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VGT-Anzeige in "Die Presse" bezichtigt Innenminister Platter der Lüge

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.10.2007)

Wien, 10.10.2007

UnterstützerInnen des VGT bezahlen nach "Der Standard"-Artikel Anzeige, um VGT vor Unterstellungen des Ministers zu schützen

UnterstützerInnen des VGT bezahlen nach „Der Standard“-Artikel eine Anzeige, um VGT vor Unterstellungen des Ministers zu schützen

Auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen an den Innenminister, warum dem VGT Demonstrationen rigoros untersagt worden waren, hatte dieser im März 2007 mit nachweislich falschen Behauptungen und Unterstellungen, die den VGT als gewalttätig darstellten, geantwortet. Trotz Klage und offenen Briefs des VGT, sowie eines weiteren Anfrage der Grünen, weigerte sich der Innenminister seine haltlosen Unterstellungen zurückzunehmen. Am 20. September erschien ein dreiteiliger Artikel von Johann Skocek in der Tageszeitung „Der Standard“, in dem sowohl die Chronologie der Ereignisse, als auch ein Interview mit der Präsidentin der Richtervereinigung, Dr. Barbara Helige, und eine detaillierte Analyse der Situation dargeboten wurde. Dr. Helige führte aus, dass sie das Schlechtmachen von Vereinen für demokratiepolitisch bedenklich halte, und meinte, dass es nicht einmal in der ÖVP alle goutieren könnten, wenn der Innenminister das Parlament belügt. Der Minister selbst wollte sich gegenüber dem Standard in dieser Causa aber nicht äußern.

Da die ganze Causa immer mehr Öffentlichkeit erlangte, meldeten sich besorgte UnterstützerInnen beim VGT, die vorschlugen, eine Anzeige mit einem Appell an den Minister die Unterstellungen öffentlich zu widerrufen in einer Tageszeitung zu finanzieren.

Am 9. Oktober erschien tatsächlich eine VGT-Anzeige in der Zeitung „Die Presse“ auf Seite 4. Auf der eigens vom VGT eingerichteten Webseite www.ministertaeuschtparlament.at sind alle Aspekte des Falls übersichtlich zusammengestellt. Bis heute hat der Minister seine Aussagen noch nicht öffentlich zurückgenommen.

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