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Ist der Schimpanse "Hiasl" eine Person?

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.05.2008)

Wien, 20.05.2008

VGT beruft das OGH-Urteil im "Hiasl-Prozess" zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

VGT beruft das OGH-Urteil im „Hiasl-Prozess“ zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Die Nachricht ging um die Welt: Im Februar 2007 beantragte der Obmann des Verein Gegen Tierfabriken beim Bezirksgericht Mödling einen Sachwalter für den Schimpansen Matthias „Hiasl“ Pan. Matthias Pan war 1982 nach Auftrag einer Tierversuchsfirma aus seiner Heimat in Sierra Leone in Westafrika als 1 jähriges Kind entführt und illegal nach Österreich gebracht worden. Dort wurde er von den Behörden der Firma entzogen und in eine Menschenfamilie in Pflege übergeben. Letztendlich kümmerte sich der Wiener Tierschutzverein um den Schimpansen. Aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten des Wiener Tierschutzvereins wurde die Zukunft von Matthias Pan unsicher. Zusätzlich hatte ein Spender ihm einen großen Geldbetrag in Aussicht gestellt, sollte er mittels Sachwalter über sein eigenes Vermögen verfügen können. Deshalb kam es zum Sachwalterschaftsprozess, in dem geklärt werden sollte, ob Matthias Pan eine Person ist, weil nur Personen Sachwalter beigestellt bekommen können. Doch die Gerichte, vom Bezirksgericht über das Landesgericht bis zum Obersten Gerichtshof, verweigerten eine Diskussion zur Frage ob Matthias Pan eine Person ist. Stattdessen wurde letztendlich der Antrag aus rein formellen Gründen abgelehnt.

Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Jetzt kam es daher zu einer Beschwerde gegen das letztinstanzliche Urteil beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR in Straßburg. Beantragt wurde das Urteil zurückzuweisen, weil es das Recht auf ein faires Verfahren und andere Grundrechte verletzt. Beschwerdeführer VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: „Zum Verfahren in Österreich haben wir 4 Expertengutachten international anerkannter WissenschaftlerInnen und UniversitätsprofessorInnen in den Fächern Verfassungsrecht, Rechtsphilosophie, Anthropologie und Biologie vorgelegt, um unsere These, dass der Schimpanse Matthias Pan nach dem österreichischen Recht als Person anzusehen ist, zu untermauern. Leider haben die Gerichte, und insbesondere der Oberste Gerichtshof, kein faires Verfahren zugelassen und diese Beweise nicht beachtet. Wir haben daher diese Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof eingebracht, weil jedem steht ein faires Verfahren zu, auch einem Schimpansen.“

Eine weitere Beschwerde gegen das OGH-Urteil wurde von Paula Stibbe als Vertreterin von Matthias Pan in seinem Namen beim EGMR eingebracht. Paula Stibbe kümmert sich seit langem um die geistige Entwicklung von Matthias Pan im Rahmen eines Beschäftigungsprogramms, und kennt ihn persönlich sehr gut. Da keines der österreichischen Gerichte einen gerichtlichen Vertreter für Matthias Pan bestellt hat, er aber nicht selbst in der Lage ist, die Beschwerde zu führen, macht sie als „mittelbares Opfer“ ein Notvertretungsrecht für ihn geltend. Paula Stibbe dazu: „Allen, die Matthias ‚Hiasl’ Pan persönlich gut kennen, ist vollkommen klar, dass er eine Person ist. In seiner heimatlichen Umgebung im Dschungel von Westafrika bräuchte er keine gerichtliche Vertretung. Aber er wurde aus seiner Lebenswelt entführt, traumatisiert und hier in Österreich notgedrungen in ein Gehege gesperrt. Jetzt ist es notwendig, dass er eine gerichtliche Vertretung hat, um die Geldschenkung zu erhalten und eine etwaige Abschiebung zu verhindern. Mangels naher Verwandter habe ich als jene Person, die ihm am nächsten steht, diese Vertretung übernommen.“

Die Rechte von Matthias Pan wurden verletzt

Rechtsexperte Mag. Eberhart Theuer, der das Verfahren juridisch begleitet, begründet die Beschwerde: „Eine derartige Notvertretung wurde vom EGMR bereits mehrmals anerkannt, beispielsweise für Waisenkinder, im Fall von Analphabeten oder Beschwerdeführern, die sich selbst nicht auszudrücken vermochten. Fr. Stibbe tritt hier als Vertreterin für den Beschwerdeführer Matthias ‚Hiasl’ Pan auf. Dadurch, dass dem Antrag auf Bestellung eines Sachwalters nicht stattgegeben wurde, konnte der Beschwerdeführer Matthias Pan die Schenkung einer Geldsumme nicht annehmen, und wurde in seinem Recht auf Eigentum verletzt. Da die Gerichte auch nicht auf die vorgebrachten Argumente eingegangen sind und keine mündliche Verhandlung stattgefunden hat wurde er weiters in seinem Recht auf ein faires Verfahren und auf eine wirksame Beschwerde verletzt. Solange Matthias Pan nicht als Person anerkannt ist, könnte er ins Ausland verkauft oder aus ökonomischen Gründen getötet werden. Sein Leben und seine körperliche Sicherheit sind bedroht. Die Verletzung des Rechts auf Leben und des Rechts auf Sicherheit wurde daher auch in Beschwerde gezogen.“

Mag. Theuer zur Bedeutung dieses Verfahrens: „Interessanterweise haben die österreichischen Gerichte nicht bestritten, dass Matthias Pan eine Person ist, sie haben es aber auch nicht bestätigt. Damit ist der rechtliche Status von Matthias Pan nach wie vor ungeklärt. Ein derartiger Fall wurde noch nie vor dem EGMR verhandelt. Es geht im gegenständlichen Verfahren um die fundamentalste Frage, die man im Zusammenhang mit Menschenrechten stellen kann: Wer ist Träger von Menschenrechten, wer gilt nach der Europäischen Menschenrechtskonvention als Person?“

DDr. Martin Balluch dazu: „Diese Frage ist von ganz grundsätzlicher Bedeutung, zumal wissenschaftlich das Klonen von Neandertalern z.B., oder biologisch die Geburt eines Mensch-Schimpansen Mischlings, durchaus realistisch sind. Würden diese Wesen als Personen oder als Sachen gelten?“

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