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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (30.05.2008)

Wien, am 30.05.2008

Skandal um Tierschutz-Razzia: Hat die Polizei Zeugenaussagen falsch zitiert?

Hat die Polizei Zeugenaussagen falsch zitiert?

Seit einer Woche reiten die Behörden einen Feldzug gegen den politisch unbequemen Tierschutz in Österreich.

Am Mittwoch, 28.5. übermittelte die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt einen weiteren Teil des Aktes mit den Ermittlungsergebnissen an die Rechtsanwälte der Beschuldigten.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass die wesentlichste belastende Aussage der Kronzeuge P. gemacht haben soll. Laut Polizeidarstellung habe er ausgesagt, dass er überzeugt sei von der Täterschaft eines der Beschuldigten in Bezug auf einen Brandanschlag.

P. seinerseits bestreitet diese Zeugenaussage massiv und hat der Rechtsanwaltskanzlei Traxler mittlerweile per Fax schriftlich bestätigt, diese Aussage nie gemacht zu haben.

Die Kripo wollte hier offenbar einen Konflikt zwischen P. und einigen der Beschuldigten nutzen. Man habe ihn mehrfach gebeten, als Kronzeuge aufzutreten, so P.

Dazu Harald Balluch, Geschäftsführer des Verein Gegen Tierfabriken: "Die Vorfälle der letzten Tage waren bereits skandalös und eine Demontage der Demokratie! Aber jetzt wird es hochbrisant: Nachdem sich nun herausgestellt hat, dass die Behörden ihre Kampagne gegen den Tierschutz in Österreich mit massiv falsch zitierten Zeugenaussagen führen, ist der politische Skandal perfekt."

Gegen die die Ermittlungen leitende Beamtin wird Anzeige wegen Amtsmissbrauch erstattet und folgt somit den Maßnahmenbeschwerden wegen der Unverhältnismäßigkeit der Polizeiaktion und wegen zahlreicher Menschenrechtsverletzung im Rahmen der Hausdurchsuchungen von letzter Woche.

 

Abschließender Hinweis in eigener Sache, weil es hier immer wieder zu Missverständnissen kommt: Der Verein gegen Tierfabriken ist im Strafverfahren kein Beschuldigter, trotzdem ist der Verein aber in der Praxis massiv von den Behördenmaßnahmen betroffen, weil nach wie vor Computer, schriftliche Unterlagen u.v.m. beschlagnahmt sind.

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