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30%-60% aller Wildgänse haben Schrotkugeln im Körper - Gänsejäger wegen Tierquälerei angezeigt

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.01.2008)

Wien, 23.01.2008

Durch VGT-Recherchen bewiesen: Jäger quälen Gänse, verschmutzen Nationalpark und betreten eine verbotene Bewahrungszone

Durch VGT-Recherchen bewiesen: Jäger quälen Gänse, verschmutzen Nationalpark und betreten eine verbotene Bewahrungszone

Ende Dezember 2007 wurden Gänsejäger im Nationalpark Neusiedlersee-Seewinkel bei eklatanten Gesetzesübertretungen beobachtet. Die Nationalparkverwaltung hat sich, so scheints, mit der Jägerei im Nationalpark schon abgefunden. „Was kann man dagegen schon tun“, wurde uns achselzuckend mitgeteilt. Doch ein Nationalpark, in dem gejagt wird, kann nicht international anerkannt werden. Jeder Mensch weiß, dass in Nationalparks jegliche menschliche Nutzung unterbleiben muss, die Natur ist sich dort selbst überlassen. Nur die Jägerschaft steht wieder einmal über allen Verboten. Nur die Jägerschaft hat die Macht, Grundsätze wie das Nutzungsverbot von Nationalparknatur, zu ignorieren.

Doch der VGT hat Gänsejäger beim Betreten der verbotenen Bewahrungszone, einer Sonderschutzzone, erwischt und angezeigt. Die Jäger haben dort auch ihren gesamten Müll hinterlassen, Papier und Metall einfach achtlos weggeworfen, ihre leeren Patronenhülsen und die Patronenschachteln liegen gelassen. Das Gesetz gegen Umweltverschmutzung, insbesondere in Nationalparks, gilt aber hoffentlich auch für Jäger!

Für den VGT von besonderem Interesse ist die Tierquälerei, die die Gänsejäger zu verantworten haben

Zwar ist die Jagd aus dem Tierschutzgesetz ausgenommen, aber das Tierquälereiverbot nach dem Strafgesetz gilt auch für die Jägerschaft. Biologen und Jagdexperten bestätigen, dass bei einem Schrotschuss auf über 40 m Distanz maximal ein Schrotkügelchen einen fliegenden Vogel noch treffen kann, weil die Schrotgarbe derartig streut. Eine einzelne Schrotkugel kann aber keinen Vogel töten. Zusätzlich haben Gänse ein besonders widerstandsfähiges Gefieder, das auf Schussdistanzen von 40 m sowieso eine Tötung des Vogels verhindert.

Daher ist jeder Schrotschuss von 40 m Distanz oder mehr auf einen Vogel, insbesondere eine Gans, reine Tierquälerei! So ein Schuss kann nicht töten, sondern nur verletzen!

Alle beobachteten Jäger haben aber sogar auf 60 m Distanz überfliegende Gänse beschossen! So erklärt sich, was der Biologe Peter Iwaniewicz in einem Buch über heimische Wildtiere festhält: „In verschiedenen Studien hat man bei 30 bis 60 % der Wildgänse Blei im Körper festgestellt, das sich im Körper der Vögel auf ihrer Zugstrecke angesammelt hat.“

Derselbe Autor kommentiert die Ausrede der Jägerschaft, dass die Wildgänse die Felder überweiden könnten, mit folgenden Worten: „Die Gänse werden durch den Jagddruck scheu und ziehen stärker umher. Dadurch benötigen sie mehr Nahrung, die sie nun auf Grund größerer Abstände zu den Siedlungen einer kleineren Fläche entnehmen müssen. Erst dadurch entstehen jene Überweidungsschäden, die man durch den Abschuss in den Griff bekommen wollte.“

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