von angemeldeten und nicht angemeldeten Kundgebungen des VGT“ aufgetreten seien, und bei denen es zu strafrechtlichen Delikten gekommen wäre. Der VGT bezeichnete auch diese Darstellung als vollkommen falsch und grob irreführend. 4 der 6 Vorfälle hätten absolut nichts mit dem VGT zu tun, und bei den restlichen beiden habe es weder strafrechtliche Anklagen noch Verurteilungen gegen VGT-AktivistInnen gegeben. Dazu der Innenminister in seinem Antwortschreiben: „Mit [der parlamentarischen] Beantwortung wurde keine wie immer geartete Anlastung bzw. Wertung gegenüber dem VGT ausgedrückt.“ Er hätte nur erwähnt, dass für diese Aktionen „ein Bezug zum VGT berichtet wurde“.

Dazu VGT-Obmann DDr. Martin Balluch:

„Wer auch immer dem Minister von einem Bezug dieser Aktionen zum VGT berichtet hat, hat den Minister falsch informiert. Als einer der höchsten Vertreter Österreichs, der aufgrund dieser Funktion eben auch durch eine Immunität rechtlich geschützt ist, hat der Innenminister eine viel höhere Verantwortung dafür, dass seine Aussagen gewissenhaft recherchiert und richtig sind. Und wenn sie sich als falsch herausstellen, wie in diesem Fall, dann sollte er das Rückrat haben, das auch öffentlich zuzugeben!“

Und der Obmann schließt: „Der Innenminister hat mit diesem Brief seine ursprünglichen Aussagen zurückgenommen und damit unsere Kritik bestätigt. Wir würden ihn bitten, das jetzt auch öffentlich zu tun. Immerhin geht es um unseren guten Ruf, der durch derartige Fehlinformationen schweren Schaden genommen hat.“

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