Wieder 4 gesetzwidrige Fasanerievolieren gefunden! - vgt

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Wieder 4 gesetzwidrige Fasanerievolieren gefunden!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (15.11.2007)

Wien, 15.11.2007

VGT zeigt Jagdgesellschaft an, die Fasane in zu niedrigen Volieren züchtet und verbotener weise kurz vor der Jagd aussetzt

VGT zeigt Jagdgesellschaft an, die Fasane in zu niedrigen Volieren züchtet und verbotener weise kurz vor der Jagd aussetzt

Das verklärt-romantisierte Bild der Jägerschaft, dass sie nur schwache und nicht lebensfähige Tiere schiesst, bevor diese in der gnadenlosen Natur grausam zugrunde gehen müssten, hat doch einen wahren Kern. Die für die Jagd in Massentierhaltungen gezüchteten Fasane sind tatsächlich nicht lebensfähig, wenn man sie aus der Zucht in die Natur entlässt. Und weil sie nicht lebensfähig sind, gehen sie zumeist auch rasch zugrunde.

Für die Jägerschaft, die für diese Zuchttiere aber teures Geld zahlt, ist das ein Verlustgeschäft. Sie will schliesslich lebendige Fasane aus dem Himmel schiessen, weil bei jedem Treffer die Federn so lustig herumfliegen, wie aus einem aufgeplatzten Kopfpolster, und weil die abgeschossenen Fasane dann noch so lustig (in Todesqualen!) am Boden herumtanzen (siehe http://www.vgt.at/presse/news/2007/news20071011J.php). Also wollen sie die Fasane möglichst knapp vor der Jagd freilassen. Nur - leider, aus der Sicht der Jagd - ist das verboten.

Zuchtfasane für die Jagd hätten im Burgenland spätestens Mitte September freigelassen werden müssen.

Schlimm genug, dass es überhaupt gesetzlich erlaubt ist, Zuchtfasane für die Jagd freizulassen, aber wenigstens sollen durch diesen frühen Termin Auswüchse verhindert werden. Abgesehen davon gibt es nach einer Kampagne des VGT auch gewisse minimale Vorschriften für die Volieren.

Aber Gesetze haben die Jägerschaft noch nie viel gekümmert. Traditionell verstand sie sich schon immer als Oberschicht, und bis heute steht die Erlaubnis einer waidgerechten Jagd im Gesetz, obwohl die JägerInnen selbst vorgeben können, was waidgerecht ist.

Ein Rechercheteam des VGT fand 4 mit vielen Fasanen besetzte Fasanerievorlieren in einem Waldstück im Bezirk Neusiedl am See im Burgenland. Mindestens 1000 Fasane waren noch immer in den Volieren, obwohl das, wie gesagt, verboten ist. Die Höhe der Volieren sollte laut Gesetz 2,5 m sein. Keine der Volieren war über 2 m hoch, meistens bestenfalls 1,5 m, und bei zweien waren Stützbalken zusammengebrochen und die Volierenhöhe dadurch nur mehr einen halben Meter. Der VGT hat diese Zustände sorgfältig dokumentiert und bereits zur Anzeige gebracht. Die Jägerschaft wollte offenbar der Verurteilung entgehen und trieb noch in der folgenden Nacht alle Fasane aus den Volieren, sodass die amtliche Kontrolle am nächsten Tag nur noch leere Volieren vorfand. Aber zum Glück wurde alles ausreichend dokumentiert, um der Behörde eine Bestrafung zu ermöglichen.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: "Jeden Herbst ist es dasselbe: Zahlreiche Jagdgesellschaften wollen großangelegte Treibjagden abhalten, haben dafür aber zu wenig natürliche Opfer. Also werden Fasane und andere Tiere künstlich gezüchtet und für die Jagd ausgesetzt. Diese Fasane kennen nur die Massentierhaltung. Sie können in der freien Wildbahn kaum überleben und so gehen die meisten recht rasch zugrunde. Trotzdem betreiben die JägerInnen diese Tierquälerei weiter. Es ist jetzt wirklich an der Zeit ein generelles Verbot auszusprechen, gezüchtete Tiere für die Jagd auszusetzen! Kein Mensch in Österreich hat für ein derartiges Verhalten ein Verständnis."

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