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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (18.10.2007)

Wien, am 18.10.2007

Volksanwaltschaft kritisiert Innenminister

Beschwerde des VGT wegen unzutreffenden polizeilichen Berichten habe sich als berechtigt erwiesen

Nachdem der Innenminister in einer Anfragebeantwortung im Parlament nach Ansicht des VGT Unwahrheiten über den Verein verbreitet hatte und der VGT sogar im Verfassungsschutzbericht erwähnt worden war, wandten sich die TierschützerInnen an die Volksanwaltschaft um Hilfe.

Die Volksanwältin teilte jetzt mit, dass sich nach der Korrespondenz mit dem Innenminister die VGT-Beschwerde als berechtigt erwiesen habe.

Der Minister habe selbst eingeräumt, dass die unklare Abgrenzung zwischen friedlichen TierrechtsaktivistInnen, die sich im Rahmen der Rechtsordnung bewegen, und Personen, die Strafgesetze brechen, zu Missverständnissen führen kann. Im nächsten Verfassungsschutzbericht werde man sich einer „präziseren Terminologie“ befleißigen.

Weiters hätte der Innenminister eingeräumt, dass der Vorwurf der VGT würde regelmäßig anonyme Bekennerschreiben auf seiner Homepage veröffentlichen, so nicht gemeint gewesen sei. Er hätte nur sagen wollen, dass man über Links auf der VGT-Homepage letztendlich zu Webseiten gelangen könne, die derartige Bekennerschreiben anführen. Das Innenministerium war nicht in der Lage der Volksanwältin Ausdrucke von Webseiten des VGT vorzuweisen, die Inhalte dieser Art enthalten hätten.

Die Volksanwältin konnte der Argumentation des Innenministers nicht folgen

Vom Betreiber einer Homepage könne nicht behauptet werden, er identifiziere sich vollständig mit allen Inhalten von Webseiten, die über seine Links erreichbar sind. Für Behauptungen, „welche immerhin den Ruf von Organisationen und den dahinterstehenden Menschen beeinträchtigen können“, sollte in Zukunft eine „entsprechend belegte Faktenbasis“ vorhanden sein.

Und laut Volksanwältin hält auch die Rechtfertigung des Innenministers für seine Behauptung, es gäbe 6 Vorfälle im Rahmen von Kundgebungen des VGT, bei denen es zu Gewalttaten gekommen wäre, einer näheren Überprüfung nicht stand. Wörtlich schreibt die Volksanwältin: „Von den Vorfällen, mit denen der VGT in der Anfragebeantwortung in Verbindung gebracht wurde, weist selbst laut Stellungnahme [des Ministers] lediglich die Besetzung der ÖVP-Zentrale am 21. 11. 2002 eine Verbindung mit dem VGT auf.“

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch zeigt sich erfreut: „Auch die Volksanwaltschaft bestätigt damit die Kritik des VGT am Innenminister. Er hat eindeutig Behauptungen über den VGT aufgestellt, die unwahr sind und die unseren Ruf schädigen. Der eigentliche Skandal ist, dass Herr Innenminister bis heute nicht bereit ist, seine Behauptungen öffentlich zurück zu nehmen und unseren guten Ruf wieder herzustellen. Stattdessen mussten wir als Tierschutzverein tausende Euro an den Rechtsanwalt des Ministers überweisen, weil sich dieser erfolgreich hinter seiner Immunität verschanzen konnte. Jeder normalsterbliche Bürger wäre schon längst von einem Gericht kostenpflichtig dazu verurteilt worden, diese Behauptungen öffentlichen zu widerrufen!“

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