Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (19.10.2007)
Wien, am 19.10.20072 Singvogelfänger beim Fangen erwischt
Obwohl das VfGH-Urteil die Ausstellungen wildgefangener Singvögel erlaubt hat, bleibt der Fallenfang nach dem Tierschutzgesetz verboten
Seit 15. September ist die neue Singvogelfangsaison im oö Salzkammergut wieder eröffnet – und das obwohl der Vogelfang mit Fallen eindeutig dem Bundestierschutzgesetz widerspricht. Der Verfassungsgerichtshof hat zwar, unverständlicherweise, das Ausstellungsverbot gefangener Singvögel wieder aufgehoben, aber davon bleibt das Fallenfangverbot unberührt.
Video, verzweifelte Fluchtversuche eines frisch gefangenen Lockvogels
In NÖ und Kärnten wurden bereits Vogelfänger wegen Tierquälerei verurteilt,
weil sie beim Fang von Singvögeln mit Fallen erwischt worden sind. Ein Bundestierschutzgesetz muss wohl überall gleich gelten, in NÖ und Kärnten wie in OÖ. Also muss der Fallenfang auch im oö Salzkammergut verboten sein, egal was die Artenschutzverordnung dazu sagen mag. Selbst wenn der Fang eines Singvogels die Art im Bestand nicht gefährden sollte, eine Tierquälerei ist er trotzdem.
Vor einigen Tagen war wieder einmal ein Team des VGT unterwegs, um Singvogelfänger zu stellen. Und es wurde bei Bad Ischl und bei Bad Goisern fündig. 2 Singvogelfänger konnten in flagranti erwischt werden. Die dokumentierte Gesetzesübertretung wird den Behörden gemeldet.
Seitdem das Bundestierschutzgesetz 2005 in Kraft getreten ist, gehen Teams von AktivistInnen des VGT auf Vogelfängerjagd.
Die ersten Anzeigen wurden bereits im September 2005 eingebracht. Trotz Freisprüchen durch die Bezirkshauptmannschaften, die ja mitten im Singvogelfanggebiet liegen und entsprechend von den Singvogelfängern unter Druck gesetzt werden können, gehen die Verfahren weiter. Die Tierschutzombudsfrau hat zum Unabhängigen Verwaltungssenat UVS berufen. Und nachdem dieser zuerst diese Berufungen nicht annehmen wollte, weil die Tierschutzombudsfrau dazu nicht befugt sei, liegt hier die Sache jetzt anders. In der letzten Tierschutzgesetznovelle wurde die Befugnis zur Berufung zum UVS durch Tierschutzombudspersonen noch einmal ganz explizit festgeschrieben. Daher konnte die oö TS-Ombudsfrau die letzten Freisprüche noch berufen. Bisher liegen noch keine Urteile der zweiten Instanz gegen vom VGT angezeigte Singvogelfänger vor.
Einer anonymen Mitteilung zufolge haben beherzte
Einheimische im oö Salzkammergut in den letzten
Wochen auf eigene Faust Vogelfangplätze unschädlich
gemacht. Die zur Tierquälerei benutzten Fallenarretierungen,
sowie die Leitern und Holzaufbauten, seien entfernt
worden, um illegale Tierquälerei zu verhindern.