Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.11.2007)
Wien, am 23.11.2007Erreicht: Käfigverbot für Kaninchenhaltung
Fragwürdige Formulierungen im Gesetzestext, sowie einige Wermutstropfen in der Novelle trüben allerdings die Freude beim Tierschutz
Heute wurde im Gesundheitsausschuss des Parlaments der Vorschlag für die Tierschutzgesetznovelle, die ab 2008 in Kraft treten soll, beschlossen.
Der Verein Gegen Tierfabriken VGT begrüßt das explizite Käfigverbot, das ab 2012 in der Kaninchenhaltung für die Fleischproduktion in Kraft treten wird.
Allerdings ist die Formulierung des Gesetzestextes nicht eindeutig: Verboten werden „Käfiganlagen“, und nicht nur Käfige. Dazu VGT-Obmann DDr. Martin Balluch: „Wir sind jedes Jahr gut 40 Mal in Sachen Übertretung des Tierschutzgesetzes durch TierhalterInnen vor Gericht und erleben dort, dass um jedes Detail, um jede Silbe gestritten, und wo etwas nicht eindeutig formuliert ist, von RichterInnen frei interpretiert wird. Sind Käfiganlagen dasselbe wie Käfige? Werden damit Kaninchenhaltungen für die Fleischproduktion in Käfigen, wenn sie nur 10 Kaninchen umfassen, verboten, oder gilt bei nur 10 Tieren die Käfighaltung nicht als Anlage? Wir bitten die Verantwortlichen bis dieses Gesetz Anfang Dezember zur Abstimmung kommt, diese Zweideutigkeiten zu entfernen, und klar zu einem Käfigverbot zu stehen.“
Neben dem Verbot Hunde auf der Strasse zu verkaufen, finden sich aber auch Wermutstropfen im Sinne des Tierschutzes in der Novelle.
So sollen plötzlich die Mindestanforderungen des Tierschutzgesetzes um 10% unterschritten werden dürfen, obwohl das Gesetz gerade in der Nutztierhaltung sowieso sehr wenig Schutz für die Tiere bietet. Der Tierschutzrat wurde kürzlich vom Tierschutzministerium umgebaut, sodass die Tiernutzungsseite ab Jänner dort die Mehrheit stellt. Das sei deshalb nicht problematisch, wurde gesagt, weil der Tierschutzrat ja nur diskutiert und nicht abstimmt. Aber laut Novelle soll der Tierschutzrat diese Unterschreitungen der Mindestanforderungen jetzt doch sanktionieren können. Er wird damit also zu einem politischen Entscheidungsgremium.
Weiters sieht der Tierschutz die Erlaubnis wieder Hunde und Katzen in Zoohandlungen halten zu können, als sehr problematisch an. Im Tierschutzgesetz wurde dieses Verbot erlassen und gut begründet. Wie ein Zoohändler das Verbot beim Verfassungsgerichtshof berief, argumentierte dieselbe Regierung fundiert für dieses Verbot, die jetzt das Verbot wieder aushebeln will.
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch abschließend dazu: „Das Verbot der Käfighaltung für Kaninchen ist schon ein sehr wichtiger und bedeutsamer Fortschritt für den Tierschutz, keine Frage. Aber warum jeder Fortschritt durch eine Anzahl von Rückschritten erkauft werden muss, bedarf noch einer Klärung. Diese Novelle hätte der große Wurf werden können, und wir sind, wie gesagt, alles in allem sehr froh über das Käfigverbot in der Kaninchenhaltung, aber es bleibt ein fahler Nachgeschmack, der wirklich nicht notwendig gewesen wäre. Wir rufen die Regierung auf, bis Anfang Dezember die zweideutigen Formulierungen zu entfernen und die Rückschritte im Tierschutz zu korrigieren, damit dieser Gesetzesentwurf wirklich zukunftsweisend wird.“