Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (25.10.2007)
Wien, am 25.10.2007Zwei Wiener Fiakerpferde innerhalb kürzester Zeit vor Erschöpfung zusammengebrochen
Was muss noch alles passieren, bis auch die zuständigen Behörden endlich Handlungsbedarf sehen?
Die Tiere sind am Ende ihrer Kraft, völlig
ausgelaugt und erschöpft müssen sie immer wieder
ihre Runden drehen. Immer weiter getrieben,
sieben Tage die Woche, Freizeit kennen diese
Tiere nicht.
Zwei Pferde brechen während der Fahrt zusammen,
eines ist auf der Stelle tot, das andere bleibt
minutenlang regungslos liegen. Das immense Leid
der Pferde wurde nun durch die Medienberichterstattungen
publik, hier kann man nicht mehr wegschauen.
Werden sich nun auch endlich die zuständigen
Behörden ihrer Verantwortung bewußt?
Bereits im Frühling 2006 deckte der VGT weitere verheerende Missstände bei den Wiener Fiakerpferden auf.
Ein Schwereres war es eine Behörde zu finden, die sich auch nur für einen angemessenen Schutz der Pferde zuständig fühlte. Die Wiener Pferdeverordnung fiel mit dem Inkrafttreten des neuen Bundestierschutzgesetzes. Der größte Nachteil daraus bedingt, dass die Pferde nun keine Regelung mehr für arbeitsfreie Tage haben. Sieben Tage die Woche dürfen sie nun eingesetzt werden. Laut dem bestehenden Fiakergesetz von 9:00 bis 23:00 Uhr.
Auch die Standplätze in der Wiener Innenstadt wurden immer wieder von VGT AktivistInnen kontrolliert.
Der Kampf um den besten Standplatz bedingt, dass die Fiaker so früh wie möglich vorort sein möchten. Ganz offensichtlich hat sich bis zu diesem Zeitpunkt noch niemand bemüßigt gefühlt, hier zu kontrollieren. Ab 8:15 Uhr standen die Pferde bereits auf den Standplätzen. Anzeigen wurden getätigt, mit den verschiedensten Behörden wurde Kontakt aufgenommen, erreicht wurde, dass die Polizei begann sich wegen Verstoß gegen die Parkverordnung verantwortlich zu fühlen und nun teilweise ein zu frühes Stehen am Platz nach der Parkverordnung anzeigt.
Doch das Fiakergesetz sagt auch, dass das Anschirren,
die Anfahrt zum Standplatz, die Heimfahrt sowie
das Abschirren ausschließlich in der oben genannten
Zeit geschehen darf. Dies bedeutet eine Zeitdifferenz
der jetzigen gehandhabten Arbeitszeit von mindestens
drei Stunden.
Umso erstaunlicher, dass es offensichtlich
nicht möglich ist, eine Behörde zu finden, die
bereit ist ein ganz klar definiertes Gesetz
auch zu exekutieren. Narrenfreiheit für die
Fiaker auf dem Rücken der Pferde.
Die Wiener Tierschutzombudsstelle ist bemüht
zumindest die Standards der ehemaligen Wiener
Pferdeverordnung in die jetzige Fiakerverordnung
zu integrieren. Den Entwurf haben die zuständigen
Behörden seit vielen Monaten.
Wird man sich endlich durchringen können, zumindest
diese minimalen Anforderungen für das Wohlergehen
der Pferde durchzusetzen. Zwei Tage Ruhezeit
kann nicht zuviel verlangt sein!