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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (15.05.2008)

Wien, am 15.05.2008

Tiertransport in Schwechat gestoppt

Gestern Vormittag um 11.00 Uhr wurde ein voll beladener Rindertransporter von VGT-AktivistInnen auf der Ostautobahn bei Schwechat gestoppt und gemeinsam mit der Polizei kontrolliert

Täglich gehen zig Lebendtiertransporte durch Österreich durch, vom Nordosten Europas kommend gehen die meisten Richtung Süden, manche auch nach Übersee. Kontrollen finden – bei Lang- und Kurzzeittransporten – nicht oder in viel zu geringem Ausmaß – statt (dies bestätigen hinter vorgehaltener Hand sogar Behörde und Exekutive).

Am Mittwoch, den 14.5.2008 fiel einem VGT-Kontrollteam ein von der Slowakei kommender Tiertransporter auf, der mit Rindern beladen war. Die AktivistInnen verfolgten den LKW ab dem Grenzübergang Bratislava und baten daraufhin die Autobahnpolizei, den Transporter auf die gesetzlichen Richtlinien hin zu überprüfen. Diese war auch sofort dazu bereit und so wurde der LKW in Schwechat angehalten und kontrolliert.

Den 28 Rindern, die extrem dicht auf den Ladeflächen gepfercht stehen mussten, stand weder Wasser zur Verfügung, noch konnten sie sich bewegen, drehen, geschweige denn hinlegen.

Dies alles jedoch leider gesetzeskonform, da die Papiere des Fahrers auswiesen, dass der Zielort der Fahrt der Schlachthof Graz war, mit einer wahrscheinlichen Transportdauer von unter acht Stunden.
Das Raumangebot, so skurril dies aufgrund der extremen Dichte scheint, deckte sich mit ca. 1,30m² pro Tier gerade noch mit dem Gesetz. Die Tiere wirkten unruhig, versuchten aus der Luke zu sehen – verzweifelte Augen sahen uns entgegen, als wir mit Hilfe einer Leiter einen Blick in den Laderaum werfen konnten. Der Transporter durfte seine Fahrt fortsetzen.

Obwohl zwar „international“, definiert sich ein solcher Transport noch nicht als „Langzeittransport“ nach dem Gesetz. Deshalb sind die ohnehin niedrigen Niveaus der Regelungen von Raumangebot, Versorgung, usw. nochmals reduziert, Ruhezeiten sind nicht vorgeschrieben. Ein Blick auf die Tiere genügt und auch ein Laie weiß, dass ein Platz von 1,30m² für ein ausgewachsenes Rind von 550kg(!) auch für die Zeit von acht Stunden zuwenig sind.

Kontrollen wie diese machen wieder einmal deutlich, wie unzureichend die gesetzlichen Anforderungen sind. Die neue EU-Verordnung konnte nicht verhindern, dass Lebendtiertransporte nach wie vor als extrem tierquälerisch einzustufen sind.
Der VGT fordert ein Ende von Langzeittiertransporten und vermehrte Kontrollen in Österreich.

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